Drucksache Nr. 0567/2015 E1:
Bebauungsplan Nr. 1787 - Adolfstraße;
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0567/2015 E1
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1787 - Adolfstraße;
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

Information über den Beschluss des Stadtbezirksrates Mitte zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 16.03.2015 (Änderungsantrag Nr. 15-0651/2015)



Der Stadtbezirksrat Mitte hat im Rahmen der Entscheidung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in seiner Sitzung am 16. März 2015 die Punkte 1. und 2. der DS-Nr. 0567/2015 mit folgender Ergänzung beschlossen:

1. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Anfertigung des Durch-
führungsvertrages wird sichergestellt, dass mindestens 25 % der geplanten
Wohneinheiten als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der
Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbau angeboten werden;
2. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Anfertigung des Durch-
führungsvertrages wird sichergestellt, dass mindestens 25 % der Wohn-
einheiten familienfreundlich mit 3-5-Zimmer realisiert werden;
3. es wird eine Krippe/Kindertagesstätte in dem Gebäudekomplex eingerichtet
zur Schaffung bedarfsentsprechender Plätze.

Hierzu führt die Verwaltung aus:
Die vom Stadtbezirksrat Mitte durch die Änderungsanträge beschlossenen Maßgaben wurden in den textlichen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ergänzt. Diese überarbeitete Fassung (als Anlage 2 dieser Ergänzungsdrucksache beigefügt) wird die Verwaltung der Öffentlichkeit zusammen mit der

Verwaltungsvorlage (Anlage 2 und 3 der Drucksache 0567/2015) durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorstellen.

Im weiteren Verfahren zur Erarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes wird sich die Verwaltung inhaltlich mit den einzelnen Gegenständen der Maßgaben auseinandersetzen, die jeweilige Bedarfslage genau ermitteln und nach Verhandlungen mit dem Investor entsprechende Beschlüsse für den Rat zur Entscheidung vorbereiten.

Kostentabelle

Siehe Ursprungsdrucksache

61.11 
Hannover / 14.04.2015