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Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1911 - Geschäftshaus Burgwedeler Straße 10 - Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1911 Burgwedeler Straße und der Begründung in Anlage 2 zuzustimmen und
2. die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der Bebauungsplan und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Der Bebauungsplan hat die Aufgabe bauliche und sonstige Nutzungen von Grundstücken zu regeln. Im konkreten Fall werden neue Baurechte durch Nachverdichtung begründet. Werden diese Baurechte anschließend ausgeübt, wird dies voraussichtlich Auswirkungen auf das Klima haben. Maßnahmen zum Klimaschutz sind in der Begründung ab Punkt 12 behandelt.
Kostentabelle
Für die LHH entstehen keine Kosten, vielmehr wird der Stadt eine Einnahme aus dem Flächentausch mit der Grundstückseigentümerin verbleiben.
Begründung des Antrages
Der Bebauungsplan Nr. 1911 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Geschäftshauses im Kreuzungsbereich der Bischof-von-Ketteler Straße und Burgwedeler Straße schaffen. Mit der vorliegenden Planung soll der bedeutende Knotenpunkt zwischen dem westlich angrenzenden neuen Wohnquartier „Herzkamp“ und dem östlich angrenzenden Versorgungszentrum „Kurze-Kamp-Straße“ eine Aufwertung erfahren und städtebaulich neu definiert werden.
Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat am 23.03.2022 (Drs. 0771/2022) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Diese fand in der Zeit vom 02.06.2022 bis 04.07.2022 statt. Während dieser Zeit sind zwei Stellungnahmen aus der Nachbarschaft eingegangen, davon eine durch einen Rechtsanwalt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 28.11.2025 bis 05.01.2026 statt. Während dieser Zeit ist keine abwägungsrelevante Stellungnahme eingegangen.
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Schreiben werden in Anlage 3 behandelt.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräumet und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 4 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.13
Hannover / Mar 5, 2026