Drucksache Nr. 0565/2005:
Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Inhalt der Drucksache:

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0565/2005
1
 

Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Antrag,

die Änderung der Geschäftsordnung des Rates gemäß Anlage 1 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen Mehr- und Minderausgaben nach Maßgabe der Entschädigungssatzung.

Begründung des Antrages

Die Geschäftsordnungskommission hat sich in ihrer Sitzung am 10.03.2005 dafür ausgesprochen, die Kommission städtische Beteiligungen aufzulösen und die Aufgaben dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung zuzuordnen. Ferner soll dem Sportausschuss künftig ein Mitglied des Stadtsportbundes mit beratender Stimme angehören.

Für die Umsetzung dieses Vorhabens ist eine Änderung der Geschäftsordnung erforderlich:

1) Die Zuständigkeit des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung (§ 33 Abs. 1 a) Ziff. 7) muss um den Bereich „strategische Steuerung der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften“ erweitert werden. Gleichzeitig muss die Geschäftsordnungsvorschrift zur „Kommission städtische Beteiligungen“ (§ 44 Abs. 5) entfallen.



2) Die Zahl der nicht stimmberechtigten Mitglieder des Sportausschusses muss von sechs auf sieben erhöht werden (§ 38 Abs. 1 Satz 1). Eines der sieben Mitglieder ohne Stimmrecht ist eine Vertreterin oder ein Vertreter der Stadtsportbundes.
 32.5 / 10.1
Hannover / 15.03.2005