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Mit der vorliegenden Drucksache nimmt die Verwaltung Stellung zu den in der Informationsdrucksache Nr. 0360/2016 aufgeführten Prüfaufträgen, insbesondere zu den in den Gesprächsrunden am 02./03.02.2016 erarbeiteten Vorschlägen von Schule, Elternschaft und Politik.
Die Datenlage und die Entwicklung der Schülerzahlen werden im Folgenden noch einmal detailliert dargestellt.
Prüfauftrag: „Beibehaltung des Einzugsbereiches der GS Kestnerstraße und Darstellung der Schulentwicklung“
Die Grundschule Kestnerstraße ist eine dreieinhalbzügige Grundschule im Norden des Stadtbezirks Südstadt-Bult, d. h. im Durchschnitt können maximal 91 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang beschult werden.
Mit Beginn des Schuljahres 2015/16 wurden in der Grundschule insgesamt 300 Schülerinnen und Schüler in 13 Klassen unterrichtet. Die mögliche maximale Zahl von 364 Schülerinnen und Schülern wird aktuell nicht erreicht.
Die Einwohnerzahlen der 1 – 6-Jährigen entwickeln sich im Vergleich zu denen der 7 – 10-Jährigen in den kommenden Jahren steigend:
Die Bevölkerungsprognose der Landeshauptstadt Hannover rechnet für den Stadtbezirk Südstadt-Bult bis zum Jahre 2020 bei den 0 bis < 3 Jährigen mit einem Anstieg von 6,3 %, bei den 3 bis < 6 Jährigen sogar mit einem Anstieg von 12,3 %. Mit Vorlage der DS 2841/2015 schlug die Verwaltung deshalb u. a. die Änderung des Einzugsbereichs der GS Kestnerstraße vor.
Vergleich der Einwohnerstatistik der LHH mit voraussichtlich bzw. tatsächlich ankommenden Schülerinnen und Schülern:
Schülerzahlentwicklung für die GS Kestnerstraße ab SJ 2009/10
Schuljahr | 09/10 | 10/11 | 11/12 | 12/13 | 13/14 | 14/15 | 15/16 |
EW-Stat.* | 75 | 105 | 102 | 73 | 107 | 102 | 92 |
SuS** | 82 | 75 | 89 | 68 | 73 | 83 | 72 |
SuS in % | 109% | 71% | 87% | 93% | 69% | 81% | 78% |
Anzahl 1. Klassen | 4 | 3 | 4 | 3 | 3 | 4 | 3 |
* Einwohnerstatistik - Quelle: Anzahl 5-Jährige am Ort der Hauptwohnung am 30.09. des vorherigen Schuljahres nach Grundschulbezirken – Bereich Wahlen und Statistik OE 18.8 – STATIS
** in Klasse 1 eingeschulte Schülerinnen und Schüler nach Schuljahren
Max. Klassenfrequenz: 26 SuS – Teilungsgrenzen über 78 = 4 Klassen, über 104 = 5 Klassen und über 130 = 6 Klassen SuS.
Bis Schuljahr 2011/12: max. Klassenfrequenz 29 SuS
Prognose zur Betrachtung tatsächlich ankommender Schülerinnen und Schüler für die GS Kestnerstraße ab SJ 2016/17
Unter Betrachtung der Schülerzahlentwicklung ab dem Schuljahr 2009/10 variiert die Zahl der tatsächlich ankommenden Schülerinnen und Schüler im Vergleich zu den im Schulbezirk wohnenden Kindern an der GS Kestnerstraße in einem Bereich zwischen 72% bis 109%.
Der auffällige Wert von 109% deutet darauf hin, dass mehr Kinder in Klasse 1 eingeschult wurden, als zum 30.09. des Vorjahres in dem Einzugsgebiet wohnhaft gemeldet waren. Gründe dafür können vermehrte Zuzüge im Zeitraum bis zur Einschulung sein bzw. das hier Kinder aus anderen Bezirken aufgenommen wurden. Deutlich wird auch, dass selbst in Jahren, in denen eine vergleichsweise hohe prozentuale Anwahl in Bezug auf die Einwohnerstatistik erfolgte, die maximale Klassenfrequenz immer deutlich unterschritten wurde.
Unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Anwahl von 80% ergibt sich in den folgenden Jahren folgende Entwicklung:
SJ | 16/17 | 17/18 | 18/19 | 19/20 | 20/21 |
EW-Stat.* | 92 | 113 | 111 | 132 | 143 |
SuS | 74** | 90** | 89** | 106** | 114** |
Anz. 1.Kl. | 3 | 4 | 4 | 5 | 5 |
* Einwohnerstatistik - Quelle: Anzahl 5-Jährige am Ort der Hauptwohnung am 30.09. des vorherigen Schuljahres nach Grundschulbezirken – Bereich Wahlen und Statistik OE 18.8 – STATIS
** in Klasse 1 eingeschulte Schülerinnen und Schüler nach Schuljahren
Max. Klassenfrequenz: 26 SuS – Teilungsgrenzen über 78 = 4 Klassen, über 104 = 5 Klassen und über 130 = 6 Klassen SuS.
Demnach wäre die Dreieinhalbzügigkeit ab dem SJ 2017/18 um einen halben Zug überschritten, sodass die Kapazitäten an dem Schulstandort ab 2019/20 auf Dauer nicht mehr ausreichend wären.
Gleichzeitig wurde die Entwicklung der potentiellen Erstklässler im Zeitraum von 2011 bis 2015 betrachtet:
GS Kestnerstraße | 1-Jährige | 2-Jährige | 3-Jährige | 4-Jährige | 5-Jährige |
2011 | 133 | 113 | 109 | 107 | 73 |
2012 | 151 | 113 | 105 | 95 | 107 |
2013 | 115 | 125 | 111 | 92 | 102 |
2014 | 156 | 110 | 125 | 104 | 92 |
2015 | 143 | 132 | 111 | 113 | 92 |
*Einwohnerstatistik – Quelle : Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach Grundschulbezirken und Altersgruppen – Bereich Wahlen und Statistik OE 18.8. – STATIS
Daraus ergibt sich, dass die Bevölkerungsbewegung zu einer Veränderung der Anzahl der 1- bis 5- jährigen Kinder führt. Zwischen dem 1. und 5. Jahrgang sinken die Einwohnerzahlen im Einzugsbereich der GS Kestnerstraße im Schnitt um bis zu 40 Kinder. Aber auch bei Berücksichtigung dieser Differenz ist es nicht auszuschließen, dass eine Dreieinhalbzügigkeit dauerhaft überschritten würde. Vor dem Hintergrund der erheblichen Schwankungen, die über den betrachteten Zeitraum abzulesen sind, kann zunächst einer Beibehaltung des Einzugsbereiches zugestimmt werden.
Prüfauftrag „Änderung des Schuleinzugsbereiches der GS Johanna-Friesen-Schule“
Ein Änderungsantrag aus dem Stadtbezirksrat Mitte lautet: „Der Schuleinzugsbereich der Johanna-Friesen-Schule wird so geändert, dass die südliche Grenze nicht verändert, die nördliche Grenze künftig durch die Wedekindstraße und die westliche Grenze mindestens durch die Lister Meile dargestellt wird (siehe gestrichelte Linie)“
Mit einer Änderung der Schuleinzugsbereiche wie im Änderungsantrag beschrieben, könnte eine Dreizügigkeit der GS Johanna-Friesen-Schule erreicht werden. Hier kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Dreizügigkeit an der GS Am Welfenplatz gefährdet wäre.
Auch unter Berücksichtigung der geplanten Wohnbebauungen im Bereich Oststadt/List (Bredero-Hochhaus, Sodenstraße/Angerstraße, Große Pfahlstraße) bliebe die Auslastung der beiden Grundschulstandorte Am Welfenplatz und Johanna-Friesen-Schule weiterhin ungleichmäßig.
Prüfauftrag: „Erhalt des Schulstandortes GS Meterstraße für die Entlastung der GS Kestnerstraße“
Am Standort „Meterstraße“ befindet sich aktuell die GS Otfried-Preußler-Schule. Die GS Otfried-Preußler-Schule wird nach Fertigstellung des Neubaus „Kiss“ in die Birkenstraße umziehen.
Den Planungen für den Neubau „Kiss“ war eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in 2011 vorgeschaltet, mit dem Ergebnis, dass ein Neubau einer vierzügigen Grundschule am Standort Birkenstraße, verbunden mit einer Erhöhung der Zügigkeit, wirtschaftlicher sei als eine Sanierung des Standortes Meterstraße. Daraus ergibt sich, dass eine unmittelbare Nachnutzung des Gebäudes in der Meterstraße für eine neue Grundschule aufgrund des Gebäudezustandes nicht empfehlenswert ist.
Eine Sanierung des Standortes für eine zweizügige Grundschule wäre mit erheblichen finanziellen Investitionen verbunden, die derzeit in den Haushaltplanungen nicht vorgesehen sind.
Des Weiteren erfordert die Neugründung einer neuen Grundschule einen längeren zeitlichen Vorlauf. Da der dauerhaften Nutzung des Standortes Meterstraße sowohl eine entsprechende Schulentwicklungsplanung, als auch eine Sanierung bzw. ein Neubau vorzuschalten wäre, müsste mit einem zeitlichen Vorlauf von fünf Jahren gerechnet werden.
Zudem ergeben sich allein aufgrund der Lage im Stadtgebiet (nur ca. 350 m Luftlinie vom neuen Grundschulstandort Birkenstraße entfernt) an dieser Stelle große Schwierigkeiten, den Schulbezirk a) so zu schneiden, dass eine weitere 2-zügige Grundschule abgebildet werden kann und b) die vorhandenen Zügigkeiten der umliegenden Schulen – insbesondere des Neubaus in der Birkenstraße – nicht gefährdet werden.
Nach dem jetzigen Stand wird auch nach dem Auszug der GS Otfried-Preußler-Schule der Standort Meterstraße für eine Nutzung zur Umsetzung von G9 erforderlich sein. Die hierfür erforderlichen Mittel für Sanierung und Ausstattung sind im Rahmen der Planungen „Rückkehr zu G 9“ im Haushalt eingeplant.
Grundsätzlich ist mit Blick auf die dynamische Bevölkerungsentwicklung in den Stadtbezirken Südstadt-Bult und Vahrenwald-List der Bedarf an Schulraum im Grundschulbereich im Rahmen einer Grundschulentwicklungsplanung zu betrachten.
Prüfauftrag: „Gemeinsamer Schuleinzugsbereich der GS Johanna-Friesen-Schule und GS Kestnerstraße für die Bereich Zooviertel“
Die Zuordnung des Grundschuleinzugsbereiches Zooviertel zur GS Johanna-Friesen-Schule wird aufgrund der Schulwegsituation von dem überwiegenden Teil der dortigen Eltern sehr kritisch beurteilt.
Um den schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich Zooviertel sowohl den Zugang zur GS Johanna-Friesen-Schule als auch weiterhin zur GS Kestnerstraße zu ermöglichen, wäre ab dem Schuljahr 2017/18 die Bildung eines gemeinsamen Einzugsbereiches denkbar.
Ein gemeinsamer Schuleinzugsbereich könnte zunächst zeitlich begrenzt – z.B. für drei Schuljahre definiert werden, um die Auswirkungen zu beobachten und auszuwerten. Für den Überlagerungsbereich aus dem Zooviertel bestände dann eine Wahlfreiheit für beide Schulen, bis zur Kapazitätsgrenze und unter Beachtung der festgelegten Zügigkeiten der Schulen.
Prüfauftrag: „Entlastung der Schulen in der Südstadt durch Ausweitung des örtlichen Einzugsbereiches der Südstadtschule“
Die Südstadtschule ist eine Schule mit einem besonderen pädagogischen Profil und führt neben dem Primarbereich auch einen Hauptschul- sowie einen Realschulzweig im Gebäude. Darüber hinaus wird im Primarbereich eine schulergänzende Betreuung für zurzeit 92 Kindern (vier Gruppen) angeboten.
Die räumlichen Kapazitäten des Schulgebäudes reichen für einen dreizügigen Primarbereich mit einer schulergänzenden Betreuung, sowie für einen insgesamt zweieinhalbzügigen Sek.I Bereich (Haupt- und Realschulzweig).
Aufgrund des besonderen pädagogischen Profils kann der Primarbereich der Südstadtschule von Schülerinnen und Schülern aus dem gesamten Stadtgebiet besucht werden. Um eine ortsnahe Beschulung zu ermöglichen, ist daneben ein eigenes Einzugsgebiet für den Primarbereich der Südstadtschule festgelegt worden.
Die Einwohnerentwicklung für den Schuleinzugsbereich der Südstadtschule stellt sich wie folgt dar:
1-jähr. | 2-jähr. | 3-jähr. | 4-jähr. | 5-jähr. | 6-jähr. | 7-jähr. | 8-jähr. | 9-jähr. | 10-jähr. |
57 | 44 | 53 | 39 | 40 | 40 | 34 | 37 | 36 | 30 |
Quelle: Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 30.09.2015 nach Grundschulbezirken und Altersgruppen –Bereich Wahlen und Statistik OE 18.8 – STATIS
Die Entwicklung der Schülerzahlen der Südstadtschule stellte sich im Vergleich zu der Einwohnerentwicklung in den vergangenen Jahren wie folgt dar:
Schuljahr | 2009/2010 | 2010/2011 | 2011/2012 | 2012/2013 | 2013/2014 | 2014/2015 | 2015/2016 |
EW-Stat.* | 26 | 36 | 33 | 39 | 40 | 42 | 47 |
SuS ** | 60 | 65 | 64 | 66 | 63 | 67 | 56 |
Anzahl 1. Klassen | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
** Einwohnerstatistik - Quelle: Anzahl 5-Jährige am Ort der Hauptwohnung am 30.09. des vorherigen Schuljahres nach Grundschulbezirken – Bereich Wahlen und Statistik OE 18.8 – STATIS
** in Klasse 1 eingeschulte Schülerinnen und Schüler nach Schuljahren
Max. Klassenfrequenz: 26 Schülerinnen und Schüler – Teilungsgrenzen über 78 = 4 Klassen, über 104 = 5 Klassen und über 130 = 6 Klassen SuS.
Bis Schuljahr 2011/12: max. Klassenfrequenz 29 SuS
Aus der Gegenüberstellung ergibt sich, dass der Primarbereich durchgängig dreizügig geführt wird, die Aufnahmehöchstgrenze in der Vergangenheit allerdings nicht ausgeschöpft wurde.
Zum Schuljahr 2016/17 wurden 79 künftige Erstklässler an der Südstadtschule angemeldet.
In den kommenden Jahren ist eine Steigerung der Einwohnerzahlen insbesondere der 1 bis 3 Jährigen im Einzugsgebiet der Südstadtschule zu verzeichnen. Eine Erweiterung des örtlich begrenzten Einzugsbereiches der Südstadtschule ist möglich und würde zu einer (Teil-) Entlastung der GS Tiefenriede führen.
Prüfauftrag: „Geschwisterregelung“
Im Zusammenhang mit der Änderung der Schuleinzugsbereiche wird von den Eltern das Problem genannt, dass Geschwister verschiedene Grundschulen besuchen müssen.
Eine Anfrage bei der Landesschulbehörde hat ergeben, dass die Schulbezirksatzung mit einer Übergangsregelung ausgestaltet werden kann, die die vorübergehende Aufnahme von Geschwisterkindern bei einem zwischenzeitlichen Schulbezirkswechsel zulässt. Das bedeutet, dass Geschwisterkinder für einen Übergangszeitraum von einer Neuregelung der Schulbezirksgrenzen ausgenommen sind.
Fazit
Die prognostizierten Zahlen bewegen sich insbesondere für die Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019 sehr knapp an der Grenze der jeweiligen Klassenfrequenzen. Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung es für vertretbar, allerdings unter der Maßgabe einer Überprüfung der Grundschulentwicklungsplanung für die Stadtbezirke Südstadt-Bult und Vahrenwald-List, einen gemeinsamen Einzugsbereich der GS Kestnerstraße und der GS Johanna-Friesen-Schule für den Bereich Zooviertel für drei Jahre auszuweisen, um die Auswirkungen auf die Schülerverteilung zu beobachten und auszuwerten.
Zu prüfen wäre auch eine Zuordnung des jetzigen Einzugsbereiches der GS Kestnerstraße westlich der Ellernstraße bis zur Bahn zur GS Johanna-Friesen-Schule bei gleichzeitiger Zurodnung der beiden Baublöcke zwischen Flüggestraße und Rembergstraße zur GS Johanna-Friesen-Schule. Dafür verbleibt der Baublock „Bredoro-Hochhaus“ im Einzugsbereich der GS Am Welfenplatz.
Gleichzeitig wäre eine Zuordnung des Wohnbaugebietes im Dreieck Am Südbahnhof und Anna-Zammert-Straße zur GS Kestnerstraße denkbar.
In Bezug auf den Primarbereich der Südstadtschule wäre eine Erweiterung des Schuleinzugsgebiets der Südstadtschule denkbar.
Eine Weiternutzung des Standortes „Meterstraße“ nach Auszug der GS Otfried-Preußler-Grundschule stellt unter Bezugnahme der dargestellten Faktoren aus Sicht der Verwaltung keine Alternative dar.
Von der Veränderung der Schulbezirke sind weibliche und männliche Beteiligte gleichermaßen betroffen.
Durch den Neuzuschnitt der Schulbezirke fallen keine Kosten an. Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.