Drucksache Nr. 0557/2016 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zum Umgang mit Mitarbeitern von Hotels u.ä., die von der Stadt angemietet oder gekauft werden
in der Ratssitzung am 17.03.2016, TOP 3.4.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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0557/2016 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zum Umgang mit Mitarbeitern von Hotels u.ä., die von der Stadt angemietet oder gekauft werden
in der Ratssitzung am 17.03.2016, TOP 3.4.2.

Seit Beginn der Flüchtlingskrise hat die Stadt bereits mehrere Hotels, Pensionen a.a. zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung gemietet oder gekauft.

Wir fragen daher:


1.)
Was geschah bzw, geschieht mit den Angestellten / Mitarbeitern der Betriebe, die von der Stadt gekauft bzw, angemietet werden?
2.)
Wie viele Mitarbeiter sind insgesamt betroffen? Wie viele von Ihnen wurden nach der Übernahme in die Arbeitslosigkeit entlassen? Wie viele wurden
weiterbeschäftigt?
3.)
Erhielten die Mitarbeiter, die nicht übernommen wurden, eine Abfindung?

Jens Böning
Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort


Die Landeshauptstadt hat im Zuge der Flüchtlingsunterbringung die ehemaligen Hotels Aden in der Büttnerstraße und Maritim am Friedrichswall angemietet sowie die ehemaligen Hotels Flamme in der Lammstraße und Kronsberger Hof in der Wasseler Straße erworben. Darüber hinaus verhandelt die Stadt gegenwärtig einen Mietvertrag mit dem Hotel Gold Spring in Mittelfeld (DS 0240/2016).

Diese Hotels wurden der Stadt zur Miete oder zum Kauf angeboten, nachdem die Eigentümer oder die Betreiber entschieden hatten, dass der Betrieb aufgegeben werden sollte bzw. Verträge mit Betreibern ausgelaufen waren bzw. nicht mehr verlängert werden sollten. Es handelte sich also um reine Immobiliengeschäfte. Hotels, die im Betrieb waren, sind von der Stadt nicht übernommen worden.

Frage 1: Was geschah bzw. geschieht mit den Angestellten/Mitarbeitern der Betriebe, die von der Stadt gekauft bzw. angemietet werden?

Frage2: Wie viele Mitarbeiter sind insgesamt betroffen? Wie viele wurden von ihnen nach der Übernahme in die Arbeitslosigkeit entlassen? Wie viele wurden weiterbeschäftigt?

Frage 3: Erhielten die Mitarbeiter, die nicht übernommen wurden, ein Abfindung? Frage 1: Was geschah bzw. geschieht mit den Angestellten/Mitarbeitern der Betriebe, die von der Stadt gekauft bzw. angemietet werden?

Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:

Aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen liegen der Stadtverwaltung keine Informationen darüber vor, wie die Arbeitsverhältnisse zwischen den Hotelbetreibern und den Mitarbeitern ausgestaltet sind bzw. waren. Insofern liegen der Verwaltung auch keine Informationen darüber vor, wie viele Mitarbeiter betroffen waren, ob sie arbeitslos oder weiterbeschäftigt werden oder ob sie eine Abfindung erhalten haben.