Drucksache Nr. 0556/2019:
Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Titus II

Inhalt der Drucksache:

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0556/2019
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Aufstockung der Betreuungszeit in der Kindertagesstätte Titus II

Antrag,

zu beschließen,
  • in der Kindertagesstätte "Titus II", Plauener Straße 12 A in 30179 Hannover-Vahrenheide, in Trägerschaft des Ev. - luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (24 Kinder) mit 3/4-Betreuung auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten
und
  • dem Träger ab dem 01.08.2019 frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Zuwendung auf Grundlage der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für die städtischen Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an alle Geschlechter. Insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
KIndertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 22.500,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -22.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -22.500,00 €
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger.
Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages


Mit dem Antrag auf Ausweitung der Betreuungszeit entspricht der Träger dem Wunsch der betroffenen Eltern nach einer längeren Kinderbetreuung in dieser Einrichtung.
Durch die Umsetzung zu einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot wird den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.
Aufgrund der vorhandenen Raumsituation können in der Kindergartengruppe nur 24 Kinder betreut werden.
Die entsprechende Betriebserlaubnis wird vom Träger beim Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - beantragt.
51.42 
Hannover / 20.02.2019