Drucksache Nr. 0556/2013:

Obdachlosenunterkunft "Burgweg 13"

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 29.04.2013: Stadtbezirksrat Nord: In der Fassung des Änderungsantrages aus der Drucksache Nr. 15-1038/2013 mit 12 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, bei null Enthaltungen beschlossen.
  • Durch Neufassung erledigt: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Verwaltungsausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sozialausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0556/2013
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Obdachlosenunterkunft "Burgweg 13"

Antrag,


Der Erweiterung der Modulanlage am Standort Burgweg 13 um weitere 32 Plätze zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Bei der geplanten Unterkunft handelt es sich um eine Unterkunft für Paare und Familien, so dass Gender-Aspekte hier nicht explizit berücksichtigt werden müssen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 31505
Unterbringung von Personen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €

Da es sich zunächst lediglich um die Standortentscheidung handelt werden an dieser Stelle noch keine Aussagen zu finanziellen Auswirkungen gemacht. Dazu wird eine gesonderte Drucksache erstellt und zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung des Antrages

Die Zahl der unterzubringenden obdachlosen Personen war über viele Jahre relativ konstant und nur geringen Schwankungen unterworfen. Durch zunehmende Armut in der Bevölkerung und insbesondere durch die Möglichkeit der Zuwanderung von osteuropäischen Armutsflüchtlingen kommt es nunmehr zu einem Anstieg der unterzubringenden obdachlosen Personen, der auf die Dauer nicht mit den vorhandenen Unterkünften aufgefangen werden kann.

Am Standort Burgweg steht bereits jetzt eine Modulanlage, die für die Unterbringung von obdachlosen Paaren und Familien genutzt wird. Da diese Unterkünfte möbliert sind, besteht hier die Möglichkeit insbesondere Familien aus Osteuropa unterzubringen, die im Gegensatz zu Familien, die nach einer (Zwangs-)Räumung ihre Wohnung verloren haben, über keinerlei Möbel verfügen.

Der Standort hat sich seit vielen Jahren bewährt und durch die Grundstücksspezifikation besteht die Möglichkeit vergleichsweise kurzfristig weiter notwendige Unterkunftsmöglichkeiten zu schaffen.

In welcher Form diese Unterbringungsmöglichkeit geschaffen werden kann, also ob eine Ausschreibung für die Errichtung und Anmietung erstellt werden muss oder ob die Gesellschaft für Bauen und Wohnen, Hannover das Gebäude errichtet und die Stadt es dann anmietet, ist noch in Klärung.

Wir bitten daher zunächst um Zustimmung zur Nutzung dieses Standortes.

61.4 
Hannover / 04.03.2013