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Umstrukturierung einer Krippengruppe im 'Kinderladen Auenland' in eine integrative Gruppe
Antrag,
zu beschließen,
- eine Krippengruppe (15 Plätze für Kinder von 1-3 Jahren) im 'Kinderladen Auenland', Sven-Hedin-Strasse 7, 30655 Hannover in Trägerschaft des Kinderladen Auenland e.V. in eine integrative Krippengruppe (mit 11-14 Plätzen, max. 3 Plätze für Kinder mit Behinderung) in Ganztagsbetreuung umzustrukturieren sowie
- dem Träger ab dem 01.08.2024, frühestens nach Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Förderung nach der "Richtlinie der pauschalierten Betriebskostenförderung (pBKF)", sowie auf der Grundlage der DS Nr.: 1198/2013 "Regelung zum Ausbau und zur Finanzierung integrativer Plätze in Kindertagesstätten in Hannover" zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Veräußerung von Sachvermögen |
€0.00 |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
€0.00 |
Baumaßnahmen |
€0.00 |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
€0.00 |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
€0.00 |
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€0.00 |
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Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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Zuwendungen und allg. Umlagen |
€0.00 |
Sonstige Transfererträge |
€0.00 |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Privatrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Kostenerstattungen |
€0.00 |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
€0.00 |
Sonstige ordentl. Erträge |
€0.00 |
| | Außerordentliche Erträge |
€0.00 |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
| Personalaufwendungen |
€0.00 |
Sach- und Dienstleistungen |
€0.00 |
Abschreibungen |
€0.00 |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
€0.00 |
Transferaufwendungen |
(€12,620.00) |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
€12,620.00 |
Außerordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
€0.00 |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo gesamt |
€12,620.00 |
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Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Bei der Finanzierung der Krippenplätze werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Durch die Umstrukturierung ergeben sich Minderaufwendungen bei der Kindertagesbetreuung.
Begründung des Antrages
Der Kinderladen Auenland bietet aktuell in 3 Krippengruppen insgesamt 45 Betreuungsplätze für Kinder im Krippenalter an.
Ein bereits in der Einrichtung betreutes Kind befindet sich nun in der Diagnostik zur Feststellung einer Behinderung. Diese wird zum Erfordernis heilpädagogischer Förderung (Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX) in der Gruppe führen. Daher wird für das betreffende Kind ein integrativer Betreuungsplatz notwendig, den die Kita einrichten möchte. Ein entsprechender Antrag wurde vom Träger infolgedessen beim städt. Fachbereich Jugend und Familie gestellt.
Die personellen und räumlichen Voraussetzungen für die Betreuung von Kindern mit Behinderung liegen in der Einrichtung vor und die entsprechend geänderte Betriebserlaubnis wird vom Träger zu gegebener Zeit beantragt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die Gesamtplatzzahl der Gruppe jeweils abhängig von der Anzahl integrativ betreuter Kinder. Die betreffende Gruppe ist in diesem Zusammenhang zunächst um einen Platz auf insgesamt 14 Betreuungsplätze zu reduzieren. Bei evtl. künftiger Betreuung von bis zu 3 Kindern mit Behinderung würde eine Platzreduzierung in der Gruppe um max. weitere 3 Plätze erforderlich.
Die Planungen sind im Vorfeld mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover - Landesjugendamt - abgestimmt worden.
51.42
Hannover / Mar 1, 2024