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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 346, 6. Änderung, Sutelstraße / Tollenbrink
Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 346, 6. Änderung mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die sechste Änderung des Bebauungsplans Nr. 346 dient der Umstellung auf die aktuelle Baunutzungsverordnung von 2017. Somit sind in reinen Wohngebieten (WR) zukünftig auch die Nutzungen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen) zulässig und gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke) ausnahmsweise zulässig.
Der Stadtbezirksrat Bothfeld - Vahrenheide hat am 18.11.2020 (Drs. 15-2635/2020) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 03.12.2020 bis 08.01.2021 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 4 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.13
Hannover / Mar 9, 2021