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der als Anlage 1 beigefügten Verordnung zur Änderung der „Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (Park GO)“ vom 29.03.2019 zuzustimmen.
Am 25.02.2016 hat die Ratsversammlung zur Förderung der Elektromobilität beschlossen, elektrisch betriebene Fahrzeuge mit entsprechenden Fahrzeugkennzeichen zunächst bis zum 31.12.2020 von den Parkgebühren zu befreien (Drucks. Nr. 0045/2016). Am 17.12.2020 hat die Ratsversammlung eine Verlängerung dieser Gebührenbefreiung bis zum 31.12.2026 beschlossen. Da die Elektromobilität weiterhin durch die Landeshauptstadt Hannover gefördert werden soll, ist eine Verlängerung der Gebührenbefreiung angemessen.
Felix Semper
Vorsitzender
Anlage 1:
Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (Park GO) vom 29.03.2019
Aufgrund des § 6 a Absatz 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. Februar 2026 (BGBl. 026 | Nr. 30), hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx folgende Verordnung beschlossen:
Artikel 1
Die Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (Park GO) vom 29.03.2019 wird wie folgt geändert:
In § 1 wird der Absatz (4) neu folgt geändert:
„(4) Für Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen müssen in den Parkgebührenzonen I, II und III
bis zum 31.12.
20262030 keine Parkgebühren entrichtet werden.“
Artikel 2
Diese Parkgebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Hannover, den xx.xx.xxxx
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(Onay)
Oberbürgermeister
Vorstehende Gebührenordnung wird hiermit verkündet.
Hannover, den xx.xx.xxxx
____________________
(Onay)
Oberbürgermeister
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