Drucksache Nr. 0552/2004:
Bebauungsplan Nr. 1414, 1. Änderung
- Kopernikusstraße / Möhringsberg-

Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Nordstadt
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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0552/2004
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1414, 1. Änderung
- Kopernikusstraße / Möhringsberg-

Auslegungsbeschluss

Antrag,


1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1414, 1. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Möglichkeiten zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind in der vorliegenden Bebauungsplanänderung günstig. Hinsichtlich des geplanten Wohn- und Geschäftshauses können insbesondere die Belange von Frauen berücksichtigt werden
(z. B. guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr, Vorhandensein von sozialen Infrastruktureinrichtungen und öffentlichen Grünflächen, Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe).

Im Hinblick auf das geplante Stadtteilparkhaus sind durch technische Vorkehrungen und durch Maßnahmen in der Bauausführung (Zugänglichkeit, Einsehbarkeit, Übersichtlichkeit, Beleuchtung, Frauenparkplätze) Möglichkeiten vorhanden, die Sicherheit insbesondere für Frauen zu optimieren. Weiterhin wird sich das geplante Stadtteilparkhaus in einer belebten Umgebung (Nahversorgermarkt, Wohnen, Werkstätten auf dem Nachbargrundstück) befinden, was für das Sicherheitsgefühl ebenfalls ausschlaggebend ist.

Kostentabelle


Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 1414, 1. Änd. werden in der Begründung zum Bebauungsplan unter Abschnitt 5 "Kosten für die Stadt" dargelegt.

Begründung des Antrages


Der Bezirksrat Nord fasste am 27.05.2002 den Beschluss zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung mit dem Planungsziel Kerngebiete und ein Stadtteilparkhaus auf dem Grundstück Kopernikusstraße 5 festzusetzen. Dieses Grundstück soll innerhalb des Sanierungsverfahrens reprivatisiert weden. Mit den bisherigen Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 1414, die ebenfalls eine Fläche für ein Stadtteilparkhaus, jedoch eine kleinere Fläche für eine Kerngebietsnutzung vorsahen, erfolgte die Vermarktung nur schleppend. Die Gründe hierfür lagen u.a. auch in der geringen Größe des Kerngebietes.

Mittlerweile ist ein Grundstückskaufvertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und einem Investor geschlossen worden. Die Realisierung des städtebaulich wünschenswerten und wichtigen Projektes erfordert jedoch eine Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen. Mit der nunmehr vorliegenden Bebauungsplanänderung soll eine Vergrößerung der Kerngebietsnutzung zu Lasten der Fläche für das Stadtteilparkhaus vorgenommen werden. Dies führt u.a. zu einer wesentlichen Änderung der Baugrenzen und Baulinien. Ferner soll das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung erhöht werden.

Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 09.07.2002 bis zum 09.08.2002 statt. Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gingen keinerlei Hinweise oder Zuschriften ein.


Die gutachterliche Stellungnahme der Landschafts- und Naturschutzabteilung ist als Anlage beigefügt.

Um die Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung herbeiführen zu können, sind die beantragten Beschlüsse erforderlich.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeits-
prüfung (UVPG) ist aufgrund der geringen Umweltauswirkungen nicht erforderlich.
 61.11
Hannover / 03.03.2004