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Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei: Moratorium für die Umnutzung von Kleingartenflächen
Antrag
zu beschließen:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschließt eine Verlängerung des bestehenden Moratoriums um weitere 4 Jahre für die in der ursprünglichen Drucksache Nr. 0153/2026 zum Kleingartenentwicklungskonzept 2026+ (KEK26+) ausgewiesenen Umnutzungsflächen für Wohnbebauung: Vinnhorster Weg, Kleefeld Nord, Hahnenburg Süd und Im Othfelde Süd.
Über eine mögliche Inanspruchnahme oder eine weitere Aussetzung dieser potentiellen Kleingarten-Umnutzungsflächen, wird erst nach dem Beschluss über die angekündigte Drucksache zu den Wohnbauflächenpotenzialen für das Wohnkonzept 2035 entschieden. Dazu wird die Bauverwaltung beauftragt schlüssig darzustellen, ob bzw. ggf. bis wann alle anderen Wohnbauflächenpotenziale, insb. die Nachverdichtungspotenziale, ausgeschöpft sind, um den im städtischen Wohnkonzept 2035 definierten Wohnraumbedarf zu decken.
Begründung
Aufgrund des anhaltend hohen Bedarfes an Wohnraum in Hannover war in der ursprünglichen Drucksache Nr. 0153/2026 zum Kleingartenentwicklungskonzept 2026+ (KEK26+) vorgesehen, vier Kleingartenstandorte mit insgesamt 29,06 ha und 648 Kleingartenparzellen für den Neubau von 1.785 Wohnungen umzunutzen. Kleingärten sind aber kein Bauerwartungsland, sondern ein wertvoller Bestandteil der städtischen Grünstrukturen und Naherholungsflächen, die einen wichtigen Beitrag zur Beitrag zur Biodiversität und Klimaanpassung aber auch zur Selbstversorgung, Freizeitgestaltung und Teilhabe in der Gemeinschaft leisten.
Über eine mögliche Inanspruchnahme dieser Kleingartenflächen für Wohnungsneubau oder eine weitere Aussetzung kann erst nach der Vorlage einer Gesamtschau aller Wohnbauflächenpotenziale in Hannover durch die Bauverwaltung entschieden werden. Da eine solche Drucksache bisher nicht vorliegt, soll mit einer Verlängerung des bestehenden Moratoriums um weitere 4 Jahre eine mögliche Inanspruchnahme dieser vier Kleingartenstandorte für Wohnbebauung ausgesetzt werden. In der von der Bauverwaltung vorzulegenden Drucksache zu den Wohnbauflächenpotenzialen für das Wohnkonzept 2035 ist dann schlüssig dazustellen, ob bzw. ggf. bis wann alle anderen Wohnbauflächenpotenziale, insb. die Nachverdichtungspotenziale, ausgeschöpft sind, um den im städtischen Wohnkonzept 2035 definierten Wohnraumbedarf von insgesamt 16.792 Wohnungen (davon 11.800 flächenrelevante Neubauwohnungen) bis 2035 zu decken. Dazu können ggf. auch neue Wohnbauflächenpotenziale gehören, wie z.B. 820 neue Wohnungen und 11,6 ha zusätzliche Grünflächen durch eine Tunnellösung für den Westschnellweg.