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der Sanierung der Raschplatzhochstraße, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG
Finanzielle Auswirkungen:
Ergebnishaushalt
Kostenstelle: 66320541
Bezeichnung: Unterhaltung der Verkehrsflächen, Brückenunterhaltung
Rückstellung 2012 3.500.000 €
Im Rahmen der Bauvorbereitung und -abwicklung werden genderspezifische Belange beachtet, Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.
1. Zustand des Bauwerks und Sanierungsbedarf
Die Raschplatzhochstraße wurde in den Jahren 1968/69 gebaut. Das Bauwerk ist 520 m lang und besteht aus einer 110 m langen Rampe und einem 410 m langen Brückenbauwerk (Anlagen 1 und 2). Das Brückenbauwerk ist 17 m breit und wurde als begehbarer Hohlkastenquerschnitt mit Längsvorspannung und Quervorspannung hergestellt. Es handelt sich um einen 11-feldrigen Überbau mit je zwei Fahrspuren in jede Richtung. Das Bauwerk liegt im Zuge des Cityringes.
An der Brücke werden regelmäßige Brückenprüfungen und –begehungen durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Verkehrssicherheit aufgrund von Betonabplatzungen an den Kappen und Brüstungen stetig abnimmt. Des Weiteren wird durch Schädigungen an der Brückenausstattung bzw. den Ausbauteilen die Dauerhaftigkeit des Tragbauwerkes angegriffen und somit verringert, Wasser dringt in das Bauwerk ein. Im Zuge der Nachrechnung der Brücke hat sich gezeigt, dass die Substanz des Bauwerks in einem guten Zustand ist, der jedoch nur mit Reparaturarbeiten dauerhaft zu erhalten ist.
Dazu ist eine Sanierung des Bauwerks mit der Erneuerung der Abdichtung, incl. Arbeiten am Fahrbahnbelag, an den Kappen, den Gesimsen, den Brüstungen, der Entwässerung und der Übergangskonstruktionen erforderlich.
2. Beschreibung des Vorhabens
Um den guten und dauerhaften Zustand der Bausubstanz langfristig zu erhalten, muss das Eindringen von Wasser in die Bestandteile des Bauwerks verhindert werden. Wesentlich ist hierbei, dass die Abdichtung des Bauwerks erneuert wird. Dazu sind alle Bauteile auf der Brücke (Kappen, Gesimse, Brüstungen, Fahrbahnbelag) zunächst zu entfernen und nach der Erneuerung der Abdichtung wieder aufzubauen. Im Wesentlichen sind folgende Arbeiten vorgesehen:
Zu den Einzelbauteilen:
1. Fahrbahnbelag: Es ist erforderlich den Fahrbahnbelag incl. Abdichtung auf dem Rohbeton zu ersetzen um ein Eindringen von Oberflächenwasser in das Tragwerk zu verhindern. Somit bleibt die derzeit gute Dauerhaftigkeit des Überbaues erhalten.
2. Kappen: An ca. 60% der Kappen sind im Bereich der Fahrbahn (Bordbereich) Betonabplatzungen vorhanden. Teilweise liegt hier die Bewehrung frei. Es besteht somit eine erhöhte Verkehrsgefährdung. Weiterhin dringt durch den zerstörten Bereich Oberflächenwasser in die Tragkonstruktion ein. Aus diesem Grunde werden die Kappen incl. darunter liegender Abdichtung vollständig erneuert. In diesem Zuge werden auch die 7 Einstiegsöffnungen in den Hohlkasten im Bereich der Mittelkappen erneuert, da momentan auch hier Oberflächenwasser in den Hohlkasten eintritt und somit die Dauerhaftigkeit des Überbaues gefährdet.
3. Brüstungen: Die Betonfertigteile sind jeweils über zwei Stahlrohre auf den Kappen befestigt. Die Betonbrüstungen haben zu ca. 40% starke Abplatzungen bzw. Risse. Diese Abplatzungen können stetig in den Verkehrsraum fallen und bilden daher ebenfalls eine starke Verkehrsgefährdung. Diese Brüstungen sollen ersetzt werden.
4. Übergangskonstruktionen: Die beiden Trägerrostkonstruktionen sind stark verschlissen. Die Dichtungsprofile sind teilweise aus ihrer Halterung gerissen. Die Stahlteile sind stark verrostet. Somit dringt derzeit Oberflächenwasser in die Konstruktion ein. Die Fahrdynamik hat sich verschlechtert. Hier ist eine neue Übergangskonstruktionen erforderlich.
5. Entwässerungen: Im Zuge der Fahrbahnbelagserneuerung werden auch die Entwässerungseinläufe erneuert. Die Entwässerungsleitungen im Hohlkasten sind teilweise undicht und werden aus diesem Grunde auch erneuert.
6. Betoninstandsetzungen: In Hohlkasten sind teilweise Betoninstandsetzungen im Bereich der Koppelfugen der Spannglieder erforderlich. Des Weiteren erfolgt eine Oberflächeninstandsetzung am Widerlager A und den daran anschließenden Stützwänden. An der Unterseite des Überbaues sind ebenfalls teilweise Betoninstandsetzungen erforderlich.
3. Bauzeit / Bauablauf
Die Arbeiten sind für 2014/2015 geplant und werden in zwei Bauphasen aufgeteilt, um die Verkehrsbehinderungen zu minimieren.
In der ersten Bauphase 2014 erfolgt die Vollsperrung einer Fahrbahnseite. Der Verkehr wird dafür jeweils einspurig in beide Richtungen auf der frei bleibenden Brückenhälfte geführt. Auf der gesperrten Seite erfolgt die Erneuerung der Mittel- und einer Randkappe incl. Brüstungen. Weiterhin werden Abdichtung und Belag dieser Brückenseite ersetzt. Die Entwässerung und die Übergangskonstruktionen werden erneuert. Eine Betoninstandsetzung an der Unterseite des Überbaus sowie an den Widerlagern erfolgt ebenfalls in dieser Bauphase.
In der zweiten Bauphase 2015 erfolgt die Vollsperrung der anderen Fahrbahnseite. Die Verkehrsführung verläuft analog der ersten Bauphase auf der bereits sanierten Brückenhälfte. Auf der gesperrten Überbauseite erfolgt die Erneuerung der Randkappe incl. Brüstungen. Weiterhin werden Abdichtung und Belag dieser Fahrbahnseite ersetzt. Die Übergangskonstruktionen werden ebenfalls erneuert.