Antrag Nr. 0551/2008:
Antrag der CDU-Fraktion zur Umweltzone: Bundesweite Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0551/2008 (Originalvorlage)
 > 1. Stellungnahme zur Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Antrag der CDU-Fraktion zur Umweltzone: Bundesweite Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen

Antrag


Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert,

1.die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigungen aus anderen Städten in der Umweltzone Hannover anzuerkennen,

2.und bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass erteilte Ausnahmegenehmigungen bundesweit anerkannt werden.

Begründung:

Kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen werden von der Zulassungsbehörde bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt. Da es den Kommunen überlassen ist, ob, wann und wie die Reduzierung von Feinstaub erreicht wird, müssen zumindest die Ausnahmegenehmigungen einheitlich anerkannt werden. Anderenfalls müssen Bürgerinnen und Bürger möglicherweise eine Vielzahl von Ausnahmegenehmigungen beantragen und vor allem entsprechende Kosten tragen. Die unterschiedlichen Regelungen verhindern den Besuch anderer Städte, in denen Umweltzonen eingeführt worden sind. Gleichzeitig wird die Ausübung des Berufes erheblich erschwert.

Rainer Lensing
Vorsitzender