Antrag Nr. 0549/2020:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion gem. der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 0414/2020: Neufassung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0549/2020 (Originalvorlage)
0414/2020 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 26.03.2020: Jugendhilfeausschuss: 5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
  • 26.03.2020: Verwaltungsausschuss: 4 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 26.03.2020: Ratsversammlung: 18 Stimmen dafür, 30 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • Erledigt: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: -Sitzungsausfall Corona

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag der CDU-Fraktion gem. der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 0414/2020: Neufassung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen und der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Die Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen (Anlage 1 der Drucks. Nr. 0414/2020) wird wie folgt abgeändert:

1. In §2, Absatz 4, Satz 2 der Entgeltregelung wird der Text wie folgt geändert:

„Sofern eines oder mehrere dieser Kinder von der Entgeltpflicht gem. §1 Abs. 4 der Entgeltregelung befreit ist/sind, ist für das älteste weitere Kind ebenso das halbe Betreuungsentgelt und für alle weiteren Kinder kein Betreuungsentgelt zu zahlen.“

2. §8 sowie §1 Abs. 2 der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen entfallen ersatzlos. Außerdem wird in §1 Abs. 3 der Passus „und des Essensgeldes“ ersatzlos gestrichen.

Begründung


Die Neufassung der Entgeltregelung ist eine positive und begrüßenswerte Entwicklung. Sie geht allerdings nicht weit genug. So würde das Inkrafttreten von §2, Absatz 4, Satz 2 der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen insbesondere kinderreiche Familien finanziell benachteiligen. Dies ist dringend zu vermeiden. Eine weitere Stellschraube stellt außerdem das so genannte Essensgeld dar. Der Verzicht auf die Erhebung eben dieser Gebühr würde für viele Familien eine spürbare finanzielle Entlastung bedeuten. Außerdem wird durch die Vermeidung der Einziehung von Kleinstbeträgen Personal frei, welches für eine schnellere Bearbeitung von Elterngeldanträgen eingesetzt werden kann.