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Das beabsichtigte Vorhaben ist unter Gendergesichtspunkten weitestgehend neutral. Mit der Bebauungsplan-Änderung soll Wohnungsbau in einem zentralen, gut erschlossenen Bereich des Stadtteiles Misburg-Nord ermöglicht werden.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Planungsziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 731 ist es, die aufgrund eines mittlerweile überholten Verkehrskonzeptes festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche auf dem privaten Eckgrundstück Heinrichstraße / Kampstraße in allgemeines Wohngebiet umzuwandeln.
Am 11.09.2003 hat der Rat der Landeshauptstadt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 731, 1. Änderung beschlossen, um die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung gemäß § 33 Abs. 2 BauGB zu schaffen. Bisher wurde davon seitens des Grundstückseigentümers kein Gebrauch gemacht..
Mit der am 17.09.2003 erfolgten Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vom 11.09.2003 ist das Bebauungsplanverfahren förmlich eingeleitet worden. Gemäß der Übergangsregelung des § 233 Abs.1 i. V. mit § 244 Abs. 1 BauGB in der seit dem 20.07.2004 geltenden Fassung wird das Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes in der bisher geltenden Fassung zu Ende geführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fand auf Beschluss des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten vom 04.12.2002 in der Zeit vom 19.12.2002 bis zum 24.01.2003 statt. Anregungen gingen nicht ein.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplan-Verfahren fortführen zu können.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.