Drucksache Nr. 0545/2005 N2:
Haushaltskonsolidierungsprogramm V - Bündelung und Vernetzung städtischer Dienstleistungen auf Stadtbezirksebene

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Sozialausschuss
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
2. Neufassung
0545/2005 N2
2
 
2. Neufassung der Drucksache wegen Änderung der Beratungsfolge

Haushaltskonsolidierungsprogramm V - Bündelung und Vernetzung städtischer Dienstleistungen auf Stadtbezirksebene

Antrag,


zu beschließen,

die Umsetzung der lfd. Nr. 55 bis 59 im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprogramms V (DS Nr. 2669/03) wird in Verbindung mit DS- Nr. 166/ 2004 (”Bündelung und Vernetzung sozialer und kultureller Dienstleistungen”) wie folgt konkretisiert:

1. Die in der Anlage 1 zu den lfd. Nummern 57, 58, 59 aufgeführten Einsparvorschläge werden innerhalb des Konsolidierungszeitraums umgesetzt (Einsparvolumen: 1.694.800 - darin u. a. die Streichung von 9,63 Stellen).

2. Der Erhalt der Asylberatung wird mit reduzierten Standards gem. Anlage 2 sichergestellt (lfd. Nr. 55 -Einsparvolumen: 217.940 €/4,3 Stellen).

3. Die Gemeinwesenarbeit (GWA) wird von derzeit 9 auf 5 Stellen reduziert (lfd. Nr. 56 - Einsparvolumen 200.160 €). Mit den verbleibenden Ressourcen kann ein Erhalt der GWA in den sozial besonders problematischen Stadtteilen Sahlkamp/Vahrenheide und Mittelfeld sichergestellt werden.

4. Unabhängig von der Umsetzung der Vorgaben des Haushaltskonsolidierungs- programms V wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für eine auf Stadtbezirksebene optimierte Bündelung und Vernetzung städtischer Dienstleistungen vorzulegen.Vorrangig ist dabei ein Modell mit integrierter Fach- und Ressourcenverantwortung zu prüfen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die in der Anlage 1 aufgeführten Einsparvorschläge berühren Männer und Frauen unterschiedlich. Sind unter den Punkten a bis e keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen hervorzuheben, beinhaltet der Vorschlag zu f eine Auswirkung lediglich für Männer, da nur diese in dem Wohnheim betreut werden. Der Bereich der Tagespflege, Punkt g, unterstützt durch die Kinderbetreuung insbesondere Frauen, z. B. bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, darüber hinaus sind die qualifizierten Tagesmütter zu 99 % Frauen.
Die Optimierung, Bündelung und Vernetzung städtischer Dienstleistungen auf Stadtbezirksebene ist ein Ansatz für sozialräumliches Arbeiten. Somit sind grundsätzlich Männer und Frauen gleichmäßig davon berührt. Allerdings bietet der Ansatz die Möglichkeit näher, nämlich kleinräumiger, die konkreten Lebenslagen von Frauen und Männer zu betrachten und entsprechend differenziert Service, Hilfestellung und Unterstützung darauf abzustimmen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben898.900,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben1.214.000,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt2.112.900,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-2.112.900,00 € 
Die konkrete Zurordnung der Einsparsummen bzw. Aufteilung nach UA kann erst nach Beschluss über die Maßnahmen erfolgen.

Begründung des Antrages

Im Rahmen der Beschlüsse zum Haushaltskonsolidierungsprogramm V wurde die Verwaltung mit DS 166/04 beauftragt,

”ein Konzept zur stärkeren Vernetzung und Bündelung der in den Stadtteilen erforderlichen sozialen Beratungs- Informations- und Hilfeleistungen für Familien, Kinder, Jugendliche, Seniorinnen und Senioren – Aufgabenwahrnehmung des KSD, der offenen Seniorenarbeit – unter Einbeziehung der Stadtteilkulturarbeit – zu erarbeiten und den zuständigen Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Die bisher gemachten Erfahrungen im Reformprojekt Vernetzte Dienste sind bei der Konzepterstellung einzubinden.


Bei der Konzeptentwicklung sind folgende Rahmenbedingungen und Kriterien zu berücksichtigen:

1. Die im Rahmen von HKP V (DS 2669/03; lfd. Nummern 55 –59; Bögen 377, 379, 381, 382, 406) vorgesehene Einsparvorgabe in Höhe von 2.112.900 € (Mehreinnahmen, Minderausgaben und Personalkosten) ist über das gesamte Aufgabenspektrum des KSD zu erbringen.

2. Die Asylberatung bleibt als Beratungsleistung mit einer Standardreduzierung (u.a. Hausbesuche) erhalten. Die Gemeinwesenarbeit in problematischen Stadtteilen wird auch künftig in ausreichendem Maße gewährleistet.

3. Im Konsolidierungszeitraum wird das Kontraktmanagement auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet mit dem Ziel, die Sachkosten im HZE-Bereich mindestens um 1.000.000 € zu senken.

4. Unter Einbeziehung des Kommunalen Seniorenservice und der Stadtteilkulturarbeit sollen die notwendigen sozialen Dienstleistungen (gesetzlich verpflichtende und freiwillige Leistungen) stärker als bisher gebündelt und stadtbezirksorientiert mit einer integrierten Fach- und Ressourcenverantwortung erbracht werden. Parallelstrukturen sind unter dem Aspekt von Bürgernähe kritisch zu hinterfragen und abzubauen.”


I. Finanzielle Rahmenbedingungen
Das den lfd. Nr. 55 – 59 (HKP V/ DS 2669/03) zugeordnete Einsparvolumen beinhaltet Personalkosteneinsparungen in Höhe von 898.900 € (= ./.17,93 Stellen); Sachkosteneinsparungen in Höhe von 714.000 € sowie Mehreinnahmen in Höhe von 500.000 €.

Darin enthalten sind Effekte, die unabhängig von einer konzeptionellen Neuausrichtung von Dienstleistungen im Rahmen des HKP V zu erzielen sind bzw. für die eine gesonderte Beschlusslage besteht. Eine detaillierte Übersicht hierzu ist als Anlage 1 beigefügt.
Diese Positionen (s. Anlage 1) sind für die Abarbeitung des Auftrags zur Beschlussdrucksache Nr. 166/04 ohne Relevanz und daher gem. Anlage 1 umzusetzen.



II. Kontraktmanagement
Mit DS Nr. 2199/04 wurde die stadtweite Einführung des Kontraktmanagements ab dem 01.01.2005 beschlossen. Ob sich hieraus der genannte Umfang der Reduzierung der Sachkosten im Ergebnis ergibt, muss abgewartet werden.


III. Erhalt der Asylberatung mit reduzierten Standards
Im Rahmen des HKP V wurde seitens der Verwaltung mit DS Nr. 2669/ 03 unter der lfd. Nummer 55 die Streichung der besonderen Beratungs- und Betreuungsangebote für dezentral untergebrachte und geduldete Asylbewerber als Einsparvorschlag vorgesehen.

Mit DS 166/04 wurde die Verwaltung beauftragt,...”den Erhalt der Asylberatung als Beratungsleistung mit reduzierten Standards weiterhin sicherzustellen...”.
Die Umsetzung (personelle Auswirkungen und Standardreduzierungen) ist in der Anlage 2 dargestellt.




IV. Bündelung und Vernetzung städtischer Dienstleistungen
Im Rahmen der Beschlüsse zum Haushaltskonsolidierungsprogramm V wurde die Verwaltung mit DS 0166/2004 beauftragt:

"....die Gemeinwesenarbeit in problematischen Stadtteilen auch künftig in ausreichendem Maße zu gewährleisten und unter Einbeziehung des Kommunalen Seniorenservice und der Stadtteilkulturarbeit die notwendigen sozialen Dienstleistungen stärker als bisher stadtbezirksorientiert mit integrierter Fach- und Ressourcenverantwortung zu bündeln. Parallelstrukturen sind unter dem Aspekt von Bürgernähe kritisch zu hinterfragen und abzubauen....”
Die Möglichkeit einer stadtbezirksorientierten Bündelung sozialer und kultureller Dienstleistungen wurde von der Verwaltung u.a. mit dem Ergebnis geprüft, dass eine solche Neuordnung erst mittelfristig Einsparungen durch Synergieeffekte nach sich ziehen könnte. Beim weiteren Verfahren sollte im Rahmen einer Neukonzeptionierung darüber hinaus auch die Möglichkeit des Einbezugs weiterer Bereiche der Stadtverwaltung geprüft werden.
Erforderlich wäre zunächst der zusätzliche Einsatz personeller Ressourcen. Dies wird insbesondere auch dadurch erschwert, dass zur Erfüllung der Vorgaben des HKP V zunächst 4 Stellen im Bereich der Gemeinwesenarbeit (GWA) entfallen. Mit den verbleibenden Ressourcen (5 Stellen) kann, antragsgemäß, ein Erhalt der GWA vorwiegend in Stadtteilen sichergestellt werden, die im Rahmen des Programms Soziale Stadt mit einem besonderen Entwicklungsbedarf benannt worden sind.
 Dez.III
Hannover / 28.04.2005