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Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1926
Hildesheimer Straße 230
Modifizierter Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Antrag,
- den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1926 - Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer überbaubaren Fläche/Kubatur der ehemaligen Gaststätte Wichmann - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
- die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen,
- die modifizierte Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1926 als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf verschiedene Geschlechter sind nicht erkennbar.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Klimawirkungsprüfung wird bei den nächsten Verfahrensschritten durchgeführt, wenn auch die Begründung für den Bebauungsplan erarbeitet wird.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Das ca. 1.900 m² große Grundstück Hildesheimer Straße 230 entspricht dem Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Hildesheimer Straße 230. Es handelt sich um das Grundstück, auf dem sich das historische Gebäude der Gaststätte Wichmann befunden hat. Das Grundstück ist eingebettet in eine städtebauliche Blockstruktur mit einer heterogenen Bebauung im Blockinnenbereich.
Das ehemalige Gebäude der Gaststätte Wichmann und die umgebende Block- randbebauung im Dreieck Hildesheimer-Straße, Fiedeler Straße und Bernwardstraße bildeten einen wichtigen städtebaulichen Identifikationspunkt im Stadtteil Döhren. Als Rest der ehemalig dörflich geprägten Struktur Döhrens entstand hier während der gründerzeitlichen Expansion eine erhaltenswerte Mischtypologie. Das markante einstöckige ehemalige Gasthaus Wichmann mit seinen umgebenden Freiflächen stellte einen städtebaulich attraktiven Kontrast zur umgebenden drei- bis viergeschossigen Blockrandbebauung dar. Der Innenhof des Blocks ist durch kleinteilige Bebauung und ein größeres Mehrfamilienhaus geprägt.
Der Bebauungsplan soll die besondere städtebauliche Figur planungsrechtlich sichern. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Schaffung von Planungsrecht für einen Ersatzbau der Gaststätte Wichmann in ähnlicher Kubatur.
Die Nutzungsart soll weiterhin eine Gaststätte mit Hotel ermöglichen und sich an Nutzungen der umgebenden Bebauung anpassen.
Der Verwaltungsausschuss hat am 14. Dezember 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1926 beschlossen (Drucksache Nr. 2451/2023) Der Aufstellungsbeschluss diente dazu, die Voraussetzung für die Zurückstellung der Baugesuche nach § 15 BauGB zu schaffen, da diese Nutzungen nicht dem Konzept des Bebauungsplans und der Erhaltungssatzung entsprechen.
Da es sich bei dem Vorhaben um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, soll der Aufstellungsbeschluss modifiziert werden, sodass das Bebauungsplanverfahren gem. § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden kann (Anlage 4).
61.12
Hannover / Feb 29, 2024