Drucksache Nr. 0542/2009 S1:
Antrag des Ratsherrn Böning für ein Gutachten zum Boehringer Forschungszentrum

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0542/2009 (Originalvorlage)
 > 1. Stellungnahme zur Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Ratsversammlung

Antragsteller(in):

Ratsherr Jens Böning

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Stellungnahme
0542/2009 S1
1
 

Antrag des Ratsherrn Böning für ein Gutachten zum Boehringer Forschungszentrum

Antrag,

dem von Ratsherrn Böning am 09.03.2009 eingebrachten Antrag für ein Gutachten zum Forschungszentrum Bemeroder Straße nicht zu folgen.

Begründung

Am 09.03.09 brachte Ratsherr Böning zu Drucksache Nr. 0542/2009 folgenden Antrag im Zusammenhang mit dem Forschungszentrum Bemeroder Str. ein (s. Anlage 1):

"Die Verwaltung wird aufgefordert, das mit dem Standort verbundene Störfallrisiko für Mensch und Umwelt durch das europäischen Forschungszentrum für Tierimpfstoffe der Fa. Boehringer-Ingelheim an der Bemeroder Str. unverzüglich von einem unabhängigen Gutachter bewerten zu lassen.

Zusätzlich zu dem im städtebaulichen Vertrag zwischen Boehringer und der Stadt Hannover vereinbarten Gutachten.

Bis zum Vorliegen dieses Gutachtens wird die 2. Bürgerbeteiligung ausgesetzt."


Dieser Antrag ist vom Rat in seiner Sitzung am 19.03.09 in den Ausschuss für Umwelt und Grünflächen, den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und den Verwaltungsausschuss verwiesen worden.


Stellungnahme der Verwaltung

Die Erstellung eines Störfallgutachtens setzt voraus, dass das Bauvorhaben in seinen wesentlichen Einzelheiten konkret feststeht. Dies ist jedoch im derzeitigen Stadium des Verfahrens nicht der Fall.