Antrag Nr. 0542/2005:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 0265/2005, Resolution gegen Studiengebühren in Niedersachsen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0542/2005 (Originalvorlage)
0265/2005 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 17.03.2005: Verwaltungsausschuss: 6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 17.03.2005: Ratsversammlung: mit der Änderung im Begründungstext, 1. Zeile, von Bunderverwaltungsgericht in Bundesverfassungsgericht wurde die Resolution mit 33 Stimmen gegen 23 Stimmen beschlossen

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 0265/2005, Resolution gegen Studiengebühren in Niedersachsen

Antrag,

Der Rat beschließt folgende Resolution:
1) Der Rat der Stadt Hannover appelliert mit Nachdruck an die Landesregierung, auch zukünftig auf die Einführung von Studiengebühren für das Erststudium zu verzichten.
2) Die niedersächsische Landesregierung setzt sich auch in Gesprächen mit anderen Ländern intensiv für eine Beibehaltung der bisherigen Studierpraxis ein.

Begründung

Das Bundesverwaltungsgericht hat in sein Urteil vom Januar dieses Jahres der im Hochschulrahmenplan verankerten Studiengebührbefreiung für das Erststudium eine Absage erteilt. Als Begründung wird auf die Nichtzuständigkeit des Bundes verwiesen, eine inhaltliche Bewertung fand nicht statt.Nach Ankündigungen insbesondere CDU-regierter Bundesländer, möglichst im Schnellverfahren eine Studiengebühr einzuführen, ohne zeitgleich die notwendigen organisatorischen Maßnahmen oder Mindeststandards vorzulegen, droht nun auch in Niedersachsen ein weiterer bildungspolitischer Kahlschlag.

Nach derzeitigen Diskussionen scheinen Studiengebühren von 500 bis 2.500 Euro pro Semester möglich. Dies würde selbst bei einer Regelstudienzeit eine Verschuldung der Studierenden zwischen 4.000 und 20.000 Euro bedeuten. Für viele Studierende, die heute bereits Förderungen nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BaFöG) erhalten, würde dies eine weitere, erhebliche Schuldenlast bedeuten. Als einzige Alternative könnte eine Eigenfinanzierung durch Nebenjobs erfolgen, die volkswirtschaftlich nicht sinnvoll ist, da sie erfahrungsgemäß die Studiendauer verlängert. Die beabsichtigte Einführung kürzerer Studienzeiten würde demnach ad absurdum geführt.

Studiengebühren hätten negative Auswirkungen für ausländische Studierende und gefährden die Internationalisierung der Hochschulen. Es käme nur die ausländische Geldelite nach Deutschland, nicht die Bildungselite.
Den Studierenden aus ärmeren Ländern wäre der Weg auf unsere Universitäten verwehrt wie das Beispiel Großbritannien zeigt, das überwiegend Studierende aus den Golfstaaten verzeichnet.

Die Zielsetzung der Unionsgeführten Bundesländer ist dabei klar erkennbar: ebenso, wie der Besuch einer weiterführenden Schule vom Geldbeutel des Elternhauses bestimmt wird (Abschaffung der Lernmittelfreiheit), die Hauptschule als Ausbildungsstätte für billige Arbeitskräfte der Industrie herhält, so soll zukünftig auch das Studium den privilegierten Bürgerinnen und Bürgern und ihren Kindern als politisch gewollte Elite vorbehalten sein.Damit wird der Grundsatz der Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem nicht mehr gewährleistet.
Der Prozentsatz der Studierenden in Deutschland ist im Vergleich zu anderen Ländern (Ergebnis der letzten PISA-Studie) ohnehin sehr gering, was einen Mangel an geeigneten Führungskräften in der deutschen Wirtschaft nach sich ziehen wird. Ein Absinken der Studierendenzahlen ist auch unter diesem Gesichtspunkt volkswirtschaftlich schädlich.
Die nationale Vergleichbarkeit von Studiengängen, Studiendauer und möglichen Studiengebühren wird erschwert, da zum Beispiel in Hessen die Einführung von Studiengebühren per Landesverfassung verboten ist. Dies würde zu einer Ungleichbehandlung von Studierenden in Deutschland und somit zu einem Umbruch der Hochschullandschaft führen.
Aus volkswirtschaftlicher und bildungspolitischer Sicht darf es daher nicht zu Einführung von Studiengebühren im Erststudium kommen.

Klaus Huneke Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender