Drucksache Nr. 0536/2021:
Förderantrag Modellprojekt Smart Cities "Stadtentwicklung und Digitalisierung"

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Kulturausschuss
  • Organisations- und Personalausschuss
  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Kulturausschuss (zur Kenntnis)
An den Organisations- und Personalausschuss (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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0536/2021
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Förderantrag Modellprojekt Smart Cities "Stadtentwicklung und Digitalisierung"

Antrag,

dass die Landeshauptstadt Hannover auf Grundlage der Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform Smart Cities zur Stärkung ihrer Zukunftsfähigkeit eine städtische Smart City Strategie entwickelt und sich in Kenntnis und unter Einbringung des geforderten Eigenanteils als Modellprojekt auf das Förderprogramm „Modellprojekte Smart Cities - Stadtentwicklung und Digitalisierung (dritte Staffel) des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat bewirbt.

Dabei bezieht die Landeshauptstadt Hannover die Öffentlichkeit in partizipativen Verfahren ein und versteht das Projekt als fach- und dezernatsübergreifende Aufgabe, die sowohl die räumliche als auch die gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung berücksichtigt. Die vertiefte Kooperation mit den Städten Göttingen, Oldenburg und Einbeck sowie die Übertragbarkeit der Ergebnisse der Landeshauptstadt Hannover aus dem Modellvorhaben auf weitere Kommunen besitzen eine hervorgehobene Bedeutung.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der vorliegende Antrag richtet sich an die Stadtgesellschaft in all ihren Ausprägungen. Es sind alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt. Dialog- und Beteiligungsformate werden unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse weitestgehend angepasst und auf die Strategieerstellung und Umsetzung übertragen.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme verschiedene u.a. aus den TH 41, 61, 66, 67

Bezeichnung verschiedene
(z.B. TH 66: Gemeindestraßen / Verkehrsanlagen)

Die Finanzierung wird in den Jahren 2021 und 2022 aus vorhandenen Mitteln in den verschiedenen Teilhaushalten sichergestellt. Entsprechende Haushaltsmittel für die Jahre 2023ff. werden bei erfolgreicher Bewerbung zum Haushalt 2023ff. angemeldet (siehe auch Nr. 5).

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finaziellen Auswirkungen in Euro:

Teilfinanzhaushalt – Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme verschiedene

Einzahlungen Auszahlungen

Zuwendungen für Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 8.462.000 € Investitionstätigkeit 13.156.000 €

Saldo Investitionstätigkeit -4.694.000 €

Teilergebnishaushalt
Produkt verschiedene

Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen

Auflösung Sonderposten (anteilige Abschreibungen 328.900 €
Zuwendungen 211.550 €
Zinsen (o.ä.) 70.410 €

Saldo ordentliches Ergebnis 187.760 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Die Investitionstätigkeiten werden zu über 64 % vom Fördergeber bezuschusst.

Auszahlungen
Bei den 13,16 Mio. € handelt es sich um die aktuell vorgesehenen Gesamtauszahlungen, die mit 8,46 Mio. € gefördert werden. Der Eigenanteil der Landeshauptstadt Hannover liegt bei 4,65 Mio. €.

Auflösung von Sonderposten / Abschreibungen
Die angegebenen Erträge/Aufwendungen ergeben sich beispielhaft aus der Nutzungsdauer im Straßenbau (40 Jahre). Sollten anderweitige Maßnahmen mit einer kürzeren Nutzungsdauer umgesetzt werden, werden sich die Erträge/Aufwendungen entsprechend erhöhen.

Zinsen (o.ä.)
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Personal/Personalkosten
Das Projekt wird zu einem Großteil mit bestehendem Personal bearbeitet. Die Personalkosten können als Eigenanteil in die Finanzierung eingebracht werden (siehe auch Nr. 5). Zusätzlich benötigtes Personal kann durch die eingeworbenen Fördermittel finanziert werden. Da die Höhe der auf das Projekt entfallenden Personalkosten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffert werden kann, wird auf eine Darstellung in der Kostentabelle verzichtet.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Die Landeshauptstadt Hannover ist ein attraktives Wirtschafts- und Wissenschaftszentrum im Herzen Europas und befindet sich im nationalen und internationalen Standortwettbewerb. Sie ist besonders von der verkehrlichen Anbindung, den internationalen Messen, den vielfältigen kulturellen Angeboten und dem überregionalen Einzugsgebiet als Einzelhandelszentrum geprägt. Sie besitzt somit für das gesamte Bundesland eine wichtige Funktion.

Die Stärkung von Resilienz und gesellschaftlichem Zusammenhalt, Klimafolgeanpassungen sowie die Gestaltung des wirtschaftlichen Strukturwandels, zukunftsfähiger Mobilitätskonzepte und der digitalen Transformation sind zentrale Herausforderungen für die lebenswerte Stadt der Zukunft. Angesichts der pandemiebedingten Beschleunigung bestehender Entwicklungen gilt es umso mehr, die notwendigen Veränderungen aktiv zu gestalten und neue Perspektiven für den urbanen Raum und dessen Nutzer*innen zu schaffen, um auch zukünftig attraktive Lebens- und Aufenthaltsbedingungen bieten zu können

Herausgehobene Bedeutung kommt der nachhaltigen Ausrichtung der überregional bedeutsamen und durch die Pandemie besonders betroffenen Innenstadt als ein attraktives, zukunftsfähiges Zentrum mit einem vitalen Nutzungsmix von Handel, Gastronomie, Kultur, Wohnen, Arbeiten und Freizeit sowie hoher Aufenthaltsqualität für vielfältige Nutzer*innengruppen zu (DS Innenstadtdialog 1995/2020 N1, 2988/2020).

Die notwendigen Erneuerungsprozesse können mithilfe eines verantwortungsbewussten Einsatzes digitaler Infrastrukturen und Technologien integriert, datenbasiert, partizipativ und ressourcenschonend gestaltet werden.

In der Stadtentwicklung spielen auch international gesehen die Entwicklung intelligent vernetzter Städte eine große Rolle. Im allgemeinen Sprachgebrauch steht der Begriff „Smart City“ für die Vision digital vernetzter, zukunftsgerichteter Städte, welche sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltige Ziele verfolgen. Die Landeshauptstadt Hannover baut dabei auf die Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover und weitere politisch beschlossene fachspezifische Konzepte sowie die Umsetzung konkreter Maßnahmen auf. Mit Blick auf den Förderantrag sind u.a. folgende Maßnahmen relevant:

HannoVerKehr (BDS 2866/2018 N1), Initiative Urbane Logistik (BDS 0404/2017), Umsetzungskonzept Elektromobilität – Hannover stromert (BDS 0441/2018 N1), Masterplan 100 % für den Klimaschutz (IDS. 0614/2014), Klimapolitik als kommunale Aufgabe mit Ziel Klimaneutral 2035 (DS 2469/2019 als Änderungsantrag zur DS 1429/2019, Open GeoData (www,opengeodata-hannover.de), Virtuelles 3D-Stadtmodell/Digitaler Zwilling
(www.hannover-3d.de).

Mit dem Ziel zu den bundesweiten Vorreiter*innen zu gehören, strebt die Landeshauptstadt Hannover eine Intensivierung, Beschleunigung und Ausweitung des verwaltungsübergreifenden Handlungsfeldes „Smart Cities“ an. Vor diesem Hintergrund ist die Landeshauptstadt Hannover im Januar 2021 dem Aufruf des Niedersächsischen Städtetags (NST) und des Niedersächsisches Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) gefolgt und hat auf Grundlage eines dezernatsübergreifenden Konzeptpapiers erfolgreich ihr Interesse an einer gemeinschaftlichen Bewerbung niedersächsischer Kommunen auf den Förderaufruf „Smart Cities Made in Germany“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bekundet. Als Ergebnis interkommunaler Abstimmungen soll ein eigenständiger Förderantrag der Landeshauptstadt Hannover mit dem Titel Restart: #HANnovativ gestellt werden. Dabei werden Wissenstransfer, Übertragbarkeit und Skalierbarkeit in Teilbereichen u.a. durch die institutionalisierte Kooperation mit den Städten Oldenburg, Göttingen und Einbeck sichergestellt.

Auf Basis bereits bestehender Smart City Ansätze ist im Rahmen der Förderkulisse zunächst die Entwicklung einer integrierten Smart City Strategie geplant. Der geplante Innenstadtdialog ist hierbei das zentrale partizipative Element. Mit einem räumlichen Fokus auf das hannoversche Zentrum und mit Maßnahmen vor allem aus den Themenfeldern Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität, Logistik sowie Partizipation und Kultur soll die Umsetzung auf eine Erhöhung der Lebens- und Aufenthaltsqualität abzielen und zu einer vitalen, vielfältigen, integrativen und inklusiven Innenstadt beitragen. Die Übertragbarkeit auf weitere Stadtbezirke und das gesamte Stadtgebiet wird angestrebt.

2. Förderaufruf „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung.“

Das BMI hat mit verkürzter Antragsfrist die dritte Ausschreibungsstaffel für „Modellprojekte Smart Cities“ gestartet.

In diesem Rahmen fördert die Bundesregierung die digitale Modernisierung der Kommunen. In den Modellprojekten Smart Cities sollen beispielhaft für deutsche Kommunen strategische und integrierte Smart City Ansätze entwickelt und erprobt werden. Dazu sind neue Technologien in den Dienst der Menschen und übergeordneter Ziele des Gemeinwohls zu stellen. Entwickelte Lösungen sollen skalierbar und übertragbar sein.

Die Modellprojekte Smart Cities verknüpfen Anforderungen der integrierten Stadtentwicklung mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) und den neuen Chancen der Digitalisierung. Das Leitthema des aktuellen Förderaufrufs lautet: „Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft“. Damit sollen die anstehenden Aufgaben des Wiedererstarkens, des Wiederbelebens und der Neugestaltung städtischer und ländlicher Räume und Strukturen sowie des Zusammenhalts in den Mittelpunkt gestellt werden. Als neue Dimension kommt die Gestaltung und Einbindung digitaler Räume und Strukturen hinzu. Gleichzeitig werden die großen Aufgaben der Zukunftsgestaltung (lebenswerte Orte, Klimaschutz und -anpassung, Wohlstand und gesunde, sichere Lebensverhältnisse) in Erinnerung gerufen. Hierfür wird an die mittel- bis langfristige Perspektive der Stadtentwicklung, ihre Fähigkeit zum Ausgleich und zur Moderation von Veränderungsprozessen, ihre Lösungsorientierung und Gestaltungskraft appelliert.





2.1 Förderrahmen

Förderfähig sind kommunale, fachübergreifende und raumbezogene Strategien sowie deren Umsetzung für die nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung und den dafür notwendigen Kompetenzaufbau. Antragsberechtigt sind Kommunen. Dabei bestehen die Modellprojekte Smart Cities aus zwei Phasen:
a) Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Gestaltung der Digitalisierung. Die Smart-City-Strategie soll innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, beginnend ab dem Zeitpunkt der Zusage, fertiggestellt und dem Fördermittelgeber vorgelegt werden. Parallel kann bereits mit der Umsetzung erster Maßnahmen begonnen werden.

b) Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen. Die Umsetzung soll innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren abgeschlossen sein.

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Der Zuschuss beträgt für beide Phasen in der Regel 65 Prozent der förderfähigen Kosten bei einem Eigenanteil in Höhe von 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Kommunen, die nach jeweiligem Landesrecht in Haushaltsnotlage sind, erhöht sich der Zuschuss auf 90 Prozent.

Es steht den Kommunen frei, ihren Eigenanteil durch die Einbeziehung von Finanzmitteln Dritter (kommunale oder regionale Unternehmen oder Stiftungen, Länder, Europäische Union) um bis zu 50 Prozent zu reduzieren.

Es gelten in der Regel folgende Höchstsätze für die förderfähigen Kosten:
a) Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen: 2,5 Millionen Euro, davon 1 Million Euro für erste Umsetzungsmaßnahmen;
b) Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen: 15 Millionen Euro innerhalb des Förderzeitraums von maximal 4 Jahren.

Die Verwaltung beabsichtigt, eine Förderung für beide Phasen über den maximalen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren zu beantragen.

2.2 Antrags- und Bewertungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt online über www.smart-cities-made-in.de. Neben den dort zu beantwortenden Fragen sind ein Ratsbeschluss, eine Darstellung der wichtigsten Partner*innen, der Ausgangslage, der beteiligten Akteur*innen und der gemeinsamen Zielrichtung sowie ein Projektplan und ein Kosten- und Finanzierungsplan
einzureichen. Ergänzend kommen die in den Anlagen 1 - 3 beigefügten Grafiken zum Organigramm/Organisationsstruktur, Kommunikationsnetzwerk und dem Gesamtbild des Antrags. Die vorliegende Drucksache bildet den Inhalt des Antrags in gekürzter Form ab.

Die im Vergleich zu den vorherigen Aufrufen verkürzte Antragsfrist beim BMI endet am 14.03.2021. Das Nachreichen von Ratsbeschlüssen ist bis zum 14.04.2021 möglich.
Die Förderentscheidung wird auf Grundlage von zwei fachlichen Gutachten durch eine Expertenjury im Juli 2021 getroffen. Bewertungskriterien sind:
· Zukunftsfähigkeit und integrierte Stadtentwicklung
· Orientierung an übergeordneten und lokalen stadtentwicklungspolitischen Zielen
· Ausrichtung an der lokalen Ausgangslage
· Systematische Zukunftsbefassung
· Potenzial zur Lösung alter und neuer stadtentwicklungspolitischer Herausforderungen
· Gestaltende Nutzung der Digitalisierung im Raum und Umgang mit ihren stadträumlichen Wirkungen
· Einbezug der Akteure und lokale Ressourcen
· Aussagekräftige, empiriebasierte und partizipative Smart-City-Strategie
· Berücksichtigung des Ressourcenbedarfs (Finanzen, Daten, Kompetenzen, Personal) bei der Entwicklung und Auswahl von Maßnahmen
· Berücksichtigung der Realisierbarkeit und betrieblicher Notwendigkeiten
· Modellhaftigkeit
· Skalierbarkeit/Ausrollbarkeit: Systemintegration, Sektorkopplung, Überwindung und Vermeidung von Pfadabhängigkeiten
· Reproduzierbarkeit vom Pilot in die breite Umsetzung
· Übertragbarkeit in andere Kommunen: Bereitstellung von Lösungen, Werkzeugen und freier Software (Open-Source-Prinzip)
· Weiterentwicklung planerischer Grundlagen und Methoden

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt anschließend auf Anforderung der Kommune durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

3. Einordnung in den inhaltlichen Kontext
3.1 Smart City Charta
Leitbild und normativer Rahmen der zu entwickelnden integrierten Digitalisierungsstrategien und der darauf aufbauenden Umsetzung ist die Smart City Charta. Die Smart City Charta enthält unter Mitwirkung der Landeshauptstadt Hannover entwickelte Leitlinien und Empfehlungen zum Thema Smart City und wurde 2017 in einem breit angelegten Dialogprozess mit Vertretenden des Bundes, der Länder, der Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet. Sie sollen die Lebensqualität in bestehenden und neuen Stadtstrukturen verbessern und der Aufwertung des öffentlichen Raumes dienen.

Nach definierten Leitlinien sind für die digitale Transformation von Kommunen folgende Voraussetzungen erforderlich:
· Ziele, Strategien und Strukturen:
o Digitalisierung in die Stadtentwicklung integrieren und Ziele der nachhaltigen Stadtentwicklung umsetzen, Anwendungsfelder identifizieren, Organisationsstrukturen anpassen
· Transparenz, Teilhabe und Mitgestaltung:
o Transparenz und Demokratie durch Kommunikation stärken, digitale Teilhabe, Mitgestaltung, Integration und Inklusion sichern
· Infrastruktur, Daten und Dienstleistungen:
o Zugang zu digitalen Infrastrukturen sichern, Daten verantwortungsvoll generieren und Datenhoheit behalten
· Ressourcen, Kompetenzen und Kooperationen:
o notwendige Ressourcen bereitstellen, digitale Kompetenzen entwickeln, Kooperationen mit Wissenschaft und Wirtschaft stärken.






3.2 Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover
Die Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover wurde 2018 erstellt und den politischen Gremien in der Informationsdrucksache 1004/2018 vorgelegt. Sie ist Ergebnis eines Dialogprozesses der Verwaltung und Expert*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.

Die Strategie unterstreicht den kommunalen Gestaltungsanspruch der digitalen Transformation und definiert konkrete Ziele. Digitale Technologien sind nicht Mittel zum Zweck, sondern sollen dem Gemeinwohl dienen. Ausgehend von den Bedürfnissen der Hannoveraner*innen sollen Infrastrukturen, offene Datenplattformen und digitale Dienstleistungen geschaffen, Zugang und Teilhabe verbessert, Innovationen gefördert und auf die kommunalen Klima- und Nachhaltigkeitsziele eingezahlt werden. Diverse Leitlinien der Smart City Charta wurden inhaltlich aufgegriffen, eine strategische Bündelung und direkte Bezugnahme ist jedoch nicht erfolgt. Aus diesem Grund soll in Phase A auf Grundlage der Verwaltungsstrategie sowie weiterer handlungsfeldspezifischer Strategien und Konzepte eine umfassende Smart City-Strategie für die Landeshauptstadt Hannover erarbeitet werden.


4. Inhalt des Förderantrags

4.1 Organisationsstruktur (s. Anlage 1)

Analog zur Erarbeitung des Förderantrags wird bei der geplanten Strategieerstellung und Umsetzung konkreter Maßnahmen ein integrativer Ansatz verfolgt.

Auf Ebene der Verwaltungsführung ist die Lenkungsgruppe Digitalisierung unter Vorsitz des Oberbürgermeisters das übergreifende Entscheidungsgremium. Die inhaltliche Federführung für die geplante Strategieerstellung und Umsetzung erfolgt durch das Stadtentwicklungs- und Baudezernat. Die Steuerung des Gesamtprozesses findet im Bereich des Digitalisierungsbeauftragten im Büro Oberbürgermeister statt.

Die dezernats- und fachbereichsübergreifende Steuerungsgruppe bezieht Fachbereiche mit ein und die operative Ebene entwickelt zur Strategieerstellung im Rahmen des Innenstadtdialogs in einem Fachteam Smart City Beteiligungsformate. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen erfolgt in den Dezernaten und Fachbereichen.

Aufgrund des übergreifenden Ansatzes sind die Ratsgremien in ihrer Gesamtheit einzubeziehen. Die politische Federführung erfolgt durch den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.

Verwaltungsintern werden die Beschäftigten in beiden Phasen über agile, hierarchieübergreifende Beteiligungs- und Austauschformate einbezogen. Die im Rahmen der Umsetzung der Verwaltungsstrategie zur Digitalisierung der Landeshauptstadt Hannover etablierten Digitalen Scouts agieren als Multiplikator*innen in die Fachbereiche, ergänzend sind eine Wissensplattform sowie (E-)Qualifizierungsangebote angedacht.






4.2 Partizipation, Netzwerk und Wissenstransfer (s. Anlage 2)

Die Beteiligung verschiedener und vielfältiger Netzwerk- und Akteur*innengruppen ist handlungsleitend für die Strategieerstellung und -umsetzung. Hannoveraner*innen, Wirtschaft, Wissenschaft sowie Vereine und organisierte Interessensgruppen der Stadtgesellschaft werden konsequent einbezogen. Dabei wird auch die Umsetzung gemeinsamer Projekte mit (stadt-)gesellschaftlichen Akteur*innen angestrebt. Die Beteiligungsgesellschaften besitzen eine hervorgehobene Bedeutung und werden handlungsfeldspezifisch eingebunden.

Institutionalisiert erfolgt die Einbindung über den zu gründenden und aus der Stadtgesellschaft besetzten Smart City-Beirat, themenbezogen über bestehende Verwaltungsnetzwerke (Klimaallianz 2035, Initiative Urbane Logistik, Initiative Wissenschaft). Zudem agieren z. T. überregionale kommunale und Branchennetzwerke (u.a. Digitales Hannover e.V., niedersachsen.digital e.V., kreHtiv e.V.), Interessensvertretungen, Vereine und Verbände (u.a. IHK, DEHOGA, HWK, City-Gemeinschaft, UVN, FNorden e.V., BUND e.V., BIU e.V.), Hochschulen und Institute (u.a. Universität Hannover, Hochschule Hannover, FHDW) sowie weitere kulturelle Einrichtungen als Multiplikator*innen.

Der über die Landeshauptstadt Hannover hinausgehende Wissenstransfer ist ein zentraler Charakter der geförderten Modellprojekte Smart Cities: Austausch und Zusammenarbeit zwischen den Kommunen soll helfen, dass möglichst viele von den Erfahrungen Einzelner profitieren, gute Ansätze für andere nutzbar gemacht und aus Erfolgen wie Misserfolgen gelernt wird. Dazu sind die geförderten Kommunen verpflichtet, am Erfahrungsaustausch über die geförderten Modellprojekte hinaus aktiv mitzuwirken und geförderte Software-Lösungen als Open-Source bzw. freie Software zur Verfügung zu stellen.

Der interkommunale Austausch und Wissenstransfer fokussiert sich im Rahmen des Förderantrags insbesondere auf die Kooperation mit den Städten Göttingen, Oldenburg und Einbeck. In Einbindung des NST werden auf Grundlage einer Kooperationserklärung themenspezifisch (Innenstadtentwicklung, Flächenmanagement, Augmented Reality (AR)) skalierbare, übertragbare Maßnahmen und eine belastbare Projektstruktur etabliert. Hinzu kommen die Zusammenarbeit mit der Region Hannover, der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Land Niedersachsen sowie der informelle Austausch mit bereits in vorherigen Staffeln geförderten Städten sowie fachspezifische Netzwerke.

4.3 Maßnahmen (Gesamtbild der Smart City Hannover s. Anlage 3)

Der Förderantrag fordert die beantragenden Kommunen bereits bei Abgabe auf, fünf kurzfristig zu beginnende Maßnahmen in der 12-monatigen Strategiephase und maximal sieben in der darauffolgenden 48-monatigen Umsetzungsphase zu definieren. Die Maßnahmen werden in der Strategiephase 2021 - 2022 und in der Umsetzungsphase 2023 - 2026 begonnen sowie ihre stadtweite Skalierbarkeit definiert. Die aufgeführten Maßnahmen bauen auf fachspezifische Vorarbeiten auf und können durch die angestrebte Bundesförderung weiterentwickelt, ggf. beschleunigt umgesetzt und übertragen werden, dabei liegt der räumliche Fokus stets auf der hannoverschen Innenstadt.

In der Strategiephase werden Themenfelder wie Klimaschutz & Klimafolgenanpassung, Erlebnisraum Kunst & Kultur, Smarte Mobilität, Qualifizierung und lebenslanges Lernen, innovative Governance-Formate, der Aufbau einer Open-Data-Plattform analysiert, entwickelt und perspektivische Maßnahmen abgeleitet.

Alle zu entwickelnden und bereits definierten Maßnahmen zahlen auf folgende Ausprägungen der hannoverschen Smart City ein:
· OFFEN – verbindet die Stadtgesellschaft, lädt ein zum Dialog und steht in fairen Plattformen im digitalen Austausch von Wissen, Erfahrungen und Information (Open-Data).
· FLEXIBEL – öffnet die Innenstadt für vielfältige, multicodierte, (un)kommerzielle und dynamische (Mehrfach-)Nutzung von Bauten, Räumen und Flächen, auch als „produktive Stadt“.
· VIELFÄLTIG – integriert und partizipiert mit allen Akteuren der Zivilbevölkerung, baut Barrieren einer sozial gleichberechtigten Teilhabe an der Stadtgesellschaft ab.
· VITAL – bringt die lebendige Stadt in Bewegung, verbindet übergreifend Bereiche, wie Gesundheit, Kultur, Sport, Wohnen und gesunde Ernährung in der lebenswerten Stadt.
· GRÜN – eröffnet Wege aktiven Klima- und Ressourcenschutzes als Anpassung der Stadt auf die Folgen des Klimawandels bei hoher Aufenthaltsqualität.
· MOBIL – ermöglicht mit zukunftweisenden Technologien neue sozial- und umweltverträgliche, multimodale und intermodale Verkehrsangebote, aktive Mobilitätsformen und veränderte Mobilitätsgewohnheiten als Beitrag zur notwendigen, lokalen Verkehrswende und für eine attraktive (Innen-)Stadt.
· ROBUST – entwickelt die Stadt als resilienten, attraktiven Standort zum Wohnen und Leben und für Innovation, neue Technologien, lebendige Wirtschaft und florierenden Handel.
Die Landeshauptstadt Hannover definiert für den Förderantrag elf Maßnahmen. Hierbei ist zu beachten, dass Erkenntnisgewinne aus dem Innenstadtdialog in die Strategieentwicklung einfließen und Maßnahmen z.T. modular aufeinander aufbauen und Synergieeffekte geschaffen werden.

Strategiephase:
· Innenstadtdialog
· Open.Geo.Data
· Kultur.Dreieck
· Smart.Rad.1.0
· Klima.Agentenmodell

Umsetzungsphase:
· Open.Urban.Data
· Frei.Flächen & Zwischen.Raum
· Hitze.Wasser.Management
· Smarter.Rad.2.0
· Smart.Light
· Historisch.Digital

4.4.1 geplante Maßnahmen in der Strategiephase (Phase A) 2021 - 2022

Die im Folgenden dargstellten Maßnahmen sind noch nicht abschließend durchgeplant, sondern stellen den Stand der Überlegungen zum heutigen Zeitpunkt dar. In der weiteren Arbeit werden sich voraussichtlich noch Ergänzungen, Änderungen und Spezifizierungen - auch in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen (Projektpartner, Finanzausstattung, Dringlichkeit etc.) - ergeben. Letztlich kann sich auch die Strategieformulierung noch auf einzelne Maßnahmen auswirken.

Maßnahme 1: Innenstadtdialog

Der Innenstadtdialog ist das Beteiligungsverfahren zur Erstellung eines integrierten Konzeptes einer zukunftsfähigen, resilienten Innenstadt unter Einbindung unterschiedlichster Interessen- und Nutzer*innengruppen und der Stadtgesellschaft durch Repräsentativerhebung, Internetpräsenz, digitale, analoge u. hybride Formate, Werkstätten u. Experimentierräume. Das Themenfeld Smart City ist ein zentraler Handlungsstrang. Durch den Innenstadtdialog werden Erkenntnisse generiert und Schwerpunkte definiert, welche in die Strategieentwicklung einfließen.

Maßnahme 2: Open.Geo.Data

Das Open.Geo.Data-Portal stellt qualifiziert Geodaten kostenfrei für alle bereit. Aktuelle Geo-Datensätze werden kontinuierlich ergänzt und im Digitalen Zwilling (digitales Abbild der Stadt) präsentiert. Zusätzliche Funktionalitäten, z.B. die gesplittete Ansicht verschiedener Luftbildjahrgänge oder die Möglichkeit, eigene Planungen im Digitalen Zwilling zu visualisieren, werden ermöglicht. Relevante topografische Objekte des Stadtgebietes werden erfasst und dargestellt, z.B. Kunst im öffentlichen Raum (s. Maßnahme Historisch.Digital).

Maßnahme 3: Kultur.Dreieck

Das „Kulturdreieck“ umfasst Staatsoper, Schauspiel Hannover u. Künstlerhaus Hannover, die dazugehörenden Plätze (Opernplatz), Höfe sowie umliegende Straßen. Durch Verkehrsberuhigung, neue Flächenzuordnungen und künstlerische Interventionen im öffentlichen Raum soll das Reallabor zu einem attraktiven „Innenstadt – Quartier“ transformiert werden. Zur genreübergreifenden, niedrigschwelligen Öffnung der Kulturinstitutionen im öffentlichen Raum tragen neue „Bühnenformate“, Lichtinstallationen, künstlerische Interventionen und Performances bei.

Maßnahme 4: Smart.Rad.1.0

Ein smarter Ampelphasenassistent stellt Radfahrenden Informationen zum Erreichen der nächsten Freigabezeit an Lichtsignalanlagen des Radverkehrs auf Basis von Echtzeit Steuerungsdaten zur Verfügung. Auf Grundlage dieser Steuerungsdaten können das Fahrverhalten angepasst und Wartezeiten für Radfahrende im herausgehobenen Veloroutennetz (Pilotbereich Innenstadt) abgebaut werden. Somit steigt die Attraktivität des Radfahrens.

Maßnahme 5: Klima.Agentenmodell

Mit dem Klima.Agentenmodell wird mit Hilfe einer mikroskalierten Modellierung eine dynamische Klimaanalyse erstellt. Diese beinhaltet die bioklimatischen und lufthygienischen Belastungen, der ein Mensch ausgesetzt ist, während er sich durch die Innenstadt bewegt. Mit dem Modell werden die Wirkung von Klimaanpassungsmaßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung, sprühende Wasserelemente und Verschattungselemente und die Wirkung geplanter Verkehrsreduktion auf das Wohlbefinden des Menschen simuliert.







4.4.2 geplante Maßnahmen in der Umsetzungsphase (Phase B) 2022 - 2026

Maßnahme 1: Open.Urban.Data

Umwandlung des bereits in der Strategiephase angefangenen Open.Geo.Data-Portals zu einer Urban.Data Plattform (UDP) als zentrale Datendrehscheibe für städtische digitale maschinenlesbare Geodatensätze (OGC-Standard). Der Digitale Zwilling soll auf Basis dieser maschinenlesbaren standardisierten Daten weiter aufgebaut bzw. fortgeführt werden. Neben den statischen Geodatensätzen sollen auch dynamische Sensordaten implementiert werden und Dritten zugänglich gemacht werden.

Maßnahme 2: Frei.Flächen & Zwischen.Raum

Ausgewählte Flächen und Räume (Gebäude) im Bezugsraum Innenstadt werden digital erfasst und zugänglich gemacht. Sie werden effizient und mehrfach über den Tagesverlauf multicodiert nutzbar. Statische/historische Daten und digitale Infrastruktur (Sensorik, 5G, LoRaWAN) legen den Status der Flächen und Räume für Verwaltung und (gewerbliche) Nutzer*innen als digitales Abbild offen. Attribute (Status, Zeitinformationen, Belegung) sind im Digitalen Zwilling überführt und können somit perspektivisch mit einem Raummanagementtool verwaltet und bewirtschaftet werden.

Maßnahme 3: Hitze.Wasser.Management



Es wird ein hochauflösendes Temperatur-Sensorenmessnetz aufgebaut. Es dient zur Validierung des Klima.Agentenmodells und zur Optimierung modellgesteuerter Wasserelemente, die durch Verdunstung zur Kühlung hitzebelasteter Freiräume beitragen. Zudem wird ein Echtzeit-Niederschlagswasser-Qualitätsvorhersagemodell (NW) zur qualitätsorientierten Bewirtschaftung des NW-Abflusses bei Mischwasserkanalisationen unter Einbezug innerstädtischer Umweltdaten entwickelt. Für die Speicherung und Nutzung des Niederschlagswassers wird ein Modellstauraumkanal mit regenradargesteuerter Entleerung gebaut.

Maßnahme 4: Smarter.Rad.2.0

Übertragen und Erproben smarter Steuerungs- und Kommunikations-Technologien (V2X) im Kfz-Verkehr und ÖPNV auf den Radverkehr. Ziel ist eine optimierte Berücksichtigung und höhere Variabilität in der Grünzeitvergabe für den Radverkehr. Das Anpassen der Technologien an die hohe Individualität des Radverkehrs, u.a. Geschwindigkeitsunterschiede, Wegewahl und Richtungstreue, wird angestrebt.

Maßnahme 5: Smart.Light

Die Stadtbeleuchtung wird unter den Aspekten Sicherheit (Sensorik erfasst Umgebungseinflüsse und verändert die Helligkeit), Aufenthaltsqualität (temporäre Lichtszenen bei Events), CO2-Footprint (Effizienz durch Dimmen), Insektenschutz (Farbtemperaturen, Streuung, Helligkeit), Lichtsmog (Fahrrad- und Fußwege mit bedarfsgesteuerter Beleuchtung) sowie Kunst (Sensorik schafft Lichtkunst) mit intelligenter Ansteuerungstechnik (LoRaWan) betrieben.







Maßnahme 6: Historisch.Digital

Auf Basis des Digitalen Zwillings werden über eine App Stadtansichten und Sammlungsbestände des Historischen Museums an Originalschauplätze der Innenstadt zurückgebracht und szenisch aufbereitet. Dort stehen sie für eine kreative Aneignung mittels Augmented Reality (AR) zur Verfügung. Sie sensibilisiert die Wandelbarkeit der gewählten Interventionsorte und eröffnet den Dialog um die Identitäten der Stadt aus ihrer Geschichte bis in die Gegenwart, aber auchund hinsichtlich möglicher Zukunftsentwürfe.

5. Finanzen



Für die Antragstellung ist über die gesamte Projektlaufzeit ein Eigenanteil in Höhe von 35 Prozent der förderfähigen Kosten einzubringen und durch Ratsbeschluss zu bestätigen.

Der Eigenanteil kann durch die Einbeziehung von Finanzmitteln Dritter (kommunale oder regionale Unternehmen oder Stiftungen, Länder, EU) um bis zu 50 Prozent reduziert werden. Der Eigenanteil ist durch Finanzmittel aufzubringen. Hierzu können auch Sachmittel und (bestehendes) Personal, das mit der Durchführung des Projekts betraut wird, zählen oder investive Maßnahmen, die Teil der förderfähigen Projektkosten sind (z.B. Server).

Die Landeshauptstadt bewirbt sich auf beide Phasen des Förderaufrufs. Daraus ergibt sich der maximale Förder- und Berechnungszeitraum von fünf Jahren. Die Verwaltung hat nach bestem Wissen und Gewissen eine Kostenschätzung vorgenommen. Dabei sind als Orientierungswert auch Kostenschätzungen anderer Kommunen eingeflossen. Diese Kostenschätzung bildet einen Rahmen, der bei einem positiven Fördermittelbescheid bei Anforderung zur Auszahlung der Mittel bei der KfW zu präzisieren ist. Eine Anpassung der Verteilung der Mittel auf die einzelnen Maßnahmen innerhalb des Förderzeitraums ist möglich.

Die Kostenschätzung sieht ein Gesamtvolumen von rd. 13,16 Mio. Euro
vor. Gemäß dem auszuweisenden Eigenanteil entfallen davon 35 Prozent, d. h.
4,65 Mio. Euro auf die Landeshauptstadt. Der Zuschuss durch Bundesmittel beträgt 8,46 Mio. Euro.

Für den Doppelhaushalt 2021/2022 entstehen keine zusätzlichen Belastungen/Mehraufwände. Der erforderliche Eigenanteil wird durch bestehendes Personal sowie bereits in den Teilhaushalten eingeplante Mittel erbracht. Die Eigenanteile für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 sind in den zukünftigen Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.


6. Ausblick

Bis zu einer Förderentscheidung durch das BMI bleiben die derzeitigen fachbereichsübergreifenden Arbeitsstrukturen bestehen und die aus dem Innenstadtdialog gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Strategieentwicklung ein. Die Juryentscheidung ist für Juli 2021 in Aussicht gestellt. Im Erfolgsfall erfolgt anschließend die formelle Antragstellung zum Mittelabruf bei der KfW. Die Ratspolitik wird über die Folgeentscheidungen und den weiteren Umsetzungsprozess kontinuierlich informiert.



Bei einer ausbleibenden positiven Förderentscheidung durch das BMI ist die Strategieerstellung unter Berücksichtigung der sich aus dem Innenstadtdialog ableitenden Handlungsbedarfe und der in dieser Drucksache beschriebenen Projektansätze beabsichtigt. Vereinzelte Teilprojekte könnten vorbehaltlich des noch zu beschließenden Haushaltes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen umgesetzt werden. Für die bislang nicht finanzierten Projekte wären Förderaufrufe und möglicherweise auch Drittmittelgewinnung über Kooperationsprojekte zu prüfen oder aber die Umsetzung in späteren Haushaltsjahren in Betracht zu ziehen.
Dez. VI 
Hannover / 08.03.2021