Drucksache Nr. 0536/2004:
Widmung des Kreipeweges

Inhalt der Drucksache:

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0536/2004
1
 

Widmung des Kreipeweges

Antrag,

das in Nord-Süd-Richtung verlaufende Teilstück des Kreipeweges von Ricklinger Stadtweg bis Kreipeweg in Ost-West-Richtung rückwirkend zum 01.01.1963 ohne Beschränkung als Gemeindestraße zu widmen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das in der Anlage 1 gekennzeichnete Teilstück des heutigen Kreipeweges wurde bereits weit vor dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Straßengesetzes am 01.01.1963 als öffentliche (Gemeinde-)Straße genutzt.

Es ist jedoch unklar, ob dieses Straßenteilstück in früherer Zeit ebenso wie der übrige Kreipeweg als “Beekestraße” bezeichnet war und damit im Jahr 1960 als “Beekestraße” dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde.

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es deshalb erforderlich, das in Nord-Süd-Richtung verlaufende Teilstück des heutigen Kreipeweges erneut als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

Die Widmung wird entsprechend dem Urteil des OVG Lüneburg 9 A 146/86 vom 23.03.1988 rückwirkend zum 01.01.1963 in Kraft gesetzt.

 66.05.20
Hannover / 27.02.2004