Drucksache Nr. 0534/2011:
Verschmelzung der Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH und der hannoverimpuls GmbH

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0534/2011
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Verschmelzung der Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH und der hannoverimpuls GmbH

Antrag,

1. Der Stimmführer / die Stimmführerin der Landeshauptstadt in der Gesellschafter-
versammlung der Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus
GmbH wird angewiesen, den als Anlagen beigefügten Verträgen (Gesellschaftsvertrag;
Kooperationsvertrag und Verschmelzungsvertrag) zuzustimmen.

2. Die Landeshauptstadt Hannover schließt mit der Region Hannover den als Anlage 3
beigefügten Kooperationsvertrag ab.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Verschmelzung hat keine Auswirkungen auf Genderaspekte.

Kostentabelle

Die Verschmelzung hat keine direkten finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Rat hat mit Beschluss über die Drucksache 2374/2010 die Befristung der einzelnen Geschäftsbereiche der hannoverimpuls GmbH aufgehoben. Darüber hinaus wurde beschlossen, die Hannover Holding GmbH und die hannoverimpuls GmbH zu verschmelzen und die verschmolzene GmbH unter dem Namen hannoverimpuls GmbH zu führen. Die Verschmelzung dient der weiteren Verschlankung der Gesellschaftsstruktur der Hannover Holding und deren Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaften.

Von ursprünglich sieben Gesellschaften in 2008 verbleiben mit diesem finalen Schritt insgesamt drei Gesellschaften. Damit wird Zielsetzung einer transparenten und flachen Struktur realisiert, wodurch auch mittelfristig weitere Synergieeffekte erzielt werden.


Mit Ergänzungsantrag 2528/2010 wurde die Verwaltung beauftragt, im ersten Halbjahr 2011 den Gremien von Landeshauptstadt und Region die dadurch notwendige Anpassung des Gesellschaftervertrages vorzulegen. Dies geschieht mit der hier vorgelegten Drucksache. Die inhaltliche Begründung für die Verschmelzung ist schon in der Ausgangsdrucksache 2374/2010 dargestellt und wird hier daher nicht wiederholt.

Ein gleichlautender Beschluss wird der Regionsversammlung am 12.04.2011 vorliegen.
20.20 
Hannover / 10.03.2011