Drucksache Nr. 0531/2026:

Änderung der Satzung über die Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuer-
wehr der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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0531/2026
1 (online)
 


Änderung der Satzung über die Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuer-
wehr der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigungen der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht zu berücksichtigen. Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind finanzieller Art und daher nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 37 - Investitionstätigkeit
Produkt 12602
Gefahrenabwehr
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Sach- und Dienstleistungen €81,420.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis (€81,420.00)
   
  
Wirtschaftlichkeit

Die angegebenen Mehraufwendungen in Höhe von 81.420 € beziehen sich lediglich auf die Erhöhung von Funktionsentschädigungen und die Kosten für die Entschädigung der neu eingeführten Funktionen bzw. Stellvertretendenfunktionen. Der Betrag stellt die jährlichen Mehraufwendungen dar. Im Einführungsjahr 2026 werden nur Mehraufwendungen für den Zeitraum von sechs Monaten in Höhe von 40.710 € entstehen. Die Mittel stehen im Teilergebnishaushalt 37 zur Verfügung.

Sonstige Mehrkosten lassen sich nicht sinnvoll schätzen, da nur in Ausnahmefällen 24-stündige Brandsicherheitswachen von der Freiwilligen Feuerwehr durchgeführt werden und die Kosten im Fall der Notwendigkeit über Gebührenerträge kompensiert werden.

Besondere Arbeitseinsätze im Sinne des § 1 Abs. 5 der Satzung sind ebenfalls nicht regulär notwendig. Die empfohlene Satzungsänderung ist wirtschaftlich, da hierdurch verhindert wird, dass die Leistungen teurer eingekauft werden müssen.

Begründung des Antrages

Gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) haben die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Anspruch auf Ersatz von Auslagen und auf die Gewährung von Aufwandsentschädigungen nach Maßgabe einer Satzung.

Die Entschädigungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind in der Satzung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover, zuletzt geändert durch Satzung am 12.03.2015 (Entschädigungssatzung), geregelt.

Seit der letzten Änderung ist eine verstärkte Arbeitsbelastung bei vielen Funktionstragenden eingetreten. Dieser soll durch die moderate Anhebung der betroffenen Entschädigungsbeträge sowie durch Neueinführung von Stellvertretendenfunktionen bzw. die Erhöhung ihrer Anzahl von einem auf zwei Stellvertretende Rechnung getragen werden.

Des Weiteren ist eine gesteigerte Inanspruchnahme der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und eine Ausweitung ihrer Einsatzfelder zu verzeichnen. Die besonderen Lagen der letzten Jahre (Corona, Flüchtlingsunterbringung) haben dazu geführt, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr außerhalb ihrer in der Vergangenheit üblichen Tätigkeitsgebiete eingesetzt wurden, z.B. im Rahmen von außergewöhnlichen Ereignissen gemäß § 1 Abs. 3 NKatSG zum Aufbau von Flüchtlingsunterkünften auf dem Messegelände oder auch im Rahmen des Impfzentrums. Gleichzeitig kam es vermehrt auch zur Übernahme sehr zeitintensiver Aufgaben, wie z. B. der dauerhaften Sicherstellung der auf dem Messegelände im Bereich der Flüchtlingsunterbringung erforderlichen Brandsicherheitswache. Diese wird im 24-Stunden-Dienst abgeleistet.


Die bisherige Entschädigungssatzung sieht eine Aufwandsentschädigung nur für Brandschutzerziehung und Brandsicherheitswachen vor. Die neue Entschädigungssatzung soll die Möglichkeit eröffnen, auch andere Einsatzarten im Einzelfall entschädigen zu können, wenn diese ihrer Art nach nicht dem üblichen Einsatz eines Mitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr entsprechen. Auf diese Weise soll die Bereitschaft honoriert werden, auch außerhalb der typischen Feuerwehrtätigkeiten - abwehrender und vorbeugender Brandschutz - ehrenamtlich tätig zu werden, insbesondere auch im Rahmen außergewöhnlicher Ereignisse im Sinne des § 1 Abs. 3 NKatSG. Gerade in diesen katastrophenähnlichen Situationen wird die Unterstützung durch gut organisierte und geübte Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr dringend benötigt; Fachfirmen können hier in der Kürze der Zeit regelmäßig nicht akquiriert werden. Die vorgeschlagene Ergänzung der Satzung soll einen Anreiz schaffen, sich auch für diese Einsätze freiwillig zu melden. Ob ein solcher besonderer Arbeitseinsatz vorliegt, entscheidet die Fachbereichsleitung der Feuerwehr in Abstimmung mit dem Fachdezernat.

Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, sehr langandauernde Einsätze, die naturgemäß eine besondere Belastung darstellen, über die 13 € pro Stunde hinaus zu entschädigen. Hier wird die Regelung eingeführt, dass, insbesondere bei mehr als einem Einsatz im 24-Stunden-Dienst innerhalb eines Jahres, eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,00 € pro Einsatz auf Antrag gewährt werden kann. Hintergrund ist hier – neben der Entschädigung der besonderen Belastung dieser Einsätze - dass ab dem zweiten 24-stündigen Einsatz pro Jahr, regelmäßig die Steuerfreigrenze überschritten wird, was die Entschädigung je nach persönlichem Steuersatz erheblich verkürzt. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sollen jedoch nicht bestraft werden, wenn sie bereit sind, mehr als einen 24-Stunden-Dienst im Jahr abzuleisten. Ob eine derartige besondere Belastung vorliegt, entscheidet die Verwaltung der Feuerwehr in Abstimmung mit der Einsatzleitung.

Entsprechende Regelungen finden sich teilweise auch in anderen Kommunen, wie eine entsprechende Abfrage bei vergleichbaren Kommunen ergeben hat.
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Hannover / Mar 3, 2026