Drucksache Nr. 0531/2009:
208. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Teilbereich 208.1: Bothfeld / Neubau "Zentrale HDI/Gerling"

Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0531/2009
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

208. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Teilbereich 208.1: Bothfeld / Neubau "Zentrale HDI/Gerling"

Feststellungsbeschluss

Antrag,

die 208. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 208.1, (Anlage 2) mit der Begründung (Anlage 3) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Bauleitplanverfahren und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Durch die verkehrsgünstige Lage des Ansiedlungsvorhabens kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie Personen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.


Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 1945 / 2008 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 2852 / 2008 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die u.a. in Bothfeld bereits ansässigen Versicherungsgesellschaften des HDI beabsichtigen, im Zuge der Integration des Kölner Gerlingkonzerns die somit entstandene HDI/Gerling Sachversicherungsgruppe in einem zentralen Neubau unterzubringen. Hierzu werden Teilgesellschaften von Köln nach Hannover verlegt, außerdem sollen die im Stadtgebiet von Hannover verteilten Gesellschaften integriert werden. Standort soll die Fläche des bisher an der Straße Riethorst / Kirchhorster Straße bestehenden Gartenfachmarkts sein, die zu diesem Zweck erworben wurde. Die Ansiedlung "Neubau Zentrale HDI/Gerling" stärkt den Büro- und Verwaltungsstandort nördliche Podbielskistraße und liegt daher im besonderen städtischen Interesse.

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan Nr. 389, 1. Änderung, aufgestellt.

Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, wurde mit Anschreiben vom 02.12.2008 mit Frist bis zum 07.01.2009 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, über die zu entscheiden wäre, liegen aus diesem Verfahrensschritt nicht vor.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 22.01.2009 beschlossene Entwurf der 208. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 208.1, hat mit Begründung sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 05.02.2009 bis 04.03.2009 öffentlich ausgelegen.

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und seiner Begründung sind Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingegangen. Auch von Trägern öffentlicher Belange liegen aus diesem Verfahrensschritt keine Stellungnahmen vor, über die zu entscheiden wäre.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 208. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, Teilbereich 208.1, abschließen zu können.



Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2 - Zeichnerische Darstellung zur 208. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 208.1
Anlage 3 - Begründung zur 208. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 208.1
Anlage 4 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
61.15 
Hannover / 06.03.2009