Drucksache Nr. 0528/2016 N1:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1830, Bischofsholer Damm
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zu den Antragspunkten 1 und 2 zur Entscheidung, im Übrigen zur Anhörung)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0528/2016 N1
6
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1830, Bischofsholer Damm
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
    Nr. 1830
    - Neubau eines Wohnhauses mit einem Anteil von mindestens 25 % der Wohnfläche für geförderten Wohnungsbau oder einem entsprechendem Flächenanteil für die Betreuung von Menschen mit Mehrfachbehinderung durch die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gGmbH und
    - Neubau eines Bürohauses verbunden mit Nutzungen aus dem Gesundheitsbereich -
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der
    Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
  3. die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1830 gemäß § 12 Abs. 2 BauGB entsprechend des Antrags vom 12.02.2016 (Anlage 5) zu beschließen,
  4. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1830 als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Es sind keine unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer zu erwarten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Durch den Verkauf des städtischen Grundstücks sind Einnahmen zu erwarten.

Begründung des Antrages

Auf dem innenstadtnahen städtischen Grundstück am Bischofsholer Damm sollen zwei Punkthäuser mit Flachdach errichtet werden, von denen das größere, neungeschossige Gebäude in erster Linie dem Wohnen und sozialen Zwecken dienende Einrichtungen (u.a. Flächen für die Lebenshilfe gGmbH) aufnehmen soll, während das kleinere Gebäude mit sechs Vollgeschossen vollständig als gewerbliche Einheit für Büros oder für Nutzungen aus dem Bereich Gesundheit vorgesehen ist.

Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat am 18. Mai 2016 mit dem Änderungsantrag Drucksache Nr. 15-1139/2016 (siehe Anlage 6 zu dieser Drucksache) folgende Konkretisierung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung beschlossen:

"Anlage 2 der Drucksache wird dahingehend konkretisiert, dass entweder in einem Gebäudeteil rd. 1.700 qm für die stationäre Betreuung von Menschen mit Mehrfachbehinderung, die durch die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gGmbH geleistet wird, geschaffen werden oder 25 % der Fläche beider Gebäude für sozial geförderten Wohnungsbau mit einer Eingangsmiete von
5,60 €/qm vorgesehen werden.

Die Flächen der Frühförderung o. ä. bleiben davon unberührt.

Des Weiteren wird in der Drucksache Lebenshilfe e.V. durch Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gGmbH ersetzt."

Die Verwaltung beantragt, die Drucksache Nr. 15-1139/2016 (Änderungsantrag Bezirksrat Südstadt-Bult) wie oben unter Antrag 1. formuliert umzusetzen. Diese Fassung wird auch vom Investor akzeptiert.

Die HELMA Wohnungsbau GmbH verhandelt mit der Stadt über den Ankauf des Grundstücks und hat einen Antrag auf Einleitung eines Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für diese Bebauung gestellt.

Die Verwaltung empfiehlt, diesem Antrag zu folgen und einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit den genannten allgemeinen Zielen und Zwecken aufzustellen.

61.12 
Hannover / 30.08.2016