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Gender-Aspekte wurden geprüft. Es sind keine unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer zu erwarten.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Durch den Verkauf des städtischen Grundstücks sind Einnahmen zu erwarten.
Auf dem innenstadtnahen städtischen Grundstück am Bischofsholer Damm sollen zwei Punkthäuser mit Flachdach errichtet werden, von denen das größere, neungeschossige Gebäude in erster Linie dem Wohnen und sozialen Zwecken dienende Einrichtungen (u.a. Flächen für die Lebenshilfe gGmbH) aufnehmen soll, während das kleinere Gebäude mit sechs Vollgeschossen vollständig als gewerbliche Einheit für Büros oder für Nutzungen aus dem Bereich Gesundheit vorgesehen ist.
Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat am 18. Mai 2016 mit dem Änderungsantrag Drucksache Nr. 15-1139/2016 (siehe Anlage 6 zu dieser Drucksache) folgende Konkretisierung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung beschlossen:
"Anlage 2 der Drucksache wird dahingehend konkretisiert, dass entweder in einem Gebäudeteil rd. 1.700 qm für die stationäre Betreuung von Menschen mit Mehrfachbehinderung, die durch die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gGmbH geleistet wird, geschaffen werden oder 25 % der Fläche beider Gebäude für sozial geförderten Wohnungsbau mit einer Eingangsmiete von
5,60 €/qm vorgesehen werden.
Die Flächen der Frühförderung o. ä. bleiben davon unberührt.
Des Weiteren wird in der Drucksache Lebenshilfe e.V. durch Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gGmbH ersetzt."
Die Verwaltung beantragt, die Drucksache Nr. 15-1139/2016 (Änderungsantrag Bezirksrat Südstadt-Bult) wie oben unter Antrag 1. formuliert umzusetzen. Diese Fassung wird auch vom Investor akzeptiert.
Die HELMA Wohnungsbau GmbH verhandelt mit der Stadt über den Ankauf des Grundstücks und hat einen Antrag auf Einleitung eines Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für diese Bebauung gestellt.
Die Verwaltung empfiehlt, diesem Antrag zu folgen und einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit den genannten allgemeinen Zielen und Zwecken aufzustellen.