Drucksache Nr. 0524/2021 E1:
Bushaltestelle „Kröpcke“ und Fahrbahnerneuerung Ständehausstraße / Georgstraße
Änderungsanträge aus dem Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0524/2021 E1
2
 

Bushaltestelle „Kröpcke“ und Fahrbahnerneuerung Ständehausstraße / Georgstraße
Änderungsanträge aus dem Stadtbezirksrat Mitte

Antrag,


den beschlossenen Punkten (Nr. 1 und 3 - 5) des Änderungsantrags 15-0651/2021 N1 (Anlage 1) aus dem Stadtbezirksrat Mitte im Punkt 4 zu folgen, in den Punkten 1 und 5 teilweise zu folgen und im Punkt 3 nicht zu folgen;

dem Änderungsantrag 15-0974/2021 (Anlage 2) aus dem Stadtbezirksrat Mitte in den Punkten 1 bis 3 zu folgen.

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gem. § 76 Abs. 2 NKom VG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange werden bei der Planung beachtet.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung


1. Ausgangslage

1. Änderungsantrag 15-0651/2021 N1 (Anlage 1)

1.1 In der Georgstraße/Ständehausstraße wird der Radverkehr vom Georgsplatz kommend in Richtung HBF bis in die Luisenstraße auf einem (neu zu markierenden) Fahrradstreifen auf der Fahrbahn gegen die Einbahnstraße geführt, so wie es auch aktuell in der Ständehausstraße der Fall ist. Der Fahrradstreifen wird mindestens 2 m breit und flächig rot markiert hergestellt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der derzeit vorhandene separate Radweg stellt unter den derzeitigen Randbedingungen in der Georgstraße mit hohen Busfrequenzen, Lieferverkehren sowie relativ starken Parksuch- und Durchgangsverkehren ein sicheres und von den Radfahrenden akzeptiertes Angebot dar.
Der Beschlusspunkt soll daher erst in die ausgehend vom Innenstadtdialog initiierten Überlegungen für eine künftige Nutzung und Gestaltung der Georgstraße eingespeist werden. Hieraus können sich auch Möglichkeiten für eine Fahrbahnnutzung durch den Radverkehr auch in Gegenrichtung zum Kraftfahrzeugverkehr ergeben.

1.3 Soweit möglich sollten die Haltestellen und Haltebucht, um einen guten Verkehrsfluss zu ermöglichen, mehr in die Gehwegsfläche integriert werden - wie es kürzlich auch an der Dreifaltigkeitskirche umgesetzt wurde. So könnte ein gegenläufiger Fahrradstreifen unter Beibehaltung der Überholmöglichkeit wartender Busse durch den Rad- und Autoverkehr ermöglicht werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Üblicher und förderfähiger Standard an innerörtlichen Bushaltestellen sind Buskaps (Fahrbahnrandhalte). Ein über die bestehende Bordlinie hinausgehender baulicher Eingriff in die Nebenanlage ginge zu Lasten der vier Bäume. Da für die Barrierefreiheit eine mindestens 2,5 m breite Fahrgastaufstellfläche vorzuhalten ist, wäre ein schwerer Eingriff in die Baumwurzeln (z.B. durch Gusseisenroste mit Fundamenten), bzw. das Entfernen von Bäumen notwendig. Zusätzlich entstünden durch erforderliche Leitungsverlegearbeiten zusätzliche Kosten und ein erheblicher Verzug beim Baubeginn.
Es wird daher vorgeschlagen, dem Antragspunkt nicht zu folgen.

1.4 Auf der Fahrbahn wird gut sichtbar und in ausreichender Ausgestaltung eine
Fahrrad-Piktogrammkette von der Luisenstraße bis zum Georgsplatz markiert.

Stellungnahme der Verwaltung:
Dem Antragspunkt soll gefolgt werden.
Die bereits bestehende, blaue City-Radring-Markierung wird in beide Fahrtrichtungen erneuert und im Sinne des Antrags sinnvoll verdichtet.

1.5 im Kurvenbereich Ständehausstraße/Georgstraße wird ein breiter Zebrastreifen markiert.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die regelkonforme Einrichtung eines Zebrastreifens erfordert neben einer Markierung auch die bauliche Ausbildung differenzierter Bordansichten und taktiler Elemente sowie eine entsprechende separate Beleuchtung. Zusätzlich müsste die Führung des aus der Georgstraße in die Ständehausstraße geführten Radwegs, auf den die querenden Fußgänger*innen geführt würden, baulich angepasst bzw. zurückgebaut werden. Aufgrund dieser baulichen Eingriffe bis in die Georgstraße soll auch diese Maßnahme nicht kurzfristig umgesetzt, sondern in die anstehenden Planungsüberlegungen für die Georgstraße integriert werden.
Die Leerrohre für die später erforderliche Beleuchtung des Zebrastreifens soll aber schon mit der Baumaßnahme in der Ständehausstraße vorgesehen werden, um hier spätere bauliche Eingriffe zu minimieren.


2. Änderungsantrag 15-0974/2021 (Anlage 2)

2.1 Vor dem Hintergrund der erst vor wenigen Jahren erfolgten Komplettsanierung der Ständehausstraße und der seitdem bereits eingetretenen Schäden werden die Schadensersatzansprüche gegenüber den damaligen Vertragspartnern berechnet, geltend gemacht und durchgesetzt, notfalls mittels Anmeldung zur Insolvenztabelle.

Stellungnahme der Verwaltung:
Dem Antragspunkt wird gefolgt.
Der damalige Bauvertragspartner der Verwaltung zum Ausbau der Ständehausstraße wird von einem Insolvenzverwalter vertreten. Das Insolvenzverfahren ist beim Amtsgericht Syke anhängig. Ansprüche des Fachbereichs Tiefbau werden hier geltend gemacht.

2.2 Bei zukünftigen Verkehrswegeplanungen wird u.a. im Hinblick auf die Belastbarkeit deutlich vorausschauender als bisher ein stark anwachsendes Nahverkehrsaufkommen mit einkalkuliert.

Stellungnahme der Verwaltung:
Dem Antragspunkt wird gefolgt.
Der öffentliche Nahverkehr wird zwischen LHH und Region Hannover in fortwährender, interkommunaler Zusammenarbeit weiterentwickelt. Dabei obliegt der Region als Aufgabenträgerin des ÖPNV die Federführung. Gemeinsames Ziel ist es, vorausschauend, bedarfsorientiert und auf den städtebaulichen und verkehrlichen Einzelfall abgestimmt den Nahverkehr planerisch hinreichend zu berücksichtigen.
Im konkreten Einzelfall war jedoch nicht frühzeitig absehbar, dass eine Verlängerung der Buslinie 800 in die Innenstadt realisiert werden soll. Diese Zielstellung wurde erst Anfang 2020 mit dem 10-Punkte-Programm der Region eingebracht.


2.3 Die im Zuge der Neugestaltung des Bushaltestellenbereichs vorgesehene Veränderung der Georgstraße wird auf das absolut notwendige Maß beschränkt, um der vorgesehenen Gesamtplanung der Neugestaltung der Georgstraße in Richtung Aegidientorplatz nicht vorwegzugreifen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Dem Antragspunkt wird gefolgt.
Die Planung zum Ausbau der Bushaltestelle Kröpcke wird im Sinne des Antragspunktes zunächst auf den technisch notwendigen Umfang reduziert. Die vorhandenen Gehwegbeläge werden weitgehend mit Bestandsmaterial und im bestehenden Verlegemuster wiedereingebaut. Lediglich für die ca. 40 m lange (und 2,5 m breite) Fahrgastaufstellfläche werden ebenmäßige, neue Beläge eingebaut. Für eine nachhaltige Baumvitalität werden auch die Baumscheiben auf je 3 x 3 m vergrößert.
66.21 
Hannover / 30.04.2021