Drucksache Nr. 0524/2021:
Bushaltestelle „Kröpcke“ und Fahrbahnerneuerung Ständehausstraße / Georgstraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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0524/2021
2
 

Bushaltestelle „Kröpcke“ und Fahrbahnerneuerung Ständehausstraße / Georgstraße

Antrag,


1. dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle auf Höhe Georgstraße 34 bis 38 für zwei Bus-Positionen und dem Erneuern des Fahrbahnoberbaus in der Ständehausstraße, Abschnitt Rathenaustraße bis Georgstraße und in der Georgstraße, Abschnitt Ständehausstraße bis Ende Bushaltestelle, wie in den Anlagen 1 und 2 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 588.000 € (ohne Straßenabläufe) zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 i.V. mit § 10 Abs.
1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2
NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54701901 und
54101902

Bezeichnung ÖPNV / Programm Bushaltestellen und
Gemeindestraßen / nicht beitragsfähiger Straßenbau

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung, Einsehbarkeit von Wartepunkten) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54701901
Investitionsmaßnahme 54101902
ÖPNV/Programm Bushaltestellen
Gemeindestraßen/nicht beitragsfähiger Straßenbau
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 126.929,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 588.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -461.071,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54701
Produkt 54101
ÖPNV
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 3.173,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 31.052,34 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 14.700,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 6.916,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -18.443,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 75.010,27 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -43.957,93 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -62.400,93 €


Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Es wird eine Zuwendung für Vorhabendes straßengebundenen ÖPNV vom Land Niedersachsen in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten für Bushaltestellen erwartet. Die Region Hannover beteiligt sich zusätzlich mit 12,5 % an diesen Kosten.

Zusätzlich zu diesen erwarteten Zuwendungen laufen Gespräche mit der Region Hannover über eine Kostenbeteiligung an der Fahrbahnerneuerung Ständehausstraße / Georgstraße vor dem Hintergrund der kürzlich erfolgten deutlichen Erhöhung der Busfrequenzen auf diesem Fahrbahnabschnitt.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für 5 Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 25.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Bushaltestelle „Kröpcke“ in der Georgstraße ist eine wichtige GVH-Linien- und Umsteigehaltestelle. Bis 2020 hielten hier die üstra-Linien 100, 200 und 267. Seit dem Fahrplanwechsel zum 13.12.20 halten hier zusätzlich die üstra-Linien 120 (aus Ahlem) und der von der Region nunmehr bis zum Kröpcke verlängerte SprintH-800 (aus Mehrum). Die Linien 120 und 800 haben hier ihre neue Endhalt-/Startposition. Die Busstandorte für erforderliche Betriebspausen wurden an der Prinzenstraße, Höhe altes NordLB-Gebäude, auf der dort bereits vorhandenen Busspur eingerichtet. Dort ist ebenfalls die Ladeeinrichtung für das Zwischenladen der Elektrobusse geplant.

Aus dem deutlich erhöhten Linienbusverkehraufkommen über Georgstraße - Rathenaustraße – Ständehausstraße – Georgstraße – Aegidientorplatz ergibt sich das Erfordernis zu einem standfesten Fahrbahnoberbau in der Ständehausstraße und im Bereich der Bushaltestellen. Der 2016 in der Ständehausstraße zwischen Luisenstraße und Georgstraße eingebaute Pflasteroberbau genügt diesen Anforderungen nicht mehr.

Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle und das Ersetzen der Pflasterfahrbahn dient der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs, einer nachhaltigen Erhöhung der Verkehrssicherheit, der Barrierefreiheit für Menschen mit Beeinträchtigung und dem langfristigen Erhalt des Straßenkörpers auf dem Fahrweg des Linienbuses im Bereich der Ständehausstraße.

Am Kröpcke gab es bisher nur die Haltemöglichkeit für einen (kurzen) Linienbus. Die Regionsverwaltung hatte zum Fahrplanwechsel ein leicht verlängertes Haltestellen-Provisorium für die erhöhte Linienbusfrequenz gebaut. Dies wurde von der Landesnahverkehrsgesellschaft unter der Auflage genehmigt, dass schnell ein bedarfsgerechter Ausbau folgt. Der Ausbau der Bushaltestelle „Kröpcke“ in der Theaterstraße erfolgte bereits 2019.


2. Beschreibung des Vorhabens
Bushaltestelle

Der geplante Standort in der Georgstraße, Haus-Nr 34 bis 38 gegenüber dem Haupteingang zum Opernhaus ist die abgestimmte Variante der Verwaltung. Andere Standorte wurden geprüft und als nicht umsetzbar verworfen. Wegen der starken Taktfrequenz und dem Einsatz von 18-m Gelenkbussen auf den Linien 120 und 800 entstehen zwei hintereinanderliegende Bushaltestellen mit insgesamt ca. 40 m Länge. Dafür sind vier Pkw-Längsparkstände zurückzubauen. Ein Behindertenstellplatz wird nahräumig verlegt.

In die Nebenanlage der Georgstraße wird ein Blindenleitsystem mit je einem „Auffindestreifen“ für die beiden Buspositionen eingelegt. Die Fahrgast-Aufstellflächen werden nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit hergestellt. Die Bordhöhe beträgt 16 cm. Die Materialität von Bordanlage und Pflasterfläche folgt in Farbe und Form dem hochwertigen Bestand. Die Aufteilung der Nebenanlage (von Ladenzeile bis Fahrbahnrand) im Bereich der Haltestelle erfolgt im Vorgriff auf einen späteren Ausbau der Georgstraße: 1,0 m breiter Pflasterstreifen - 4,0 m breites Laufband aus Betonplattenv - 6,5 bis 7,0 m breiter Mehrzweckstreifen für Bäume, Stadtmobiliar (wie z. B. Leuchten, Fahrradbügel, Außengastronomie), Busfahrgäste und Sondernutzung.


Zur Gewährleistung eines sicheren Ein- und Ausstiegs von Fahrgästen wird die Außenkurve Ständehausstraße / Georgstraße etwas aufgeweitet, um so die Bushaltestelle besser anfahren zu können. Direkt vor der Haltestelle wird eine barrierefreie Fußgänger-Querungsstelle über die Georgstraße zum/vom Opernplatz angelegt.

Ein Straßenbeleuchtungsmast wird nahräumig umgesetzt. Zwei Werbevitrinen werden ersatzlos entfernt. Die bestehende genehmigte Betriebskonzessionsfläche für die Außengastronomie (Steakhaus) wurde von der Verwaltung so angepasst, dass die Fahrgastflächen frei bleiben. Auf das Aufstellen zusätzlicher Fahrradbügel wird im Rahmen dieser Maßnahme verzichtet, da zum einen die Flächen der Nebenanlage Georgstraße im Bereich der Bushaltestelle bereits sehr intensiv in Benutzung sind, zum anderen gegenüber auf dem Opernplatz zahlreiche Fahrradbügel vorhanden sind. Unabhängig von dieser Maßnahme ist geplant, im Bereich der Georgstraße die Anzahl der Fahrradbügel zu erhöhen.

Das Wartehäuschen bleibt stehen. Zusätzlich werden Optionsflächen für mindestens ein weiteres Wartehäuschen vorgesehen. Die Region plant im Nachgang die Installation einer digitalen Fahrgastinfo etwa mittig zwischen den beiden Buspositionen.

Sämtliche Bäume bleiben erhalten. Die vier Baumscheiben vor der Haltestelle werden im Hinblick auf eine mögliche künftige Neugestaltung der „Flaniermeile Georgstraße“ bereits 2021 auf 3 x 3 m vergrößert. Eine zusätzliche Versiegelung von Straßenflächen erfolgt nicht. Insgesamt sind für Anlieger*innen im Bereich der ausgebauten Haltestelle keine zusätzlichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Alle Zufahrten und Hauseingänge bleiben bestehen.


Ersatz Fahrbahnoberbau

Die Fahrbahn der Ständehausstraße im Abschnitt Rathenaustraße bis Georgstraße und der Georgstraße im Abschnitt vor der Bushaltestelle wird über insgesamt 185 m Länge hochstandfest in Asphaltbauweise erneuert. Der Straßenkörper wird für eine Belastung von mindestens 400 Bussen pro Tag ertüchtigt. Die Fahrbahn-Pflasterung der Ständehausstraße zwischen Taxiständen und Opernhaus-Tiefgarage entfällt komplett. Um städtebaulich die Verbindung zwischen Fußgängerzone und Opernplatz weiterhin optisch zu unterstreichen wird die neue Asphaltdecke der Fahrbahn auf den kompletten 185 m Länge optisch aufgehellt. Das erfolgt nach Fertigstellung der Asphaltdecke über eine hell eingefärbte Oberflächenbeschichtung mit Natursplitt in Anlehnung an das Straßenbau-Patent „EP-GRIP“.


3. UVP

Durch das Vorhaben wird sowohl die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung
als auch das Nahverkehrsangebot nachhaltig verbessert. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus. Straßenbäume bleiben erhalten und werden während der Bauarbeiten geschützt.







4. Bauzeit/Bauablauf

Ausschreibung und Bauvergabe erfolgen nach Abschluss des politischen Prozesses. Die Baudurchführung ist für die zweite Jahreshälfte 2021 eingeplant. Baubeginn ist frühestens nach Fertigstellung kleinerer enercity-Leitungsbauarbeiten. Die Bauzeit beträgt zwei Monate. Während der Fahrbahnarbeiten müssen Straßenabschnitte rund um die Oper vorübergehend für den Kfz-Verkehr voll gesperrt werden. Die Erschließung/ Belieferung der Anlieger*innen wird dabei sichergestellt. Die Haltestelle Kröpcke wird vorübergehend nicht angefahren. Die Verwaltung erarbeitet zusammen mit der üstra AG ein Linienbus-Umleitungskonzept einschließlich dem Vorhalten erforderlicher Ersatzhaltestellen. Anlieger*innen werden rechtzeitig vor Baubeginn über die Bauarbeiten informiert.
66.21 
Hannover / 08.03.2021