Drucksache Nr. 0522/2020:
Förderung von Solar-Gründächern durch Umwidmung der städtischen KWK-Fördergelder

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0522/2020 (Originalvorlage)
1425/2020 (Zusatzantrag)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0522/2020
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Förderung von Solar-Gründächern durch Umwidmung der städtischen KWK-Fördergelder

Antrag,

der Rat der Landeshauptstadt Hannover möge beschließen,

- der Umsetzung des „Solar-Gründach“-Förderangebots im Rahmen des Förderprogrammes „Begrüntes Hannover 2020“ zuzustimmen,
- die Finanzierung durch Umwidmung von städtischen KWK-Fördergeldern in Höhe von 314.300 € sicherzustellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Förderangebot „Solar-Gründach“ nützt allen Bewohner*innen der Landeshauptstadt Hannover gleichermaßen.

Kostentabelle

Die Finanzierung soll durch Umwidmung der Fördergelder für das LHH-Förderprogramm „Kraft-Wärme-Kopplung (LHH-KWK)“ erfolgen:
Die enercity-Abteilung proKlima erhielt zum Ausbau der KWK und zur Förderung von Mieterstrom-Projekten Mittel in Höhe von:
- 2013 bis 2016: jährlich 750.000 €
- 2017 bis 2019: jährlich 350.000 €
Das Budget konnte in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft werden, da KWK-Anlagen im Neubau inzwischen etabliert sind und in vielen Fällen ohne Fördermittelbedarf errichtet werden können. Mit Stand vom 4.12.2019 überträgt proKlima 844.213 € in das Jahr 2020. Die Mittel werden als auskömmlich zur Bedienung der Nachfrage im laufenden Jahr eingestuft.

Im Jahr 2020 wird folgende Budgetverwendung für die Haushaltsmittel in Höhe von 350.000 € vorgeschlagen:
- 314.300 €: Umwidmung für die Solar-Gründach-Förderung als Ergänzung zum bestehenden Gründach-Förderprogramm „Begrüntes Hannover 2020“; die Mittel verbleiben im Haushalt bei 67.11.
- 35.700 €: Weiterfinanzierung von Personalkosten der enercity-Abteilung proKlima gemäß bestehender Abwicklungsvereinbarung, zur Abwicklung offener Anträge und Weiterführung des laufenden LHH-KWK-Förderprogrammes ggf. mit neuen Förderinhalten in 2020.

Begründung des Antrages

Bis zum Jahr 2050 hat sich die Landeshauptstadt Hannover (LHH) das Ziel gesetzt, nahezu klimaneutral zu sein. Der Weg hierzu ist mit dem Projekt „Masterplan Stadt und Region Hannover | 100 % für den Klimaschutz“ aufgezeigt und durch den Rat der LHH im Grundsatz beschlossen. Da Freiflächen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Hannover weitgehend fehlen, ist die Nutzung von Dachflächen zur solaren Energieerzeugung von herausragender Bedeutung. Nach Energie- und CO2-Bilanz beträgt der der PV-Stromanteil an der Stromerzeugung in Hannover nur 1 % (Bezugsjahr: 2015), siehe Info-Drucksache Nr. 0658/2019. Gleichzeitig hat die Stadt Hannover eine Klimaanpassungsstrategie, die u.a. die Förderung von Gründächern beinhaltet.

Die Ausgestaltung von Dächern als Gründach mit Solaranlage wird als überaus sinnvoll angesehen. Die kombinierte Umsetzung von Gründach und Solaranlage ist allerdings unter heutigen Rahmenbedingungen unwirtschaftlich.

Es wird daher vorgeschlagen, in 2020 einen Solar-Gründach-Förderbaustein aufzulegen.

Abwicklung, Zuschusshöhe und Anforderungen
Das Solar-Gründach-Förderangebot ist als Ergänzung zum Förderprogramm „Begrüntes Hannover 2020“ vorgesehen und soll durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün koordiniert werden, da hier die Kompetenzen für Solarenergienutzung, Klimaanpassung und Gründach vereint vorliegen. Die Klimaschutzleitstelle wird das Angebot abwickeln und dabei eng mit dem BUND Region Hannover kooperieren.
Das kostenlose, fachliche Beratungsangebot des BUND sowie die Solarberatung der Kampagne „Hannover auf Sonnenfang“ sollen gezielt zur Projektakquise genutzt werden.

Der Förderzuschuss für die Neuerrichtung von fest installierten Photovoltaik-Anlagen auf Flachdächern, die gleichzeitig mit einem Gründach ausgestattet werden, beträgt:
- 300 € je Kilowatt peak (kWp), maximal 20.000 € je Gebäude
Alternativ zur PV-Anlage können auch andere Solartechniken wie Sonnenkollektoren bezuschusst werden. Der Förderzuschuss für Solarthermie-Anlagen beträgt 40 €/m² Solar-Gründachfläche. Die Nutzbarkeit der Solarwärme ist durch eine Solarertrags- und Bedarfsprognose zu belegen.
Die extensive Begrünung des Flachdachs erfolgt nach den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landesentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL). Für das Gründach ist als Grenzwert für den Niederschlagsabfluss ein Abflussbeiwert von C=0,5 einzuhalten.

Die Förderung kann für alle Flachdächer im Stadtgebiet von Hannover beantragt werden. Die Kombination mit dem Dachbegrünungszuschuss aus dem Förderprogramm „Begrüntes Hannover 2020“ ist ausgeschlossen, da die Gründachförderung bereits im Solar-Gründach-Zuschuss berücksichtigt ist. Mit allen anderen Förderprogrammen ist eine Kumulierung möglich, soweit das nach deren Bestimmungen zulässig ist.
67.11 
Hannover / 25.02.2020