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Widmung von Straßen in den Stadtbezirken Kirchrode-Bemerode-Wülferode und Döhren-Wülfel
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen als Gemeindestraßen zuzustimmen. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Widmung der in der Anlage 1 genannten Verlängerung der Kattenbrookstrift zwischen Emmy-Noether-Allee im Norden und Lissabonner-Allee im Süden ist erforderlich, da die Kronsberg Mitte Erschließungsgesellschaft mbH demnächst mit den Arbeiten im Cluster Mitte beginnen wird (gemäß Baubeginnanzeige, Tiefbauarbeiten ab 01.04.2020). Die Kattenbrookstrift ist als Baustraße hergerichtet. Der jeweilige Umfang der Widmung ist in Anlage 2 dargestellt.
66.11 .2
Hannover / 25.02.2020