Antrag Nr. 0521/2005:
Antrag der CDU-Fraktion zu einem Vorbehaltsbeschluss des Rates nach § 40 Abs. 2 NGO über die Drucks. Nr. 0414/2005, Regionaler Jugendhilfelastenausgleich

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zu einem Vorbehaltsbeschluss des Rates nach § 40 Abs. 2 NGO über die Drucks. Nr. 0414/2005, Regionaler Jugendhilfelastenausgleich

Antrag,

zu beschließen:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover behält sich die Beschlussfassung über die Drucksache 0414/2005 gemäß § 40 Abs. 2 NGO ausdrücklich vor.

Begründung

Nach der Beratungsfolge beschließt der Verwaltungsausschuss abschließend über die Drucksache “Jugendhilfelastenausgleich". Die Vereinbarungen zwischen Region und Landeshauptstadt Hannover sehen keinen angemessenen Interessenausgleich vor. Denn sofern sie umgesetzt werden, verliert Hannover allein im Jahre 2005 einen Betrag in Höhe von 2,3 Mio. Euro. Das Verhandlungsergebnis ist daher nicht akzeptabel und muss in der Ratsversammlung eingehend beraten werden.

Rainer Lensing
Vorsitzender