Informationen:
Nachrichtlich:
- Ratsversammlung
Antragsteller(in):
Ratsherr Tobias Braune
Ratsherr Tobias Braune
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis) |
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Wann wurde der Bauantrag für eine Nutzung als Verwaltungstrakt anstatt einer Hausmeisterwohnung eingereicht ?
Wann gab es zuletzt eine Begehung der Herschelschule mit einem Brandgutachter ? Das Begehungsprotokoll bitte als Anhang einfügen.
Wann wurden die Schulen mit einem Brandgutachter oder einer Brandgutachterin zuletzt inspiziert ?
Mit besten Grüßen
Tobias Braune
Im Rahmen dieser Brandverhütungsschau wurde nicht die bauliche Situation der Rettungswege bewertet. Diese erfolgte bereits im Rahmen einer gemeinsamen Begehung durch Mitarbeiter von OE 19 und OE 37 und bildet die Grundlage für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen. Die Brandverhütungsschau betrachtet vorrangig Aspekte des betrieblich-organisatorischen und des anlagentechnischen Brandschutzes.
1. Die Ansprechpartner für das Objekt sind im vorhandenen Feuerwehrplan nach DIN 14095 nicht mehr aktuell. Der Feuerwehrplan ist regelmäßig durch den Betreiber auf Aktualität zu überprüfen. Der Feuerwehrplan ist mit den richtigen Ansprechpartnern und Telefonnummern zu aktualisieren. Einzelheiten hierzu sind vorher mit der Feuerwehr Hannover, Mail: Feuerwehr-Einsatzplanung@Hannover-Stadt.de), Telefon: 0511 912 1288, abzustimmen.
2. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A (auch auf den Flucht- und Rettungswegplänen) enthält nicht vorhandene brandschutztechnische Einrichtungen (hier Brandmeldeanlage). Die Brandschutzordnung Teil A ist anzupassen und an geeigneten Stellen auszuhängen.
3. Eine Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B für das Gebäude konnte nicht vorgelegt werden. Für das Objekt ist eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil B für den Brandfall und für Selbsthilfemaßnahmen erforderlich und aufzustellen. Die Brandschutzordnung muss die speziellen Gegebenheiten Ihres Hauses berücksichtigen. Mitarbeiterunterweisungen sind mindestens einmal jährlich über die Brandschutzordnung und die Handhabung der Sicherheits- und Feuerlöscheinrichtungen durchzuführen und zu dokumentieren.
4. Die Flure des gesamten Schulgebäudes sind aus bauordnungsrechtlicher Sicht notwendige Flure. Über diese Flure führt sowohl der erste als auch zweite Flucht- und Rettungsweg aus dem Schulgebäude. Zum Zeitpunkt der Brandverhütungsschau befanden sich in einigen Flur und Treppenräumen Brandlasten in Form von Kopieren, Ausstellungsstücken, Rucksäcken, Mobiliar etc. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf den Runderlass des Kultusministeriums AuG-40 183/2 vom 27.06.2016 Kapitel 3.1.2 „Flucht- und Rettungswege" hin: „Flucht- und Rettungswege müssen frei von Hindernissen und ständig in baurechtlich vorgeschriebener Breite begehbar sein. Es dürfen keine Brandlasten (z.B. Kopierer, Möbel und andere brennbare Materialien) oder lose Gegenstände (Stolpergefahr) vorhanden sein".
5. In den öffentlichen Bereichen sind durchgängig Abfalleiner aus nicht brennbaren Materialien zu verwenden.
6. In Raum Chemievorbereitung war zum Zeitpunkt der Brandverhütungsschau ein gekennzeichneter Notausgang mit Mobiliar verstellt. Notausgänge sind ständig frei und während der Betriebszeiten unverschlossen zu halten. Notausgänge müssen in voller Breite zu öffnen sein und in Fluchtrichtung aufschlagen. Die Notausgänge sind sofort frei zu räumen. Sofern der gekennzeichnete Notausgang nicht mehr Teil des Flucht- und Rettungsweges ist, sind die Kennzeichnungen zu entfernen und die Flucht- und Rettungswegplänen anzupassen.
7. Ein Notausgang aus der als Versammlungsstätte zugelassenen Aula war zum Zeitpunkt der Brandverhütungsschau verschlossen. Notausgänge müssen während der Betriebszeiten unverschlossen und in voller Breite ohne fremde Hilfe zu öffnen sein. Es sind betriebliche Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Notausgänge ständig frei und während der Betriebszeiten unverschlossen sind. Sofern der gekennzeichnete Notausgang nicht mehr Teil des Flucht- und Rettungsweges ist, sind die Kennzeichnungen zu entfernen und die Flucht- und Rettungswegplänen anzupassen.
8. Um der Feuerwehr einen jederzeitigen gewaltfreien Zugang auf das Grundstück zu ermöglichen, ist zur Hinterlegung eines Schlüssels ein Feuerwehr-Schlüssel-Depot (FSD 1) vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Brandverhütungsschau war in dem FSD 1 am Zufahrtstor „Sahlkamp" nicht der passende Schlüssel für das Zufahrtstor hinterlegt. Dieser Missstand ist abzustellen. Für die Hinterlegung des passenden Schlüssels wenden Sie sich an die Feuerwehr Hannover, Sachgebiet Funk- und Nachrichtentechnik, Tel.: 0511/912-1320.