Drucksache Nr. 0520/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Tobias Braune zum Brandschutz an Schulen (2)
in der Ratssitzung am 28.02.2019, TOP 3.5.12.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
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0520/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Tobias Braune zum Brandschutz an Schulen (2)
in der Ratssitzung am 28.02.2019, TOP 3.5.12.

Bei einem Besuch der Herschelschule sind mir als Laie am Freitag den 15.02.2019 massive Brandschutzmängel aufgefallen. Warntafeln waren veraltet und damit ungültig, Stromleitungen liegen in diversen Fluren frei aus der Wand, es fehlen fast sämtliche Brandschutzzwischentüren. Im Lehrerzimmer und im Sekretariat haben die Lehrer und Lehrerinnen keinen Zugriff auf einen Feuerlöscher, etc. etc. Der Brandschutzbeauftrage der Schule hat diese Mängel schon vor Monaten aufgezeigt. Fluchtwege sind oft nicht beleuchtet oder ausgewiesen. Die Hausmeisterwohnung ist zu einem Verwaltungstrakt ohne Fluchttüren und Fluchtschlösser umgebaut worden.

Wann wurde der Bauantrag für eine Nutzung als Verwaltungstrakt anstatt einer Hausmeisterwohnung eingereicht ?

Wann gab es zuletzt eine Begehung der Herschelschule mit einem Brandgutachter ? Das Begehungsprotokoll bitte als Anhang einfügen.

Wann wurden die Schulen mit einem Brandgutachter oder einer Brandgutachterin zuletzt inspiziert ?

Mit besten Grüßen
Tobias Braune

Text der Antwort


Frage 1: Wann wurde der Bauantrag für eine Nutzung als Verwaltungstrakt anstatt einer Hausmeisterwohnung eingereicht?

Das Gebäude der Herschelschule wurde entsprechend der erteilten baurechtlichen Genehmigungen errichtet und befindet sich auf dieser Basis in einem genehmigten Zustand.

Die Hausmeisterwohnung wurde auf Bitte der Schule zu einem Verwaltungstrakt umgenutzt. Die baurechtliche Genehmigung wurde 2009 erteilt.

Frage 2: Wann gab es zuletzt eine Begehung der Herschelschule mit einem Brandgutachter? Das Begehungsprotokoll bitte als Anhang beifügen.

Die letzte Hauptamtliche Brandschau wurde am 18.09.2018 durch die Feuerwehr durchgeführt. Alle in dem Protokoll benannten baulichen Mängel wurden behoben.

Durch den Brandschutzbeauftragten der Schule angezeigte Mängel sind der Verwaltung nicht bekannt.

Frage 3: Wann wurden die Schulen mit einem Brandgutachter oder einer Brandgutachterin zuletzt inspiziert?

Das Gebäude der Herschelschule wurde entsprechend der erteilten baurechtlichen Genehmigungen errichtet. Aufgrund zwischenzeitlich veränderter gesetzlicher Vorgaben, die bei Errichtung von Neubauten und umfangreichen Sanierungen greifen und aufgrund gewachsener Sicherheitsansprüche, wird im Fachbereich Gebäudemanagement seit einigen Jahren die Flucht- und Rettungswegthematik in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr thematisiert. Sämtliche Gebäude der LHH werden im Rahmen des Programms „Team Rettungswege“ untersucht mit dem Ziel, für jeden Aufenthaltsraum zwei bauliche Rettungswege zu errichten. Auch das Gebäude der Herschelschule wurde im Rahmen des Programms bereits untersucht. Zurzeit werden die gewonnenen Erkenntnisse unter Hinzuziehung von Fachplanern und einem Brandschutzgutachter bearbeitet. Teil dieser Maßnahme ist u. A. auch die Aktualisierung der Flucht- und Rettungswegpläne. Diese wurden bereits montiert. Die erforderliche Drucksache zur Umsetzung der geplanten sonstigen baulichen Maßnahmen wird im Herbst dieses Jahres den zuständigen Gremien zur Genehmigung vorgelegt.


Brandverhütungsschau am 18.09.2018 in Hannover,
Großer Kolonnenweg 37.

Im Rahmen dieser Brandverhütungsschau wurde nicht die bauliche Situation der Rettungswege bewertet. Diese erfolgte bereits im Rahmen einer gemeinsamen Begehung durch Mitarbeiter von OE 19 und OE 37 und bildet die Grundlage für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen. Die Brandverhütungsschau betrachtet vorrangig Aspekte des betrieblich-organisatorischen und des anlagentechnischen Brandschutzes.

1. Die Ansprechpartner für das Objekt sind im vorhandenen Feuerwehrplan nach DIN 14095 nicht mehr aktuell. Der Feuerwehrplan ist regelmäßig durch den Betreiber auf Aktualität zu überprüfen. Der Feuerwehrplan ist mit den richtigen Ansprechpartnern und Telefonnummern zu aktualisieren. Einzelheiten hierzu sind vorher mit der Feuerwehr Hannover, Mail: Feuerwehr-Einsatzplanung@Hannover-Stadt.de), Telefon: 0511 912 1288, abzustimmen.

2. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A (auch auf den Flucht- und Rettungswegplänen) enthält nicht vorhandene brandschutztechnische Einrichtungen (hier Brandmeldeanlage). Die Brandschutzordnung Teil A ist anzupassen und an geeigneten Stellen auszuhängen.

3. Eine Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B für das Gebäude konnte nicht vorgelegt werden. Für das Objekt ist eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil B für den Brandfall und für Selbsthilfemaßnahmen erforderlich und aufzustellen. Die Brandschutzordnung muss die speziellen Gegebenheiten Ihres Hauses berücksichtigen. Mitarbeiterunterweisungen sind mindestens einmal jährlich über die Brandschutzordnung und die Handhabung der Sicherheits- und Feuerlöscheinrichtungen durchzuführen und zu dokumentieren.

4. Die Flure des gesamten Schulgebäudes sind aus bauordnungsrechtlicher Sicht notwendige Flure. Über diese Flure führt sowohl der erste als auch zweite Flucht- und Rettungsweg aus dem Schulgebäude. Zum Zeitpunkt der Brandverhütungsschau befanden sich in einigen Flur und Treppenräumen Brandlasten in Form von Kopieren, Ausstellungsstücken, Rucksäcken, Mobiliar etc. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf den Runderlass des Kultusministeriums AuG-40 183/2 vom 27.06.2016 Kapitel 3.1.2 „Flucht- und Rettungswege" hin: „Flucht- und Rettungswege müssen frei von Hindernissen und ständig in baurechtlich vorgeschriebener Breite begehbar sein. Es dürfen keine Brandlasten (z.B. Kopierer, Möbel und andere brennbare Materialien) oder lose Gegenstände (Stolpergefahr) vorhanden sein".

5. In den öffentlichen Bereichen sind durchgängig Abfalleiner aus nicht brennbaren Materialien zu verwenden.

6. In Raum Chemievorbereitung war zum Zeitpunkt der Brandverhütungsschau ein gekennzeichneter Notausgang mit Mobiliar verstellt. Notausgänge sind ständig frei und während der Betriebszeiten unverschlossen zu halten. Notausgänge müssen in voller Breite zu öffnen sein und in Fluchtrichtung aufschlagen. Die Notausgänge sind sofort frei zu räumen. Sofern der gekennzeichnete Notausgang nicht mehr Teil des Flucht- und Rettungsweges ist, sind die Kennzeichnungen zu entfernen und die Flucht- und Rettungswegplänen anzupassen.


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7. Ein Notausgang aus der als Versammlungsstätte zugelassenen Aula war zum Zeitpunkt der Brandverhütungsschau verschlossen. Notausgänge müssen während der Betriebszeiten unverschlossen und in voller Breite ohne fremde Hilfe zu öffnen sein. Es sind betriebliche Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Notausgänge ständig frei und während der Betriebszeiten unverschlossen sind. Sofern der gekennzeichnete Notausgang nicht mehr Teil des Flucht- und Rettungsweges ist, sind die Kennzeichnungen zu entfernen und die Flucht- und Rettungswegplänen anzupassen.

8. Um der Feuerwehr einen jederzeitigen gewaltfreien Zugang auf das Grundstück zu ermöglichen, ist zur Hinterlegung eines Schlüssels ein Feuerwehr-Schlüssel-Depot (FSD 1) vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Brandverhütungsschau war in dem FSD 1 am Zufahrtstor „Sahlkamp" nicht der passende Schlüssel für das Zufahrtstor hinterlegt. Dieser Missstand ist abzustellen. Für die Hinterlegung des passenden Schlüssels wenden Sie sich an die Feuerwehr Hannover, Sachgebiet Funk- und Nachrichtentechnik, Tel.: 0511/912-1320.