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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Tobias Braune zur Gleichstellungsbeauftragten
in der Ratssitzung am 28.02.2019, TOP 3.5.11.
Seit einigen Jahren gibt es die Gleichstellungsbeauftragten auch bei der Landeshauptstadt Hannover. Gleichstellungsbeauftragte können wider der Wortbedeutung nur Frauen werden und keine Männer. Männer sind per Geschlecht von der Bewerbung ausgeschlossen. Die Landeshauptstadt setzt sich nun auch für das Geschlecht „Divers“ ein. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Können Menschen mit dem Geschlecht „divers“ Gleichstellungsbeauftrage werden? Bitte mit Begründung.
Können Männer die vorher Frauen waren, nun sich homosexuell orientieren
Gleichstellungsbeauftragte werden ? Bitte mit Begründung.
Dürfen Frauen die vorher Männer waren, sich aber heterosexuell orientieren Gleichstellungsbeauftragte werden ? Bitte mit Begründung.
Mit besten Grüßen
Tobias Braune
Text der Antwort
1. Können Menschen mit dem Geschlecht „divers“ Gleichstellungsbeauftragte werden?
Aufgaben, Rechte und Pflichten der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz geregelt. Dort wird von „der Gleichstellungsbeauftragten“ und „ihrer Stellvertreterin“ gesprochen. Der Kommentar von Ipsen zum NKomVG bestätigt, dass „wie für die Berufung als Gleichstellungsbeauftragte […] auch für die Bestellung als Stellvertreterin nur eine Frau in Betracht [kommt]“. Das Amt der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten kann in Niedersachsen demnach ausschließlich von Frauen ausgeübt werden.
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet:
2.
Können Männer, die vorher Frauen waren, nun sich homosexuell orientieren Gleichstellungsbeauftragte werden?
3. Dürfen Frauen, die vorher Männer waren, sich aber heterosexuell orientieren Gleichstellungsbeauftragte werden?
Entscheidend für die Ausübung des Amts der Gleichstellungsbeauftragten ist das weibliche Geschlecht. Die sexuelle Orientierung spielt keine Rolle.