Drucksache Nr. 0516/2013:
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1479, 1. Änderung - Wohnen am Yachthafen -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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0516/2013
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1479, 1. Änderung - Wohnen am Yachthafen -
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB,
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1479, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der Realisierung des Wohnungsbauprojektes werden die Voraussetzungen zur Verwirklichung einer Fortsetzung der städtebaulich wünschenswerten Umstrukturierung durch Wohnungsbau im Bereich des Yachthafens an der Werftstraße geschaffen. Gender-Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Siehe hierzu Punkt 10.0 der Begründung "Umsetzung der Planung/Kosten".

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1479, 1. Änderung hat vom 01. bis 30. November 2012 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen gingen nicht ein.

Die Begründung wurde aufgrund der Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 (2) BauGB geprüft. Sie wurde redaktionell überarbeitet und in den Punkten 3.0 Lage des Plangebietes, 4.1 Flächennutzungsplan, 4.3 Städtische Infrastruktur, 6.1 Art der baulichen Nutzung, 6.3 Bauweise / Abstände auf dem selben Baugrundstück, 6.7 Freiflächengestaltung / Baumschutzsatzung – Kapitel: Spielplatzflächen, 7.2 Altlasten – Kapitel: Fazit zu Altlasten, 7.5 Artenschutz – Kapitel: Fledermausarten, Vögel, 8.1 Wasser- und Löschwasserversorgung, 8.3 Oberflächenentwässerung, 8.4 Grundwassernutzung, 8.8 Gasleitung sowie 10.0 Umsetzung der Planung / Kosten ergänzt und aktualisiert.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist notwendig um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11 
Hannover / 27.02.2013