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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt
Anträge und Empfehlungen der Stadtbezirksräte zu dem Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan 2014 einschließlich Investitionsprogramm
Antrag,
1.) die in der Zuständigkeit des Gremiums Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung liegenden 7 - von den Stadtbezirkräten angenommenen - Anträge
in seiner Sitzung am 05. März 2014 zur Kenntnis zu nehmen.
2.) Das Anhörungsverfahren bezüglich der als Anlagen aufgeführten Anträge und Empfehlungen (insgesamt 193 angenommene Anträge einschließlich der oben - s. Ziff. 1.) - genannten) der Stadtbezirksräte als abgeschlossen zu betrachten und diese nicht zu berücksichtigen, soweit nicht in den Fachausschussberatungen Anträge aufgegriffen und beschlossen wurden oder eine Fraktion oder ein einzelnes Ratsmitglied sich einzelne Anträge zu eigen gemacht und sie zur Abstimmung gestellt hat oder sie sich auf die Aufteilung der Bezirksratsmittel beziehen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Hierzu wurden seitens der Antragsteller/innen keine Aussagen getroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Aufgrund des § 93 (2) Satz 3 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) sind die Stadtbezirksräte bei der Beratung der Haushaltssatzung bzw. des Verwaltungs-
entwurfs im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 93 (1) NKomVG zu hören. Das ist in den Haushaltsplanberatungen der Stadtbezirksräte geschehen.
Die Fachausschüsse hatten im Rahmen ihrer Haushaltsplanberatungen Gelegenheit, sich mit den Anträgen und Empfehlungen der Stadtbezirksräte ihres Zuständigkeitsbereichs zu befassen.
In den Fachausschussberatungen (bis einschließlich 26.02.2014) wurden die Anträge und
Empfehlungen zur Kenntnis genommen, ohne dass hierzu explizit Voten abgegeben wurden.
Die von den Stadtbezirksräten beschlossenen Anträge sind als Anlagen - getrennt nach nichtinvestiver Tätigkeit und Investitionsmaßnahmen - in der Reihenfolge der Teilhaushalte, untergliedert nach den jeweiligen Produkten, beigefügt.
Die Mitglieder der Stadtbezirksräte erhalten diese Drucksache ohne die Anlage zur Kenntnis. Das vollständige Exemplar der Drucksache liegt zur Einsichtnahme im Rathaus bei OE 18.60.1 aus.
20.11
Hannover / 03.03.2014