Anfrage Nr. 0515/2005:
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Entwicklung der Zahlen im Obdachlosenbereich

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Entwicklung der Zahlen im Obdachlosenbereich

Anfrage


Im Jahr 1988 beschloss der Rat der Stadt mit der “Neukonzeption der Unterkünfte" (DS 1183/87) den Einstieg in eine grundlegende Reform der städtischen Obdachlosenpolitik. O-berste Zielsetzung war es, obdachlose Menschen mit Mietwohnraum zu versorgen und damit langfristig die Kosten für Renovierungsaufwand und Betreuung zu mindern. Ein wesentliches Problem bestand auch darin, dass zu diesem Zeitpunkt mehr als 70 % der Menschen in den Obdachlosenunterkünften länger als 2 Jahre, überwiegend sogar länger als 5 und mehr Jahre untergebracht waren.
Mit den “Strategien gegen Obdachlosigkeit" (DS 414/96) wurde im Jahr 1996 die Neukonzeption dokumentiert und fortgeschrieben und der in 2003 vorgelegte
“Abschlussbericht zum Projekt Neukonzeption der Unterkünfte" (DS 2636/2003) konnte eine positive Bilanz ziehen: Von ehemals 3000 Menschen im Obdach (1987) lebten 2003 nur noch insgesamt 542 Personen in Unterkünften der Stadt. Durch die Neukonzeption konnten jährlich 1,5 Mio. € an Unterbringungskosten eingespart werden. Dieser Effekt kann nur Bestand haben, wenn weiterhin der Zugang zu den Unterkünften im Rahmen von Prävention möglichst umfassend verhindert und die Verweildauer im Einzelfall auf eine kurze Frist begrenzt werden kann.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Personen leben z.Zt. in Unterkünften und wie hat sich die Verweildauer in den letzten Jahren entwickelt (bitte die Verteilung der prozentualen Anteile bezogen auf Unterbringungszeiträume bis zu 6 Monaten, 6-12 Monate, 1-2 Jahre, 2-5 Jahre, 5-10 Jahre und mehr als 10 Jahre zum Stichtag 31.12.2004 schriftlich protokollieren)?

2. Wie vielen Haushalten konnten in den letzten 3 Jahren ihre Wohnungen durch Prävention erhalten werden und welche präventiven Maßnahmen ergreift die Stadt Hannover aktuell um die Aufenthaltsdauer in Unterkünften zu begrenzen und um erneute Obdachlosigkeit zu verhindern?

3. In welcher Form findet ein Qualitätsmanagement, also eine kontinuierliche Beobachtung der Entwicklung der Unterbringungszeit in den Unterkünften und eine Anpassung der Handlungsstrategien, statt?

Lothar Schlieckau


Fraktionsvorsitzender