Anfrage Nr. 0513/2023:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Mindestanforderungen für Dachbegrünungen in Hannover

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Mindestanforderungen für Dachbegrünungen in Hannover

In Zeiten der Klimakrise und sich zunehmend aufheizender Städte sind begrünte Dächer gerade in dicht besiedelten und stark versiegelten Stadtteilen ein wichtiger Bestandteil einer städtischen Gesamtstrategie zur Minimierung der Folgen der Klimaerwärmung. Im Stadtgebiet von Hannover werden daher seit Einführung der „Leitlinien für den Umgang mit Dachbegrünung in Bebauungsplänen“ im Juni 1994 bei Neubauvorhaben im Rahmen der Bauleitplanung Dachbegrünungen in Bebauungsplänen festgeschrieben und im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsregelung als Maßnahme zur Eingriffsminderung angerechnet. Dachbegrünungen haben dabei vielfältige ökologische, stadtklimatische, bautechnische und finanzielle Vorteile:
  • Schutz der Dachabdichtung und nahezu Verdopplung von deren Lebensdauer, da ein mechanischer Schutz hergestellt und die UV-Strahlung absorbiert wird,
  • Rückhalt der maximal möglichen Niederschlagsmenge, besonders bei Starkregenereignissen auf dem Dach,
  • Kühlung der Umgebungstemperatur außen,
  • Kühlung des Gebäudes innen,
  • Schallschutz,
  • CO² und Feinstaub werden gebunden,
  • mehr Biodiversität durch zusätzlichen Lebensraum für Insekten, Vögel, Kleinstlebewesen,
  • bei Photovoltaik auf der Dachbegrünung wird der Wirkungsgrad der Module verbessert,
  • Reduzierung der Regenwassergebühr.

Um diese positiven Wirkung einer Dachbegrünung auch zu erreichen, sind jedoch die Einhaltung von Mindestanforderungen beim Aufbau, beim Abflussbeiwert und bei der Dachlast notwendig.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Mindestanforderungen für Dachbegrünungen gelten in Hannover?
  2. In welcher Form und von wem werden die Mindestanforderungen für Dachbegrünungen kontrolliert?
  3. Welche Beratungsmöglichkeiten zur Dachbegrünung gibt es für Bauinvestor*innen in Hannover?

Dr. Elisabeth Clausen-Muradian / Dr. Daniel Gardemin

Fraktionsvorsitz