Drucksache Nr. 0513/2009:
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Linden-Limmer

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0513/2009
2
 

Widmung von Straßen im Stadtbezirk Linden-Limmer

Antrag,

der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen mit den angegebenen Beschränkungen als Gemeindestraßen rückwirkend zum 14.07.1967 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen wurde am 14.07 1967 öffentlich bekanntgegeben. Ein entsprechender Beschluss des Rates, der für die Widmung
notwendig gewesen wäre, kann jedoch nicht nachgewiesen werden. Somit ist aus Grün-
den der Rechtssicherheit eine erneute Widmung zum damaligen Zeitpunkt erforderlich.

Eine rückwirkende Widmung ist aufgrund des Urteils des OVG Lüneburg 9 A 146/86
vom 23.03.1988 zulässig.
66.11 .20
Hannover / Mar 4, 2009