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Widmung von Straßen im Stadtbezirk Linden-Limmer
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen mit den angegebenen Beschränkungen als Gemeindestraßen rückwirkend zum 14.07.1967 zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen wurde am 14.07 1967 öffentlich bekanntgegeben. Ein entsprechender Beschluss des Rates, der für die Widmung
notwendig gewesen wäre, kann jedoch nicht nachgewiesen werden. Somit ist aus Grün-
den der Rechtssicherheit eine erneute Widmung zum damaligen Zeitpunkt erforderlich.
Eine rückwirkende Widmung ist aufgrund des Urteils des OVG Lüneburg 9 A 146/86
vom 23.03.1988 zulässig.
66.11 .20
Hannover / Mar 4, 2009