Drucksache Nr. 0512/2013 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zu Alkoholtestkäufen von Jugendlichen
in der Ratssitzung am 14.03.2013, TOP 5.3.

Inhalt der Drucksache:

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0512/2013 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zu Alkoholtestkäufen von Jugendlichen
in der Ratssitzung am 14.03.2013, TOP 5.3.

Trotz bestehender Jugendschutzbestimmungen und des damit einhergehenden Verkaufsverbots erhalten viele minderjährige Jugendliche nach wie vor hochprozentige alkoholische Getränke in Verkaufsstellen. Angesichts dieser besorgniserregenden Tatsache werden bundesweit Alkoholtestkäufe von Jugendlichen durchgeführt. Diese Kontrollmaßnahme soll unter anderem das Verkaufspersonal zur Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen sensibilisieren. Auch die Landeshauptstadt Hannover führt gemeinsam mit der Polizei regelmäßig Alkoholtestkäufe im Stadtgebiet durch.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Alkoholtestkäufe haben in den vergangenen 12 Monaten stattgefunden und in wie vielen Fällen wurde Alkohol an minderjährige Jugendliche verkauft?
2. Welche Sanktionen wurden den Händlern bzw. ggf. dem Verkaufspersonal gegenüber verhängt?
3. Wie bewertet die Verwaltung dieses Vorgehen und wird sie die bisherigen Aktivitäten zukünftig verstärken?
Jens Seidel
Vorsitzender

Text der Antwort

Frage 1: Wie viele Alkoholtestkäufe haben in den vergangenen 12 Monaten stattgefunden und in wie vielen Fällen wurde Alkohol an minderjährige Jugendliche verkauft?

Der Jugendschutz und die Polizeidirektion haben im Jahr 2012 210 Testkäufe im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Diese fanden in Supermärkten, Kiosken und Tankstellen statt. Im Jahresdurchschnitt wurde in 40 Prozent der Testkäufe gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen.

Frage 2: Welche Sanktionen wurden den Händlern bzw. ggf. dem Verkaufspersonal gegen-über verhängt?

In allen Fällen der genannten festgestellten Verstöße wurde ein Bußgeldverfahren seitens des Jugendschutzes eingeleitet. Im Jahr 2012 gingen konkret 84 Anzeigen aus Alkoholtestkäufen im Bereich „Sonstige Ordnungswidrigkeiten“ ein. Davon wurden 79 Verfahren durch Erlass eines Bußgeldbescheids abgeschlossen. In fünf Verfahren erfolgte eine Einstellung der Verfahren nach den §§ 46, 47 OWIG.

Bei der Bemessung der Bußgeldhöhe wird im Bereich Ordnungswidrigkeiten zwischen Vor-satz und Fahrlässigkeit unterschieden und danach, ob es sich bei der betroffenen Person um einen Angestellten oder einen Geschäftsinhaber handelt. Es wurden Bußgelder in Höhe von. 50 bis 600 Euro festgesetzt. Dabei wurden die Umstände des Einzelfalles und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen berücksichtigt (vgl. § 17 OwiG).

Die eingestellten Verfahren wurden aus Rechts-oder Ermessensgründen eingestellt (vgl. §§ 46, 47 OwiG). In diesen Fällen war die Rechtslage oder waren die Tatumstände so, dass eine Ahndung nicht geboten war.

Frage 3: Wie bewertet die Verwaltung dieses Vorgehen und wird sie die bisherigen Aktivitäten zukünftig verstärken?

Wir bewerten dieses Vorgehen als zufriedenstellend und fruchtbar. Wenn man die Entwick-lung der Ermahnungen / Verstöße bei den Testkäufen betrachtet, können wir einen positiven Trend feststellen. Wurden bei den ersten Testkäufen im Oktober 2008 noch 77,3 Prozent Verstöße festgestellt, so waren es im Dezember 2012 noch 38,1 Prozent. Wir werden 2013 weitere Testkäufe zusammen mit der Polizeidirektion Hannover durchführen, um diesen Trend weiter durchzusetzen.