Drucksache Nr. 0511/2026:
Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen
Verlängerung der im Jahr 2026 auslaufenden Bewilligungszeiträume

Inhalt der Drucksache:

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0511/2026
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Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen
Verlängerung der im Jahr 2026 auslaufenden Bewilligungszeiträume

Antrag, zu beschließen,

1) dass die Laufzeiten der Aufwendungszuschüsse für die 360 Belegrechtswohnungen der Anlage auf Antrag der Eigentümer*innen um bis zu zehn Jahre verlängert werden können,
2) dass ein Aufwendungszuschuss auch mit einem höheren Betrag als bisher und/oder als degressiver Zuschuss weitergewährt werden kann, wenn dies zur Sicherung der Belegrechte und sozialverträglicher Mieten notwendig ist,
3) dass im Rahmen der jeweils vorhandenen Haushaltsmittel darüber hinaus zur Erhaltung des Belegrechtsbestandes durch laufende oder einmalige Zuschüsse weitere Belegrechte im Bestand begründet oder gesichert werden können.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Daten, die die Grundlage des Entscheidungsvorschlags bilden, sind geschlechtsneutral.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet. Eine Laufzeitverlängerung der Aufwendungszuschüsse für Bestandswohnungen zur Sicherung von angemessenem Wohnraum hat keinen Einfluss auf das Klima.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 52201
Sicherung der Wohnraumversorgung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Transferaufwendungen €218,788.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis (€218,788.00)
   
  
Der Gesamtbetrag der Aufwendungszuschüsse für alle bisher noch laufenden Altverträge beträgt zurzeit jährlich rund 1,9 Mio. €. Hinzu kommen die Beträge für die ab 2016 fertiggestellten Neubauten (zzt. ca. 3,7 Mio. €).

Begründung des Antrages


Höhe der Aufwendungszuschüsse

Mit dem Beschluss soll die Verwaltung die Möglichkeit erhalten, bei positivem Ausgang der Verhandlungen mit den Eigentümer*innen die Laufzeiten der im Jahr 2026 endenden Bewilligungszeiträume der Aufwendungszuschüsse um bis zu 10 Jahre zu verlängern. Dabei müssen die Höhe der einzelnen Zuschussbeträge, gegebenenfalls auch die Anzahl der weiter zu fördernden Wohnungen im Objekt, sowie die Miethöhe und die Dauer der Festschreibungszeit im Rahmen des konkreten Antragsverfahrens ermittelt werden.



Aufgrund der teilweise nur noch geringen Zahlbeträge und der oft notwendigen Eingrenzung der (zukünftigen) Mieten ist die Bereitschaft der Eigentümer*innen zur Kooperation nur noch bedingt vorhanden. Dies umso mehr, weil bei vielen Objekten inzwischen auch die Bindungen aus der Landesförderung ausgelaufen sind. Um erfolgreich verhandeln zu können, werden die Zuschussbeträge daher bei einigen Objekten erhöht werden müssen. Dadurch soll verhindert werden, dass Eigentümer*innen vermehrt auf eine Laufzeitverlängerung verzichten und die Belegrechte zumindest mittel- oder langfristig verloren gehen. Auch soll vermieden werden, dass durch Mieterhöhungen wegen des Zuschusswegfalls bei aufgrund anderer Förderungen oder Verträgen weiterbestehenden Belegrechten die Wohnungen für die städtische Wohnungsvermittlung zu teuer und damit nutzlos werden.

Folgen einer Nicht-Verlängerung der Aufwendungszuschüsse

Eine Zahlungseinstellung der Zuschüsse hätte für die damit verbundenen städtischen Belegrechte folgende Auswirkungen:



· Mit 1) gekennzeichnete Wohnungen der Anlage:
Ohne Zuschusszahlung gehen die Belegrechte sofort verloren.

· Mit 2) gekennzeichnete Wohnungen der Anlage:
Bei einem Auslauf des Aufwendungszuschusses bliebe für diese Wirtschaftseinheit das ausschließliche Belegrecht der Stadt aufgrund eines städtischen Baudarlehens erhalten, das aber jederzeit zurückgezahlt werden kann. Eine Deckelung der Miete, wie sie beim Zuschuss in der Regel vereinbart wird, würde entfallen. Sollte die Miete nach Zuschusswegfall entsprechend des Mietrechtes erhöht werden, wären die Belegrechte für die städtische Wohnungsvermittlung möglicherweise nicht mehr geeignet.

· Mit 3) gekennzeichnete Wohnungen der Anlage:
Die Stadt behält bei diesen Wohnungen der hanova WOHNEN GmbH die ausschließlichen Belegrechte aufgrund eines alten Vertrages grundsätzlich weiter. Wegen zu erwartender Mieterhöhungen könnten die Belegrechte für die städtische Wohnungsvermittlung jedoch nutzlos werden.



Bei allen Wohnungen sind die Bindungen aus der Landesförderung bis spätestens Juli 2026 beendet, so dass eine „B-Schein“-Bindung für Mietinteressenten (Wohnberechtigungsschein = Bindung an Einkommens- und Wohnflächengrenzen) nur noch bei einem noch laufenden städtischen Baudarlehen oder bei Verlängerung des Aufwendungszuschusses bestehen bleibt.

Vor dem Hintergrund der allgemeinen Marktentwicklung und der Entwicklung der Belegrechte im Besonderen werden die Belegrechte und Mietvereinbarungen dringend benötigt. Soweit bei den Eigentümer*innen die Bereitschaft zur weiteren Zusammenarbeit besteht und für die Wohnungsvermittlung akzeptable Mieten erreicht werden können, sollte die Zuschussförderung daher weitergeführt werden.


Die Objekte im Einzelnen

An der Schwarzen Riede/Drenkriede; Karlstraße/Stahlstraße/Liebrechtstraße; Emslandstraße; Grandeweg/Peter-Schneider-Weg

Eigentümerin der vier Objekte ist die hanova WOHNEN GmbH. Die ursprünglich gewährten Baudarlehen sind getilgt. Mit Einstellung des Aufwendungszuschusses würden auch die Bindungen und Belegrechte enden.



Die Objekte wurden größtenteils in Reihenhausform gebaut und haben überwiegend nur 1 bis 2 Wohnungen. Darunter sind mehrere, dringend benötigte Großwohnungen für bis zu 7 Personen, aber auch kleine Wohnungen für 1 bis 2 Personen. Die Grundrisse sind gut vermittelbar. Zwei Wohnungen sind auch für mobilitätseingeschränkte Menschen geeignet.

Die Aufwendungszuschüsse sollten daher verlängert werden, damit die Belegrechte weiterhin zur Verfügung stehen.


Bernardisstraße/Tresckowstraße; Im Dorfe; Alte Stöckener Straße

Auch hier ist Eigentümerin die hanova WOHNEN GmbH.



In den drei Wirtschaftseinheiten befinden sich 6 Vier-Zimmerwohnungen für 5 Personen, einige Ein-Personen-Wohnungen und kleine Drei-Zimmer-Wohnungen, die auch für Alleinerziehende geeignet sind. Außerdem sind 4 Wohnungen auch für mobilitätseingeschränkte Menschen geeignet.

Der Neubau der Wohnungen wurde u.a. auch mit städtischen Baudarlehen gefördert, die noch laufen. Bei Einstellung der Aufwendungszuschüsse würde jedoch eine Deckelung der Miete, wie sie beim Zuschuss in der Regel vereinbart wird, entfallen. Es könnten sich dadurch rechtlich zulässige Mieten ergeben, die eine Vermittlung an den von der Stadt zu versorgenden Personenkreis nicht mehr ermöglichen würde.



Friedrich-Klug-Straße; Ithstraße

Die Wohnungen der hanova WOHNEN GmbH liegen im ehemaligen Unterkunftsgebiet Stöcken. Der Altbestand wurde 2000/2001 u. a. mit städtischen Baudarlehen und Aufwendungszuschüssen umfassend modernisiert und teilweise aufgestockt. Bei Einstellung des Zuschusses bliebe das Belegrecht aufgrund eines alten Vertrages mit der hanova bestehen, die Mieten könnten aber entsprechend erhöht werden.



Alle Wohnungen haben gut vermittelbare Zuschnitte. Es gibt insbesondere dringend benötigte Ein-Personen- und Vier-Zimmer- Wohnungen für größere Familien. In der Friedrich-Klug-Straße befindet sich eine behindertengerechte Wohnung.

Für eine gute Vermittelbarkeit sollten die Aufwendungszuschüsse daher verlängert werden.


Odensehof; Sternheimweg

Eigentümerin beider Objekte ist die meravis Wohnungsbau & Immobilien GmbH.



Für den in Wettbergen gelegenen Odensehof wurde ein städtisches Baudarlehen gewährt, das zwar noch läuft, aber jederzeit zurückgezahlt werden kann.

Der Aufwendungszuschuss für den Sternheimweg in Badenstedt wird auf Wunsch der Eigentümerin nur noch für 14 der insgesamt 38 Wohnungen gewährt. Bei einer Einstellung würde die Stadt auch diese Belegrechte sofort verlieren.

Alle sind gut vermittelbar. Soweit die Eigentümerin dazu bereit ist, sollten die Belegrechte daher möglichst langfristig gesichert werden.


Hüttenstraße

Die Wirtschaftseinheit weist einen Wohnungsmix für Einzelpersonen, Alleinerziehende und Familien bis 5 Personen auf. Aufgrund der noch günstigen Mieten sind die Wohnungen gut vermittelbar.



Durch das der Eigentümerin zur Finanzierung gewährte städtische Baudarlehen würden die Belegrechte zwar auch bei einer Einstellung des Aufwendungszuschusses bestehen bleiben, die Mieten könnten sich aber wesentlich erhöhen. Eine Verlängerung sollte daher angestrebt werden.


Heisenstraße

Die Wohnungen in der Heisenstraße wurden 2000/2001 durch die Selbsthilfe der Mieter modernisiert. Zur Finanzierung wurde - neben dem Aufwendungszuschuss - u.a. ein städtischer Investitionszuschuss gewährt, aus dem sich Belegrechte bis längstens 2030 ergeben.



Die Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen sind wegen der günstigen Miete und ihrer Lage in der Nordstadt - in einem Bereich, wo die Stadt nur noch wenige Belegrechte Dritter hat - gut vermittelbar.

Um die Mieten sozialverträglich zu halten und bei Neuvermietung die Belegrechte nutzen zu können, sollten die Aufwendungszuschüsse weiterlaufen. Bei einer 10-jährigen Verlängerung würden sich auch die Bindungen über 2030 hinaus verlängern.

Begründung oder Sicherung weiterer Belegrechte im Wohnungsbestand

Trotz der durch intensive städtische Neubauförderung erlangten neuen Belegrechte stagniert der Gesamtbelegrechtsbestand und zeigt sogar Tendenzen nach unten:


31.12.2023 18.759 Belegrechte
31.12.2024 18.633 Belegrechte
31.12.2025 18.263 Belegrechte.

Bausteine der am 30.11.2023 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen Fortschreibung des Wohnkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover bis 2035 (DS 1733/2023) sind daher u. a. auch die Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes und die Sicherung und Schaffung von preiswertem Wohnraum.

In diesem Zusammenhang versucht die Verwaltung im Kontakt mit Wohnungsunternehmen und Eigentümer*innen mit größeren Wohnungsbeständen Interesse an einer Einräumung von Belegrechten auch in ihren Beständen zu wecken.

Diese Bemühungen, finanziert aus den für die Aufwendungszuschüsse zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, sollen weitergeführt werden.
61.4 
Hannover / Feb 27, 2026