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Anpassung der Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
der als Anlage 1 beigefügten Neufassung der „Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover (Park GO)“ zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
|
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54602 | Parkeinrichtungen |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
10.000.000,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
110.000,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
9.890.000,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
9.890.000,00 € |
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Durch die Erhöhung der Parkgebühren werden Mehrerträge in 2019 in Höhe von 3,0 Mio. € und ab 2020 in Höhe von jährlich 3,5 Mio. € erwartet. Dem stehen einmalig Aufwendungen in Höhe von 100.000 € für die Umstellung der Parkscheinautomaten gegenüber. Zusätzlich ergibt sich eine Erhöhung der Wartungskosten um jährlich 10.000 €.
Begründung des Antrages
Mit dem Änderungsantrag (Drucksache H-0160/2019, Anlage 2) gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Haushaltssatzung 2019/2020 (Drucksache 1297/2018) wurden Anpassungen der Parkgebühren im öffentlichen Verkehrsraum beschlossen.
Die stündlichen Parkgebühren im öffentlichen Verkehrsraum sollen nach Änderungsantrag in der Parkgebührenzone 1 von 1,80 € auf 2,60 €, in der Parkgebührenzone 2 von 1,30 € auf 2,00 €, in der Parkgebührenzone 3 von 0,50 € auf 1,00 € und in der Sonderparkzone Herrenhausen von 3,00 € auf 5,00 € (je 4 Stunden) erhöht werden. Die ersten zehn Minuten eines Parkvorgangs sollen darüber hinaus gebührenfrei sein (sog. Brötchentaste). Fahrzeuge mit E-Kennzeichen sollen weiterhin bis zum 31.12.2020 ganztägig gebührenfrei parken.
Zur Umsetzung der beschriebenen Gebührenanpassungen muss die Gebührenordnung für das Parken in der Landeshauptstadt Hannover geändert werden. Dazu ist ein Beschluss der Ratsversammlung erforderlich.
Die Neufassung der Parkgebührenordnung (Anlage 1) berücksichtigt die mit Änderungsantrag H-0160/2019 beschlossenen Gebührenerhöhungen für die drei Parkgebührenzonen sowie den Parkplatz Herrenhäuser Gärten West 1. Die Parkplätze Herrenhäuser Gärten West 2 und Ost befinden sich nicht auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen und werden daher über eine separate Benutzungs- und Entgeltordnung geregelt.
Zur Realisierung der sogenannten „Brötchentaste“ muss eine Nachrüstung der Parkscheinautomaten erfolgen, so dass der Nutzer die Kurzzeitnutzung durch Anfordern eines entsprechenden Parkscheins anzeigen kann.
Die Erhöhung der Gebühren erfordert eine Umstellung der Parkscheinautomaten einschließlich Änderung der Beschilderung. Zusätzlich ist eine Nachrüstung der Parkscheinautomaten zur Realisierung der „Brötchentaste“ erforderlich. Die Kosten für die Umstellung und Nachrüstung der Parkscheinautomaten belaufen sich auf ca. 100.000 €.
Nach dem Ratsbeschluss muss die Neufassung der Parkgebührenordnung öffentlich bekanntgemacht werden. Die neue Gebührenordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Umstellung und Umrüstung der Parkscheinautomaten wird unmittelbar nach Inkrafttreten der Gebührenordnung durchgeführt und innerhalb von zwei Arbeitswochen abgeschlossen sein.
66.1
Hannover / 15.02.2019