Antrag Nr. 0509/2016:
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 0366/2016 (Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1786 - Wohnbebauung Ohestraße -
mit örtlicher Bauvorschrift - Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0509/2016 (Originalvorlage)
0366/2016 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion DIE LINKE.

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 0366/2016 (Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1786 - Wohnbebauung Ohestraße -
mit örtlicher Bauvorschrift - Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Antrag zu beschließen:

Zwischen die beiden Punkte im Antragstext wird ein weiterer Punkt eingefügt, welcher wie folgt lautet:

Dem als Satzung zu beschließenden Bebauungsplan Nr. 1786 wird ein Passus hinzugefügt, welcher vorsieht, dass in den Ankergebäuden mindestens 25% der Wohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten und/oder zur Flüchtlingsunterbringung genutzt werden.

Begründung:

Im Gegensatz zu der Verwaltung die, in der diesen Antrag betreffenden Drucksachennummer 1637/2015 N1 die Auffassung vertritt, dass eine solche Konkretisierung nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens ist, sondern erst im Rahmen der Grundstücksvermarktung Beachtung finden solle, halten wir die Aufnahme des beantragten Passus in den Bebauungsplan für nötig. Um Wohnungsmangel so wirksam als möglich zu bekämpfen sollte der Zweck von Grundstücksnutzung zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bereits im Bebauungsplan festgeschrieben werden.

Oliver Förste
Fraktionsvorsitzender