Informationsdrucksache Nr. 0506/2006:
Information über das Inkrafttreten des Regionalen Raumordnungsprogramms 2005

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
An die Damen und Herren des Rates (zur Kenntnis)
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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0506/2006
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Information über das Inkrafttreten des Regionalen Raumordnungsprogramms 2005

Informationsdrucksache

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Das Regionale Raumordnungsprogramm 2005 der Region Hannover (RROP 2005) ist von der Regionsversammlung am 05.07.2005 als Satzung beschlossen worden. Das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Regierungsvertretung Nienburg/Weser - hat die Satzung mit Erlass vom 28.10.2005 und 23.11.2005 mit Nebenbestimmungen genehmigt. Die Regionsversammlung ist diesen Nebenbestimmungen in der Sitzung am 13.12.2005 beigetreten. Das RROP 2005 ist im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover am 26.01.2006 veröffentlicht worden und am 01.02.2006 in Kraft getreten.

Die Verwaltung hatte zuletzt mit Informationsdrucksache Nr. 2659 / 2004 über die Abwägungsvorschläge der Region Hannover zur Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover berichtet. Die wesentlichen Punkte der städtischen Stellungnahme waren
  • die vom RROP zugestandenen Siedlungsentwicklungspotentiale im Stadtteil Wülferode,
  • die Ausweisung von Vorranggebieten für den Hochwasserschutz.




Siedlungsentwicklung Wülferode

Mit der o.g. Drucksache Nr. 2659 / 2004 wurde dargestellt, dass der Stadtteil Wülferode vom RROP 2005 als "ländlich strukturierte Siedlung ohne Ergänzungsfunktion Wohnen" eingestuft wird. Für diese Siedlungen ist eine Zunahme der Siedlungsfläche im Geltungszeitraum des RROP (10 Jahre) auf Eigenentwicklung in einer Größenordnung von grundsätzlich 5 % beschränkt, bezogen auf die tatsächliche Siedlungsfläche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des RROP. Für Wülferode wird unter Berücksichtigung der Bedarfslage der LHH (Eigenheimbau) und der Nähe zu den Infrastrukturangeboten im Stadtteil Kronsberg die Eigenentwicklung mit 7% angesetzt. Die maßgebliche Siedlungsfläche war im Aufstellungsverfahren zum RROP ermittelt und zum Stichtag 15.11.2005 aktualisiert worden. Sie beträgt rd. 30 ha; entwickelbar sind demnach innerhalb der nächsten zehn Jahre 2,1 ha.

Nachdem das RROP 2005 nunmehr in Kraft getreten ist, kann das 131. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, zu dem zuletzt vom 08.05. bis 10.06.2003 die (zweite) frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stattgefunden hat, unter den neuen Rahmenbedingungen fortgesetzt werden.


Hochwasserschutz

Der Entwurf des RROP 2005 sah vor, das natürliche Überschwemmungsgebiet der Leine in den Grenzen eines statistisch einmal in hundert Jahren zu erwartenden Hochwasserereignisses (hundertjährliches Hochwasser, abgekürzt: HQ100) als "Vorranggebiet für den Hochwasserschutz" festzulegen. Als Ergebnis des Beteiligungsverfahrens, in dem u.a. von der Landeshauptstadt Hannover Kritik an diesem Vorhaben vorgebracht worden war, hat die Region eine Modifizierung dergestalt vorgenommen, dass in der Zeichnerischen Darstellung eine differenzierte Darstellung des hochwassergefährdeten Gebietes in ein "Vorranggebiet für Hochwasserschutz" für den nicht besiedelten Bereich und ein "Vorsorgegebiet" für den vorhandenen, betroffenen Siedlungsbereich vorgenommen werden sollte. Für die Vorrangfestlegung gilt der Ausschluss für die Ausweisung neuer Siedlungsgebiete. Bauliche Vorhaben in den Vorsorgegebieten unterliegen der Abwägung der Kommunen, wobei den Belangen des Hochwasserschutzes besondere Beachtung zu widmen ist.

Dieses "Vorsorgegebiet" ist nunmehr von der Genehmigung des RROP vorläufig ausgenommen worden, weil das Landesraumordnungsprogramm (LROP) eine derartige Festlegung nicht vorsieht. Das Land beabsichtigt jedoch, im laufenden Novellierungsverfahren zum LROP eine Ergänzung des Instrumentariums um "Vorbehaltsgebiete" zu prüfen. Sollte künftig die Übernahme eines entsprechenden Grundsatzes in das RROP ermöglicht werden, gilt das "Vorsorgegebiet für Hochwasserschutz" zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des novellierten LROP als genehmigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

 61.15
Hannover / 28.02.2006