Antrag Nr. 0506/2005:
Änderungantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0234/2005 N1, Vergaberichtlinien der Stände für den Weihnachtsmarkt der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0506/2005 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 04.03.2005: Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten: Punkt 1: einstimmig abgelehnt, Punkt 2: 3 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, Punkt 3: 3 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, Punkt 4: 3 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 17.03.2005: Verwaltungsausschuss: Ziffer 1: einstimmig abgelehnt, Ziffern 2-4: mit 6 Stimmen dagegen, 4 Stimmen dafür, 0 Enthaltungen abgelehnt.
  • 17.03.2005: Ratsversammlung: Ziffer 1: gegen 4 Stimmen abgelehnt, Ziffern 2-4: mit 34 Stimmen gegen 24 Stimmen abgelehnt

Antragsteller(in):

FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0234/2005 N1, Vergaberichtlinien der Stände für den Weihnachtsmarkt der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die der Anlage zu DS 0234/2005 N1 beigefügten Vergaberichtlinien zum Auswahlverfahren der Stände für den Weihnachtsmarkt 2005 entsprechend der angefügten Anlage wie folgt abzuändern:
1. Ersatzlose Streichung des ersten Absatzes.
2. Einfügen der Bereiche „Obst- und Gewürze“ sowie „Süßwaren“ in Kategorie 1.
3. Streichung der Bereiche „Obst- und Gewürze“ und „Süßwaren“ in Kategorie 2.
4. Einfügen des Auswahlgrundsatzes „organisatorische und wirtschaftliche Zuverlässigkeit der Betriebe“.

Begründung

Die von der Verwaltung angestrebte Einordnung der Bereiche „Obst- und Gewürze“ und „Süßwaren“ in die Kategorie 2 entspricht weder der tatsächlichen Betrachtungsweise noch dem Ansinnen der Verwaltung einer zukünftigen etwa hälftigen Gewichtung der Standkategorien (vgl. Begründung DS 0234/2005 N1).

Zum einen gibt es keinen engeren Zusammenhang zwischen Getränke- und Imbissständen einerseits und „Obst- und Gewürze“ und „Süßwaren“ andererseits. Zwar mag das Angebot letzterer auch dem Verzehr dienen. Jedoch wird der Besucher an jenen Ständen weder merklich verweilen noch in erheblichem Maße die gekauften Waren verzehren. Schließlich ist es Inhabern von Ständen im Bereich „Obst- und Gewürze“ und „Süßwaren“ nicht zumutbar, die erheblich höhere Standgebühr der Kategorie 2 zu zahlen. Sie können regelmäßig – im Vergleich zu Getränke- und Imbissständen – nur einen geringeren Umsatz erwirtschaften.

Zum anderen führt die Einrechnung dieser Stände in das Kontingent der Kategorie 2 dazu, dass die Getränke- und Imbissständen weit unterrepräsentiert sein werden. Die angestrebte und wünschenswerte hälftige Teilhabe an den Marktständen ist so nicht zu erreichen.


Patrick Döring
Fraktionsvorsitzender