Drucksache Nr. 0504/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Tobias Braune zum Börsenhandel
in der Ratssitzung am 28.02.2019, TOP 3.5.8.

Inhalt der Drucksache:

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0504/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage von Ratsherrn Tobias Braune zum Börsenhandel
in der Ratssitzung am 28.02.2019, TOP 3.5.8.

Immer wieder versuchen Kommunen mit Devisenhandel, Derivaten, Lehrkäufen und ähnlichen Börsen- und Termingeschäften Geld zu verdienen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Beteiligt sich die Verwaltung an oben genannten oder ähnlichem Handel?

Hat sich die Stadtverwaltung in der Vergangenheit an oben genannten Gewinnmöglichkeiten beteiligt?

Sind Tochterunternehmen der Landeshauptstadt Hannover in dieser Art von Spekulationen beteiligt?

Mit besten Grüßen

Tobias Braune

Text der Antwort


Frage 1: Beteiligt sich die Verwaltung an oben genannten oder ähnlichem Handel?

Finanzderivate dürfen nur zur Zinsabsicherung und nur im Rahmen des abgeschlossenen Kreditgeschäftes genutzt werden (zeitliche und inhaltliche Konnexität). Geschäfte mit Derivaten, die unabhängig vom Kreditgeschäft oder zur Erwirtschaftung separater Gewinne dienen sollen sind unzulässig. Derivative Finanzinstrumente werden bei der LHH grundsätzlich nur zur Zinssicherung und nicht für spekulative Zwecke eingesetzt. Eine unabhängige Prüfung des Derivateportfolios durch einen externen Gutachter hat bereits in der Vergangenheit ergeben, dass das Portfolio der LHH keine Geschäfte mit negativen Auswirkungen enthält.


Frage 2: Hat sich die Stadtverwaltung in der Vergangenheit an oben genannten Gewinnmöglichkeiten beteiligt?

Siehe oben


Frage 3: Sind Tochterunternehmen der Landeshauptstadt Hannover in dieser Art von Spekulationen beteiligt?

Nein. Die Beteiligungen der Landeshauptstadt Hannover tätigen Handelsgeschäfte an der Börse im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung. Hierbei werden finanzielle Handelsgeschäfte grundsätzlich zur Absicherung von Preis- oder Kursrisiken getätigt. Die finanziellen Handelsgeschäfte sind in den Börsenhandelsrichtlinien der Unternehmen auf solche Geschäfte begrenzt.