Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
den in Anlage 1 beigefügten „Aktionsplan der Landeshauptstadt Hannover gemäß der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ zu beschließen.
Begründung des Antrags
Im Oktober 2010 fasste der Rat der Stadt den Beschluss, sich der Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern anzuschließen. Im November 2011 wird dies mit der Unterschrift des Oberbürgermeisters bestätigt und die Landeshauptstadt Hannover verpflichtet sich gemäß der Europäischen Charta aktiv zu werden. Mit einer Laufzeit von 2013 bis 2015 wurde der erste Gleichstellungsaktionsplan veröffentlicht, dieser beinhaltete 30 Maßnahmen in neun Handlungsfeldern. Im Gleichstellungsausschuss am 06.10.2015 wurde ein Zwischenbericht und ein Jahr später, im Oktober 2015, der Abschlussbericht (InformationsDS 2391/2015) erstellt.
Die Federführung zur Erarbeitung dieses zweiten Gleichstellungsaktionsplans liegt im Fachbereich Personal und Organisation und dem Referat für Frauen und Gleichstellung. Die Schwerpunkte wurden in Zusammenarbeit mit den Dezernentinnen und Dezernenten erarbeitet.
Die vorläufigen Handlungsfelder für den zweiten Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Hannover sind im Gleichstellungsausschuss am 06.06.2016 und 05.12.2016 mit benannten Maßnahmen vorgestellt worden.
Die 27 Maßnahmen wurden folgenden Handlungsfeldern zugeordnet:
· Zivilgesellschaftliche Verantwortung
· Landeshauptstadt Hannover als Arbeitgeberin
· Bildung und Kinderbetreuung
· Engagement gegen vielfältige Diskriminierung
· Kultur und Freizeit
· Planung und wirtschaftliche Entwicklung
Zum Stand der Umsetzung wird Anfang 2018 ein Zwischenbericht im Gleichstellungsausschuss vorgestellt. Zur Fortschreibung des Gleichstellungsaktionsplans ist Anfang 2020 ein Abschlussbericht geplant, dessen Ergebnisse dann in eine Überarbeitung des Aktionsplans mit neuen Zielsetzungen und Maßnahmen einfließen werden.
Der Beschluss dieses zweiten Gleichstellungsaktionsplans ist ein deutliches Zeichen der Landeshauptstadt Hannover, ihre Bemühungen um Geschlechtergerechtigkeit fortzusetzen und den bisher beschrittenen Weg weiter zu verfolgen.
Die Kosten werden im Rahmen der Haushaltsplanung veranschlagt.