Drucksache Nr. 0503/2013:
Feststellung über den Sitzverlust von Ratsfrau Maaret Westphely

Inhalt der Drucksache:

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0503/2013
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Feststellung über den Sitzverlust von Ratsfrau Maaret Westphely

Antrag,

gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Ratsfrau Maaret Westphely im Rat der Landeshauptstadt Hannover vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Ratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Ratsfrau Maaret Westphely hat mit ihrem Schreiben vom 13.02.2013 mitgeteilt, dass sie auf ihr Ratsmandat zur Ratsversammlung am 14. März 2013 verzichtet. Damit endet die Mitgliedschaft im Rat gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG.

Der Rat stellt die Voraussetzungen des Sitzverlustes nach § 52 Absatz 2 NKomVG fest.
18.60 
Hannover / 26.02.2013