Drucksache Nr. 0502/2025:
Bebauungsplan Nr. 1858 - Otto-Brenner-Straße
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

Inhalt der Drucksache:

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0502/2025
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Bebauungsplan Nr. 1858 - Otto-Brenner-Straße
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses

Antrag,

den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 1858 - Otto-Brenner-Straße (Drucksache Nr. 2408/2017 N1) dahingehend zu modifizieren, dass das Verfahren mit vergrößertem Geltungsbereich als Angebotsbebauungsplan fortgeführt wird (siehe Anlage 2).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf die Geschlechter sind nicht erkennbar.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Auswirkungen auf das Klima werden im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens geprüft.

Kostentabelle

Finanzielle Auswirkungen werden im weiteren Verfahren geprüft.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 65 bzw. seiner 2. Änderung, welche dieses als Gewerbegebiet bzw. Kerngebiet ausweisen.

Ursprünglicher Anlass für die Planaufstellung waren Bestrebungen der Grundstückseigentümerin der Otto-Brenner-Straße Nr. 9, die Bestandsgebäude durch einen Neubau mit Einzelhandel- und Hotelnutzung zu ersetzen. Nachdem sich die Eigentümerin von diesem Vorhaben distanziert hat, konnte das Verfahren nicht fortgeführt werden.

Ausschlag für die Fortführung des Verfahrens haben nun verschiedene Entwicklungsideen auf mehreren Grundstücken innerhalb des Plangebietes gegeben. Ein konkretes Projekt wird wiederum auf dem Grundstück Otto-Brenner-Straße 9, dem Standort des innerstädtischen großflächigen Baumarktes, von der neuen Eigentümerin vorangetrieben. Deren Planungen sehen den Erhalt der ebenerdigen Einzelhandelsnutzung und eine Ergänzung durch eine Wohnnutzung in den Obergeschossen vor.

Das konkrete Vorhaben soll nunmehr zum Anlass genommen werden, ein gemischtes Quartier im Sinne einer modernen, durchmischten Stadt zu ermöglichen. Die Büro-, Gewerbe- und Einzelhandelsnutzung an diesem Innenstadtstandort soll gesichert und mehr Wohnen ermöglicht werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzungen soll im nördlichen Teil des Plangebietes daher ein Kerngebiet und im südlichen Teil des Plangebietes ein Urbanes Gebiet mit jeweils angemessener baulicher Dichte ausgewiesen werden.

Der ursprünglich auf das Grundstück Otto-Brenner-Straße Nr. 9 beschränkte Geltungsbereich soll daher auf weitere Gebiete des Baublockes erweitert werden.

61.11 
Hannover / Mar 4, 2025