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Umstrukturierung des Betreuungsangebotes der
Kindertagesstätte St. Edith Stein, Tegelweg 2 A
Antrag,
zu beschließen,
- in der städtischen Kindertagesstätte „St. Edith Stein“ in Trägerschaft des Caritasverbandes Hannover e. V. eine Kindergartengruppe (halbtags, 25 Plätze) zum 01.08.2009 zunächst als altersübergreifende Gruppe mit 15 Kindergarten– und 5 Krippenkindern und dann spätestens zum 01.08.2010 in eine Krippengruppe (0 bis 3 Jahre) umzustrukturieren, und
- für das geänderte Betreuungsangebot ab 01.08.2009, frühestens jedoch ab Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Nds. Kultusministerium, laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kindertagesstätten immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
| Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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| Einnahmen | Einnahmen |
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| Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
| sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
| Einnahmen insgesamt | €0.00 | | Einnahmen insgesamt | €0.00 | |
| Ausgaben | Ausgaben |
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| Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
| Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
| Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | €30,900.00 | *4641.000/678000 |
| Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
| Ausgaben insgesamt | €0.00 | | Ausgaben insgesamt | €30,900.00 | |
| Finanzierungssaldo | €0.00 | | Überschuss / Zuschuss | (€30,900.00) | |
Es ist beabsichtigt, einen Antrag auf Beteiligung an den laufenden Betriebsausgaben nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) zu stellen, sobald und soweit die rechtlichen Grundlagen dafür vorliegen.
Eine Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (RIK) wird zum maximalen Betrag beantragt.
Mit der Drucksache 15-0987/2008 sind die benötigten Investitionskosten dargestellt und beschlossen.
Begründung des Antrages
In der vom Caritasverband Hannover betriebenen Kindertagesstätte „St. Edith Stein“, Tegelweg 2 A, 30179 Hannvoer, werden insgesamt 115 Kinder betreut. Neben zwei Hortgruppen (40 Plätze) gibt es drei Kindergartengruppen (25 Plätze ganztags, 25 Plätze dreiviertel und 25 Plätze halbtags ohne Essen).
Die Halbtagskindergartengruppe wird immer weniger nachgefragt, da von vielen Eltern eine längere Betreuungszeit gewünscht wird. Diese Gruppe wird zurzeit lediglich als Vorläufer und Übergang zu einer Dreiviertel- oder Ganztagsbetreuung angenommen.
Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide besteht ein erheblicher Bedarf an Krippenplätzen.
Das bedarfsgerechtere Angebot einer Ganztagsgruppe wird besonders berufstätigen Elternteilen gerecht.
Die Fachverwaltung möchte daher in Abstimmung mit der Leitung der Kindertagesstätte und der Fachberatung des Trägers eine Kindergartengruppe (halbtags) bedarfsgerecht in eine Krippengruppe (ganztags) umwandeln.
Bei der zurzeit durchgeführten Sanierung der Kindertagesstätte wird diesem Bedarf bereits durch krippengerechte Einbauten Rechnung getragen (DS 15-0987/2008). Mit Fertigstellung der Sanierung im Herbst 2009 soll dann auch eine Krippennutzung anlaufen. Aufgrund noch bestehender Kindergartenverträge soll dies zunächst in einer altersübergreifenden Gruppe erfolgen. Die Umstrukturierung in eine reine Krippengruppe soll so schnell wie möglich, spätestens jedoch nach Ablauf der letzten Verträge zum 01.08.2010 abgeschlossen sein.
Das Nds. Kultusministerium – Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder – hat bereits eine geänderte Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.4 1
Hannover / Mar 3, 2009