Drucksache Nr. 0500/2025:
Betriebsführungsvertrag Kleefelder Bad

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Ausschuss für Sport, Bäder und Eventmanagement
In den Verwaltungsausschuss
 
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0500/2025
1 (nur online)
 

Betriebsführungsvertrag Kleefelder Bad

Antrag,

dem Abschluss des beigefügten Betriebsführungsvertrages für das Kleefelder Bad zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch den Betrieb von öffentlichen Bädern, nimmt die Stadt die Daseinsvorsorge der hannoverschen Bevölkerung und seiner Gäste wahr. Grundlage dafür sind die Umsetzung der kommunalpolitischen Zielsetzungen sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Um Ressourcen und Aktivitäten gleichberechtigt anzubieten und passgenau auf die einzelnen Zielgruppen zuzuschneiden, sind beim Betrieb der hannoverschen Bäder geschlechterdifferenzierte Aspekte zu berücksichtigen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Der Beschluss ist klimaneutral.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit €0.00
€0.00

Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42403
Bäder
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €250,000.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€250,000.00)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€250,000.00)
Im Zuge der Erneuerung des Betriebsführungsvertrages steigt der jährlich zu zahlende Betriebskostenzuschuss von 162.266 € auf 250.000 €. Der Mehrbetrag in Höhe von 87.734 € wird in den Haushaltsjahren 2025/26 im Rahmen der Bewirtschaftung des Teilhaushaltes 52 aufgefangen.

Begründung des Antrages

Der Polizei SV betreibt das Kleefelder Bad seit dem Jahr 1996. Im September 2024 ist der Verein an die Verwaltung herangetreten und hat mitgeteilt, dass durch veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere durch gestiegene Energie- und Personalkosten die finanzielle Lage prekär ist und der Badebetrieb so nicht mehr aufrechtzuerhalten ist. Gleichzeitig teilte der Verein mit, dass er großes Interesse an einer Weiterführung des Badbetriebes habe. Da der Betrieb des Kleefelder Bades durch den Polizei SV auch im städtischen Interesse liegt, verständigte sich die Verwaltung mit dem Polizei SV im weiteren Verlauf der Gespräche darauf, den Betriebsführungsvertrag aus dem Jahr 2007 - geändert durch insgesamt vier Änderungsverträge - aufzuheben und über einen neuen Betriebsführungsvertrag zu verhandeln.

Folgende wesentliche Änderungen des Vertrages wurden daraufhin vereinbart:

- Vertragspartner ist künftig die "Kleefelder Bad Betriebsgesellschaft mbH i. Gr.", die vom Polizei SV derzeit gegründet wird.

- Der Betriebskostenzuschuss wird aufgrund der gestiegenen Betriebs- und Personalkosten auf 250.000 € erhöht und künftig zum 01. Februar, zum 01. Mai, zum 01. August und zum 01. November eines jeden Jahres - jeweils 25 % - ausgezahlt.

- eine Kündigung ohne Angabe von Gründen mit 12-monatiger Frist zum Ende des folgenden Jahres ist für beide Vertragspartner möglich.

Über alle geplanten Vertragsbedingungen besteht Einigkeit mit dem Polizei SV. Als Anlage wird der gesamte Vertrag in bisheriger und neuer Fassung beigefügt.
52 
Hannover / Mar 4, 2025